Urteil der Woche (KW 4)

Ein Steuerpflichtiger, der seine Umsätze durch Zauberer und Ballonmodellage erwirtschaftet, unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Das Finanzgericht sieht Umsätze auf dem Gebiet der Zauberei als "theaterähnlich" i.S.v. § 12 Abs. 1 Nr. 7 a) UStG an. Dies ergibt sich aus der Entscheidung vom 26.11.2020 des FG Münsters (5 K 2414/19 U).

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