Urteil der Woche (KW 28)

Eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. "Problemhundes" in einer Tierpension, kann nicht als Spende nach § 10b Abs. 1 EStG abgezogen werden. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des FG Köln vom 11.12.18 (10 K 1568/17).

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/10_K_1568_17_Urteil_20181211.html