Bewerbungsverfahren | Zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbung, Zulassung & Einschreibung
Zulassungsfreie Studiengänge (Bachelor, Master, Staatsexamen) erfordern keine Bewerbung.
Studieninteressierte können sich für diese Studiengänge über das Bewerbungsportal (PORTA) direkt online Einschreiben (Immatrikulation). Damit Sie über die direkte Online-Einschreibung garantiert einen Studienplatz an der Universität Trier erhalten, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- Der von Ihnen angestrebte Studiengang ist tatsächlich zulassungsfrei zum entsprechenden Bewerbungszeitraum. Er befindet sich nicht auf der Liste der dann aktuell zulassungsbeschränkten Studiengänge.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für deutsche Studienbewerber/-innen bzw. die Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber/-innen. Dies prüft das Studierendensekretariat bei der Einschreibung.
- Sie durchlaufen das Verfahren im Bewerbungsportal (PORTA), drucken den Antrag auf Einschreibung aus und unterschreiben diesen. Mit dem Ausdruck erhalten Sie eine Checkliste der mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichenden Unterlagen.
- Den unterschriebenen Antrag auf Einschreibung und alle geforderten Unterlagen, inklusive des Nachweises über den gezahlten Semesterbeitrag, senden Sie fristgerecht an das Studierendensekretariat der Universität Trier. Beachten Sie dabei, dass für deutsche Studienbewerber/-innen und ausländische Studienbewerber/-innen unterschiedliche Bewerbungsfristen gelten!
Sofern alle genannten Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie - nach Bearbeitung Ihres Antrages - eine Bestätigung der Einschreibung in Form des Studierendenausweises (TUNIKA) und der studentischen Nutzerkennung für PORTA und damit einen Studienplatz an unserer Universität.
Bewerbungsfristen | Allgemeiner Hinweis
Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Bewerbungsfristen.
- Studienanfang im Wintersemester → Beginn der Bewerbungsfrist i.d.R. ab Anfang Mai
- Studienanfang im Sommersemester → Beginn der Bewerbungsfrist i.d.R. ab Mitte Dezember
Hinweis:
Stellen Sie Ihren Bewerbungsantrag bitte frühzeitig und nicht erst zum Ende des Bewerbungszeitraumes. Die Mitarbeiter*innen des Studierendensekretariates werden sich bemühen, Ihnen - vor Ablauf der Bewerbungsfrist - mitzuteilen, wenn Ihr Bewerbungsantrag unvollständig vorliegt und so den Ausschluss des Verfahrens zur Folge haben könnte.