Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit


Der Senat der Universität Trier hat am 20. Februar 1992 die Einrichtung einer Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit des Senates beschlossen. Diese begutachtet empirische Forschungsprojekte, die unter Einbeziehung von Probanden*innen durchgeführt werden sollen, im Hinblick darauf, ob bei der Durchführung Würde und Rechte der Probanden*innen und Sicherheit und Rechte von Forschungsbeteiligten sowie der Umwelt gewahrt bleiben. Für medizinische Forschungsvorhaben ist die Ethik-Kommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig.

Die Entscheidung der Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit hat nur empfehlenden Charakter.


Anfragen und Anträge (Antrag, Studieninformation, Einverständniserklärung und sonstige Anhänge in einer PDF Datei zusammengefasst) an die Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu richten: ethikuni-trierde


Univ.-Prof. Dr. Benjamin Weyers
Univ.-Prof. Dr. Benjamin Weyers
Rôle: Vorsitz
Salle: V 307
Tél.: +49 651 201-2852 oder -4240
Dr. Janine Kesselheim
Dr. Janine Kesselheim
Rôle: Geschäftsführung
Salle: T23.115
Tél.: +49 651 201-1382

Bürozeiten: Mo, Mi, Do, 8:30 - 16:30 Uhr


Kurzantragsverfahren

Das Kurzantragsverfahren gilt für alle Fächer der Universität Trier. Bitte nutzen Sie das Kurzantragsformular und die Vorlage für Studieninformation und Einverständniserklärung für einen schnellen Begutachtungsprozess. Sofern keine Gründe gegen die Nutzung des Kurzantrags sprechen, ist dies das Antragsverfahren der Wahl. Die Kommission behält sich vor, einen Vollantrag einzufordern, wenn die Umstände es verlangen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur dann vollständig ist, wenn er Studieninformation und Einverständniserklärung enthält. Ein Fehlen dieser beiden Dokumente muss begründet werden.


Vollantragsverfahren

Das Vollantragsverfahren ist nur dann zu nutzen, wenn der Kurzantrag für das geplante Forschungsvorhaben unzureichend ist. Dies ist im Anschreiben zu begründen. 

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung den Leitfaden zur Antragstellung und die Vorlage zur Studieninformation und Einverständniserklärung.

Bitte beachten Sie auch hier, dass ein Antrag nur dann vollständig ist, wenn er Studieninformation und Einverständniserklärung enthält. Ein Fehlen dieser beiden Dokumente muss begründet werden.


Änderung eines Forschungsvorhabens mit bestehendem Votum

Wenn Sie Änderungen an einem bereits freigegebenen Antrag vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Änderungsanzeige-Formular.


Weitere Informationen