Urteil der Woche (KW 3)

Mit Beschluss vom 16.11.2021 (IX B 37/21) hat der BFH entschieden, dass ein Mietvertrag zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist.

Der Kläger hat die Rechtsfrage aufgeworfen, ob eine "Eigennutzung" durch den Gesellschafter bei einer Wohnung, die im Gesamthandseigentum der GbR steht, steuerlich als Mietverhältnis zwischen der GbR und ihrem Gesellschafter anzuerkennen ist, sodass die Werbungskosten in voller Höhe anzuerkennen sind. 

Der BFH hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Mietverträge zwischen Personengesellschaften (z. B. GbR) und einem Gesellschafter steuerrechtlich nicht anzuerkennen sind. Es liegen auch keine neuen Erkenntnisse vor, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202150206/