Urteil der Woche (KW 35)

Habt ihr schon gewusst, dass Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Homeoffice grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigen, soweit es beruflich genutzt wird? Falls nicht könnt ihr dies in der Entscheidung des BFH vom 07.05.2020 (V R 1/18) nachlesen!

 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010145/