Urteil der Woche (KW 13)

Der BFH hat in seinen Urteilen vom 14.01.2021 (VI R 15/19, VI R 52/18) entschieden, dass Aufwendungen für einen Schulhund teilweise als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Ein hälftiger Abzug der Aufwendungen sei anzuerkennen, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt werde.

www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/aufwendungen-fuer-einen-sog-schulhund-als-werbungskosten