Urteil der Woche (KW 43)

Stellt die Übernahme der Steuerberatungskosten unter Abtretung etwaiger Steuererstattungsansprüche von Arbeitnehmern im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar? Mit dieser Frage hat sich der BFH in seinem Urteil vom 09.05.2018 (VI R 28/17) befasst und sie verneint. Die Kostenübernahme stehe hier überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=41533&fbclid=IwAR2Xj6bVNRxNf8TEdTZRLGKDuvXSDhYYET1pyy7KkfHtc5wtbvIoZRuwBJ0