Energiepreispauschale - 200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Liebe Studierende,

das am 21.12.2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) sieht grundsätzlich eine finanzielle Entlastung für alle Studierenden vor, die zum Stichtag 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind. Diese können die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro frühestens ab dem 15.03.2023 und längstens bis zum 30.09.2023 beantragen (Ausschlussfrist). Zu den berechtigten Personen zählen auch Promotionsstudierende, ausländische sowie beurlaubte Studierende. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Gasthörer*innen und Gaststudierende. Außerdem haben nur Studierende Anspruch, die am 01.12.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Somit haben Studierende, die zu diesem Stichtag im Ausland – beispielsweise in Luxemburg – gewohnt haben, leider keinen Anspruch.

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte den zentralen FAQs zur Einmalzahlung für Studierende sowie denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Schritt 1: Erforderliches BundID-Nutzerkonto einrichten

Alle berechtigten Studierenden müssen sich zuerst ein BundID-Nutzerkonto einrichten. Ohne dieses Konto ist die Beantragung nicht möglich.
Die Beantragung der Einmalzahlung ist vom 15. März bis 30. September 2023 möglich.

Es gibt vier Varianten des BundID-Nutzerkontos:

  • mit hohem Vertrauensniveau (die Authentifizierung erfolgt hier mit der Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, der Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat).
  • mit niedrigem Vertrauensniveau (Registrierung mit Benutzername, Passwort und E-Mail-Adresse).

Schritt 2: Legitimationsdaten über PORTA abrufen

Die Universität Trier hat eine Gesamtliste von allen zum Stichtag 01.12.2022 immatrikulierten und gesetzlich berechtigten Studierenden vorbereitet. Diese Liste wurde Mitte März 2023 einmalig und verschlüsselt an die zuständige zentrale Stelle übermittelt.

Unseren berechtigten Studierenden stellen wir die zur Antragsstellung erforderlichen individuellen Legitimationsdaten in PORTA bereit. Hierfür müssen Sie sich zunächst wie gewohnt in PORTA einloggen. Der erforderliche "Zugangscode bzw. -schlüssel" wird unter den Quicklinks direkt auf Ihrer PORTA-Startseite bereitgestellt. Die gegebenenfalls ergänzend benötigte "PIN" (persönliche Identifikationsnummer) wird über einen eigenen PDF-Bericht bereitgestellt. Diesen PDF-Bericht finden Sie unter "Mein Studium/Studienservice" > "Bescheide/Bescheinigungen". Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren PORTA-Zugang.

Je nachdem, für welche der oben beschriebenen Varianten des BundID-Nutzerkontos Sie sich in Schritt 1 entschieden haben, benötigen Sie für eine erfolgreiche Antragsstellung beim zentralen Web-Portal entweder nur den ergänzenden "Zugangscode bzw. -schlüssel" (= 1. Variante) oder den "Zugangscode bzw. -schlüssel" mit "PIN" (= 2. Variante).

Auch ehemalige Studierende, die zum Stichtag 01.12.2022 noch immatrikuliert waren, aber jetzt bereits exmatrikuliert worden sind (z. B. mit Wirkung zum Ende des laufenden Wintersemesters 2022/23 = 31.03.2023), haben gerechnet ab dem Tag der Exmatrikulation für maximal 60 Tage weiterhin Zugang zu PORTA. Damit erhalten auch ehemalige Studierende Ihre Legitimationsdaten über PORTA.

Schritt 3: 200 Euro Einmalzahlung beantragen

Die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale erfolgt durch die Studierenden selbst und ausschließlich über das zentrale Web-Portal www.einmalzahlung200.de. Eine Antragsstellung auf anderem Wege ist ausgeschlossen, sie ist frühestens ab 15. März und maximal bis zum 30. September 2023 möglich (Ausschlussfrist). Bei Fragen erreichen Sie die kostenfreie Info-Hotline zur Einmalzahlung unter +49 800 2623 003. Außerdem können Sie über ein Kontaktformular Fragen stellen.

Die Universität Trier ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung keinesfalls über die Universität Trier erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass die Universität Trier weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch darauf Einfluss nehmen kann.