Urteil der Woche (KW 41)

Das mitverkaufte Inventar beim Verkauf einer Ferienwohnung unterliegt nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Es handele sich nämlich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Wohnungseinrichtungsgegenstände, die typischerweise kein Wertsteigerungspotenzial hätten. Dies hat das FG Münster in seinem Urteil vom 03.08.2020 (5 K 2493/18 E) entschieden.

www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2020/5_K_2493_18_E_Urteil_20200803.html