FAQ für Vermieterinnen und Vermieter
Einleitendes
Die Wohnungssituation für internationale Studierende in Trier ist derzeit leider sehr angespannt. Viele von ihnen haben Schwierigkeiten, eine geeignete Unterkunft zu finden, da der Wohnungsmarkt sowohl für Studierende als auch für lokale Mieter zunehmend umkämpft ist. Umso wertvoller ist es, wenn Vermieterinnen und Vermieter internationalen Forschenden oder Studierenden die Chance geben, eine sichere und komfortable Unterkunft zu erhalten. In der Regel sind diese Studierenden äußerst dankbar für die Unterstützung und schätzen die Möglichkeit, in einem neuen Land zu leben und zu lernen.
Falls Sie Fragen zur Vermietung an internationale Studierende haben, steht Ihnen das International Office der Universität Trier gerne beratend zur Seite. Dort erhalten Sie umfassende Unterstützung, um den Mietprozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich meine Wohnung für internationale Studierende anbieten?
Über die Privatzimmervermittlung des Studiwerks:
Dort können Sie unter den Vermieterwünschen die Option „Auch Ausländer“ auswählen.
Können internationale Studierende eine Bürgschaft oder einen Schufa-Check vorweisen?
In der Regel nein, da internationale Studierende meistens keine deutschen Bonitätsnachweise besitzen.
Als Alternative können Sie jedoch von Abschluss-Studierenden den Nachweis eines Sperrkontos verlangen. Dieses dient im Visumsverfahren als finanzielle Absicherung und weist nach, dass ausreichend Mittel zum Lebensunterhalt vorhanden sind.
Welche Identitätsnachweise kann ich von Studierenden erhalten?
In der Regel können Ihnen Studierende eine Kopie eines amtlichen Ausweises, meistens den Reisepass, vorlegen.
Besitzen internationale Studierende eine Haftpflichtversicherung?
Bei der Einreise besteht meistens noch keine Haftpflichtversicherung, sie kann jedoch sehr schnell nach Ankunft abgeschlossen werden.
Welche Unterlagen benötigen die Studierenden von mir?
Studierende benötigen eine Wohnungsgeberbestätigung, um sich in der Stadt anmelden zu können.
Formular: www.trier.de/File/wohnungsgeberbestaetigung.pdf
Muss die Wohnung möbliert sein?
Eine Möblierung oder Teilmöblierung ist sehr hilfreich, da die meisten internationalen Studierenden zum ersten Mal in Trier sind und keine eigenen Möbel besitzen. Eine Möblierung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Muss sich die Wohnung innerhalb von Trier befinden?
Nein. Auch Ortschaften außerhalb von Trier, die gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Stadt angebunden sind, kommen infrage.
Welche Kosten sollte ich den Studierenden genau erläutern?
Obwohl die Studierenden von uns beraten werden, besteht häufig Unsicherheit darüber, was Warmmiete und Kaltmiete umfasst. Es ist daher hilfreich, alle Kosten genau aufzulisten – z. B. Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Heizung oder weitere Pauschalen.
Wie hoch ist das Budget der Studierenden?
Die meisten internationalen Studierenden verfügen über ein monatliches Mietbudget von 300 bis 400 Euro.
Kann ich mein Zimmer auch gegen Hilfe anbieten?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wenn Sie überlegen, Wohnraum gegen Unterstützung (z. B. im Alltag oder Haushalt) anzubieten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne zu den Rahmenbedingungen und klären gemeinsam, ob und wie ein solches Angebot umgesetzt werden kann.
Wie kann ich mein Angebot schließen, sobald ich jemanden gefunden habe?
Wenden Sie sich hierfür einfach an die Privatzimmervermittlung des Studiwerks und lassen Sie Ihr Angebot entfernen oder deaktivieren.