Urteil der Woche (KW 29)

Der BFH geht davon aus, dass der Geschäftsführer einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter nach § 13 AO sein und somit die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der Gesellschaft in Deutschland - auch ohne Betriebsstätte - begründen kann. Näheres könnt ihr unter dem nachfolgenden Link nachlesen.

UdW KW 29