Urteil der Woche (KW 47)

In dem heutigen Urteil der Woche geht es um den Abzug von Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben. Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für Sponsoring als Betriebsausgaben gelten, solange der Sponsoringempfänger öffentlich auf das Sponsoring, die Person oder Produkte und Dienstleistungen des Sponsors hinweist, sodass für Außenstehende eine konkrete Verbindung zu dem Sponsor und seinen Leistungen erkennbar wird. Die Klägerin war eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, die ein Motorsport-Sponsoring vorgenommen hatte. 

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010228/