Die Hochschulwahlen finden an drei Tagen statt

Die Studierenden der Universität sind aufgerufen, ihre Vertreter im Parlament und in den Gremien zu wählen.

Wahlen

Die Studierenden sind aufgerufen, ihre Vertreter im Parlament und in den Gremien zu wählen.

Bei den Hochschulwahlen vom 7. bis 9. Dezember können die Studierenden der Universität darüber entscheiden, wer sie künftig im Studierendenparlament, im Senat und in den Fachbereichsräten vertreten soll. Die Mitarbeitenden der Universität werden erst im kommenden Jahr wieder zu den Wahlurnen gebeten.

Das ausschließlich aus Studierenden bestehende Studierendenparlament (StuPa) beschließt einen eigenen Haushalt. Darüber hinaus wählt und kontrolliert das Parlament den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Der AStA richtet als Exekutivorgan der Studierendenschaft Referate zu unterschiedlichen Themen ein – aktuell sind es neun. Wahlberechtigt und wählbar für das Studierendenparlament sind alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Universität Trier sowie Studierende der Theologischen Fakultät, die mindestens in einem Nebenfach an der Universität Trier eingeschrieben sind.

Amtszeit beträgt ein Jahr

In den Fachbereichsräten nehmen die gewählten Vertreter die Interessen der Studierenden innerhalb der sechs Fachbereiche der Universität wahr. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Die Studierenden stellen je vier der insgesamt jeweils 17 stimmberechtigten Mitglieder der Fachbereichsräte. In zwei der sechs Fachbereiche treten Listen an. Hier wird das Verfahren der Verhältniswahl angewendet, in allen anderen Fachbereichen eine Mehrheitswahl.

Der Senat ist ein zentrales Organ der Universität und hat laut Gesetz alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahrzunehmen. Im Senat stellen die Studierenden vier der insgesamt 22 stimmberechtigten Mitglieder. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr. Zur Wahl der studentischen Vertreter im Senat treten drei Listen an, sodass auch hier Verhältniswahl angewendet wird.

Die Wahlen der Studierenden zum Studierendenparlament, zum Senat und zu den Fachbereichsräten werden in diesem Wintersemester 2021/2022 als Urnenwahl durchgeführt. Die Wahllokale auf Campus I (Gästeraum der Universität im Mensa-Gebäude) sowie auf Campus II (Gebäude F, Raum F119) sind am 7., 8. und 9. Dezember jeweils von 10 bis 16 Uhr geöffnet.

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