Urteil der Woche (KW 36)

Die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe stellt eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt. Dies hat das FG Münster am 20.05.2020 entschieden (15 K 1850/17 U).

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2020/15_K_1850_17_U_Gerichtsbescheid_20200520.html