Eingeschränkte Öffnung der Poolräume B 121 und BZ 11

Ab Montag, dem 23.11.2020, wird es Universitätsangehörigen wieder möglich sein, IT-Arbeitsplätze in zwei Poolräumen zu nutzen.

Ab Montag, dem 23.11.2020, wird es Universitätsangehörigen wieder möglich sein, IT-Arbeitsplätze in zwei Poolräumen zu nutzen. Die Öffnung erfolgt insbesondere, um auf den öffentlichen Multifunktionsgeräten (MFG) Drucke anfertigen zu können sowie zur Nutzung von Software, die nur über die Poolräume verfügbar ist.

Aktuell werden zwei Poolräume geöffnet:

  • B 121 (B-Gebäude, 1. Stock), von 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr sowie
  • BZ 11 (Bibliothek, Untergeschoss Eingang links), von 8 – 10 Uhr, 12 – 14 Uhr und 16 – 18 Uhr.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und im Sinne der Einhaltung von geltenden Hygienevorschriften, ist die Nutzung der einzelnen IT-Arbeitsplätzen der genannten Poolräume wie folgt eingeschränkt:

  • Die Nutzung eines IT-Arbeitsplatzes erfordert das Ausfüllen des elektronischen Kontaktformulars nach dem Login.
  • Die Nutzung des IT-Arbeitsplatzes ist auf einen Nutzer pro Rechner eingeschränkt.
  • Es dürfen sich nur so viele Personen im betreffenden Poolraum aufhalten, wie es dort freigegebene Computer gibt.
  • Es muss während des Aufenthaltes im Pool-Raum, auch am PC-Arbeitsplatz, durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  • Die Rechner, Tastaturen und Monitore werden unsererseits nicht desinfiziert.
  • Vor und nach der Nutzung des Rechners sollen die Hände gründlich gewaschen werden.
  • Die eigenständige Säuberung der Rechner, Tastaturen und Monitore mit Desinfektionsmittel ist nicht gestattet.

Bitte beachten Sie auch die Regeln und Hinweise, die im Poolraum aushängen.