Informationen zu Corona bedingten Veränderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Informationen zu Corona bedingten Veränderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Liebe wissenschaftlich Beschäftigte,

das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt u.a. die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverträgen während der Qualifizierungsphase. Dazu gehört die Festlegung einer Höchstbefristungsdauer.

Der Gesetzgeber hat auf Pandemie bedingte Einschränkungen der Arbeit in dieser Phase reagiert. In Abhängigkeit von mehreren Bedingungen (z.B. von wann bis wann ein Beschäftigungsverhältnis bestand) wurde die Höchstbefristungsdauer erweitert. Sie kann bis zu zwei mal 6 Monate verlängert werden, wenn alle Voraussetzungen dazu vorliegen.

Hier der Link zum Gesetz: www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/index.html

Ein Antrag zur Vertragsverlängerung aufgrund der Pandemiesituation ist an unserer Universität über dieses Formular möglich:

www.uni-trier.de/fileadmin/organisation/ABT3/AbtIII_Service/20211110_Antragsergaenzung_wiss._MA_Corona_Formular.pdf