Urteil der Woche (KW 40)

Ein selbstständiges Ehepaar aus Bayern war der Meinung, dass die Festsetzung eines Solidaritätszuschlages für das Jahr 2020 verfassungswidrig sei, da die "Aufbauhilfen" für die neuen Bundesländer in 2019 auslaufen würden. Das FG Nürnberg verneinte dies in seinem Urteil vom 29.07.2020 (3 K 1098/19) und sagt, dass die Festsetzung des Solidaritätszuschlages rechtmäßig ist.

www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-21387