Am 01. Oktober 2024 endet die nächste Bewerbungsfrist für Studien- und Promotionsförderungen des Avicenna-Studienwerkes. Bewerben können sich Studierende und Promovierende mit muslimischer Konfessionszugehörigkeit (in begründeten Ausnahmefällen können auch nichtmuslemische Bewerber/-innen in die Förderung aufgenommen werden).
Weitere formale Kriterien sind:
- Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule.
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG.
- Studierende haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit (ggf. inkl. Master) zu absolvieren. Nach dem Bachelor-Abschluss ist eine Bewerbung nicht mehr möglich. Promovierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Anfangszeit ihrer Promotion befinden.
- Wiederbewerbung: Um sich erneut bewerben zu können, muss nach der letzten Bewerbung mindestens ein Jahr verstrichen sein.
- überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen
- soziales Engagement
- eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk
Weitere Informationen:
Zur Webseite des Avicenna Studienwerkes
Weitere Informationen zur Bewerbung
CAMPUSnews-Artikel über das Studienwerk
Stipendienberatung der Universität Trier:
Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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stipendien.uni-trier.de