Urteil der Woche (KW 5)

Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis. In dem Fall ging es konkret um einen Steuerpflichtigen, welcher neben seinem Internet-Shop für Modelleisenbahnen auch privat angeschaffte Eisenbahnen jahrelang über "eBay" verkauft hatte, ohne diese Verkäufe steuerlich zu erklären. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 17.10.2020 entschieden (X R 18/19).

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010286/