Heute ein kleines Update zum Begriff der "Veräußerung" gem. § 23 EStG: Eine Veräußerung umfasst nicht den Eigentumsverlust durch Enteignung, da der Steuerpflichtige auf eine solche keinen Einfluss hat. Das hat der BFH in seinem Urteil vom 23.07.2019 (IX R 28/18) klargestellt.