Förderung der Nikolaus Koch Stiftung für die Universität Trier
Gefördert werden Forschungs- und Lehrprojekte, Exkursionen sowie studentische Initiativen. Beantragt werden können projektbezogene Personal- und Sachmittel. Eine Verbesserung der Grundausstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Finanzierung durch die Nikolaus Koch Stiftung dient als Anschub- bzw. Co-Finanzierung. Eine vollständige Projektförderung durch die Stiftung geschieht nur in besonderen Ausnahmefällen und lediglich im Rahmen der Schwerpunktsetzung der Universität. Vorrangig werden Projekte gefördert, die den Bildungsauftrag der Universität in unterschiedlichen Dimensionen verfolgen, z. B. durch Kooperationen mit Schulen oder anderen Bildungsträgern. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein besonderes Anliegen der Stiftung.
Der Vorstand der Nikolaus Koch Stiftung tagt in der Regel dreimal im Jahr.
Die Ausschreibung für Anträge aus der Universität Trier erfolgt durch die Abt. V – Transfer und Innovation mit verbindlichen Antragsfristen. Das Team Transfer und Innovation ist im Fall einer beabsichtigten Antragstellung frühestmöglich einzubinden.

Anträge für Forschungsprojekte:
Anschubförderungen können grundsätzlich nur erfolgen, wenn im Antrag die Finanzierung nach dem Förderzeitraum plausibel dargestellt werden kann (Nachhaltigkeit). Forschungsprojekte sind im Rahmen der Stiftungssatzung grundsätzlich förderfähig, sofern sie praxisorientiert sind und ihr Nutzen messbar ist. Bei reiner Grundlagenforschung muss ein direkter Zusammenhang mit dem Stiftungszweck bestehen.
Zeitplan:
Die Nikolaus Koch Stiftung bewilligt nicht rückwirkend.
Finanzplan:
Finanzpläne werden nach dem vorliegenden Muster möglichst pauschal aufgestellt, d. h. es erfolgt eine Aufgliederung in Personalkosten und Sachkosten, ohne weitere Unterpositionen wie z. B. Hilfskräfte mit oder ohne Abschluss oder einer Auflistung einzelner Gegenstände.
Zur Kalkulation der Personalkosten ist frühzeitig mit der Finanzabteilung Kontakt aufzunehmen.
Im Gesamtbudget sind Eigen- und/oder weitere Drittmittel gesondert anzugeben.
Quotenfinanzierung:
Bei Anträgen auf Gerätebeschaffungen und / oder sonstige reine Sachmittel werden im Falle einer Förderung häufig reduzierte Förderbeträge quotal zum Gesamtbudget bewilligt unter der Voraussetzung, dass die entstehende Finanzierungslücke anderweitig geschlossen werden kann. Antragstellende müssen also vor der Antragstellung klären, welche zusätzlichen Mittel sie in diesem Fall einsetzen können (Fachmittel / Fachbereich / weitere Drittmittel / Overhead). Andernfalls können die Fördermittel bei der Koch Stiftung nicht abgerufen werden.
Anträge für Tagungen:
Es werden keine Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Teilnehmer/innen und Vortragende finanziert. Ausgenommen hiervon sind Studierende.
Druckkosten für Einzelpublikationen werden nicht bezuschusst.
Antragsunterlagen:
- Inhaltliche Projektbeschreibung (wesentliche Ziele, geplante Arbeitsschritte und erwartete Ergebnisse / Nutzen / Nachhaltigkeit; max. 5 Seiten)
- Zeitplan (mit Angaben zu Meilensteinen)
- Finanzplan (beantragte Personal- und Sach- sowie Investitionsmittel / Eigenmittel und / oder anderweitige Finanzierung)
- Ggf. Anlagen
Direkt nach Bewilligung des Projekts durch die Nikolaus Koch Stiftung ist die Projektanzeige in der Abteilung I (bei Frau Carmen Schaaf) einzureichen:
https://www.uni-trier.de/index.php?id=63512
Allgemeine Informationen zur Nikolaus Koch Stiftung:
https://www.nikolaus-koch-stiftung.de/
