Einsichtnahme in Klausuren des WS 2019/2020

Bitte beachten Sie, dass eine Klausureinsichtnahme in Klausuren des WS 2019/2020 aufgrund des fehlenden Präsenzbetriebs bis auf Weiteres nicht möglich ist (§ 9 Ordnung zur Durchführung von Prüfungen in Abweichung von den Regelungen in den Prüfungsordnungen der Universität Trier im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 (Corona-)Pandemie vom 8. Mai 2020, abrufbar unter https://ordnungen.uni-trier.de).