Studienstipendien der Nikolaus Koch Stiftung

Bewerben können sich besonders begabte und förderungswürdige Studierende aller Fachrichtungen, die an der Universität Trier immatrikuliert sind. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach der finanziellen Lage der Bewerberinnen und Bewerber. Eine Dauerförderung oder Vollfinanzierung wird in der Regel nicht gewährt.

Die Antragsbegleitung erfolgt durch die Abt. V – Transfer und Innovation. Das Team Transfer und Innovation ist im Fall einer beabsichtigten Antragstellung frühestmöglich einzubinden.

Antragsunterlagen:

  • kurze Darstellung des Studienverlaufs, ggf. Zeitplan
  • Lebenslauf
  • Leistungsnachweise der Universität Trier
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Gutachten der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers
  • Ggf. weitere Referenzen (Praktikumsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Aufstellung der Lebenshaltungskosten
  • Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, ergänzt durch Einkommensteuerbescheid der Eltern bzw. der Ehepartnerin/des Ehepartners und ggf. BAföG-Bescheid
  • Bankverbindung