Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach im Bachelor und Master

1. Wahl eines NPWPF für Studierende an der Universität Trier 
 
1.1 Studierenden stehen die Nichtpsychologischen Wahlpflichtfächer (NPWPF) offen, die im Modulhandbuch Bachelor/Master aufgeführt sind. Diese Lehre wird von den betreffenden Fächern nach Absprache mit dem Fach Psychologie als curriculares Angebot im NPWPF angeboten. Eine Übersicht über die entsprechenden Fächer findet sich im Modulhandbuch. Aktuelle Änderungen werden hier bekanntgegeben:  https://www.uni-trier.de/index.php?id=47672 (BSc)  https://www.uni-trier.de/index.php?id=47673 (MSc).   
 
Ansprechpartner: Dr. Holger Busch 
 
1.2 Wenn andere Fächer an der Universität Trier Lehrveranstaltungen/Module im Umfang von mindestens 10 LP entsprechend der jeweils gültigen Fachprüfungsordnung eines Bachelor- oder Masterstudienganges zur Teilnahme/Prüfung öffnen, wird diese Leistung als NPWPF vom Hochschulprüfungsamt anerkannt. Die Teilnahme und Prüfung außerhalb des vereinbarten Wahlpflichtcurriculums des Faches Psychologie (siehe 1.1) ist eine KannRegelung, die von den jeweiligen Fachvertretern im Rahmen der Fachprüfungsordnung entschieden, verantwortet und verwaltet wird. Für die Anerkennung solcher Module außerhalb des vereinbarten NPWPF-Curriculums ist entsprechend der Allgemeinen Prüfungsordnung eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung der Prüfung über das Campus-Management-System (CMS, d.h. Porta) der Universität erforderlich. Ohne form- und fristgerechte Anmeldung gilt eine Prüfung als nicht abgelegt. Scheine oder Prüfungsbestätigungen, die außerhalb des CMS an der Universität Trier ausgestellt werden, können nicht als NPWPF kombiniert oder anerkannt werden. Das Fach Psychologie empfiehlt grundsätzlich die in 1.1 skizzierte NPWPF-Wahl entlang der vereinbarten Module im Modulhandbuch. 
 
Ansprechpartner: Das Fach Psychologie bietet keine Beratung bezüglich dieser Option.  
 
1.3 Sprachkurse können nicht als NPWPF anerkannt werden.  
 
2. Anerkennung eines NPWPF von einer anderen Universität/Auslandsaufenthalt 
 
2.1 Ortswechsel/Quereinstieg/Universität der Großregion: Wenn Studierende ein NPWPF an einer anderen Universität belegen (z.B. in der Großregion, Ortswechsel oder bei einem Auslandsaufenthalt), kann dies anerkannt werden, wenn die Leistung aus einem akkreditierten Studiengang stammt und im Leistungsumfang den Anforderungen der Fachprüfungsordnung Psychologie entsprechen (mind. 4 SWS bzw. 10 LP). Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss Psychologie im Einzelfall. Es empfiehlt sich, vorab eine Anerkennung mit dem Prüfungsausschuss abzustimmen. Formulare zur Anerkennung finden Sie auf der Webseite des PA Psychologie.  
 
Ansprechpartnerin: Frau Beyer (PA Psychologie)  
 

2.2 Auslandsaufenthalt: Beantragung und Anerkennung erfolgt entsprechend des üblichen Prozesses des Erasmusprogramms. Informationen hierzu: www.uni-trier.de/index.php;
 
Ansprechpartnerin: Dr. Dr. Bernadette von Dawans (Erasmus-Koordination). 

Klausuren

Wann?: Die Prüfungstermine findet, auf der Website der Prüfungsausschluss. Außerdem werden die Termin vor dem Sekretariat des Prüfungsausschluss (D337) ausgehängt. Etwas später kann man sie auch bei Porta einsehen.  

Prüfungsanmeldung: Im Porta-Portal einige Wochen vor den Prüfungen. Man hat bis 2 Wochen vor der Prüfung Zeit sich anzumelden bzw. wieder abzumelden. Bitte denkt daran, dass ihr euch auch für alle Prüfungsleistungen in Seminaren via PORTA anmelden müsst!

Prüfungsfragen: Jede Klausur ist anders aufgebaut, aber euer Dozent wird euch alle Informationen zur Klausur geben, die ihr braucht. Die Fachschaft sammelt Skripte und Übungsmaterial, dass ihr hier finden könnt.

Vorziehen: Es besteht aber auch die Möglichkeit die Prüfungen zu schreiben, ohne zuvor die Vorlesungen besucht zu haben. Wenn Ihr es Euch also zutraut, den Stoff selbst zu erarbeiten, könnt Ihr auch schon Prüfungen schreiben, die eigentlich für andere Semester angesetzt sind. Das wurde im vorherigen Jahrgang beispielsweise von einigen für Biopsychologie genutzt, da hierfür viel Arbeit aus Auswendiglernen besteht.

Schieben: Das Schieben ist quasi das Gegenteil des Vorziehens. Niemand zwingt Euch, die Prüfungen an dem oben gezeigten „vorgesehen“ Zeitpunkt zu schreiben. Wenn Ihr Euch noch nicht bereit fühlt eine Prüfung zu schreiben, zeitlich mit dem Stoff nicht hinkommt oder es Euch einfach anders aufteilen möchtet, meldet Ihr Euch einfach nicht für die entsprechende Prüfung an und „schiebt“ sie damit, bis Ihr Euch für sie anmeldet.

Durchgefallen?: Was wenn man in einer Prüfung durchgefallen ist? Erst mal ruhig durchatmen! Damit ist noch lang nicht alles verloren. Man hat nämlich 3 Chancen eine Prüfung zu bestehen. Wenn man durchgefallen ist findet der Nachschreibetermin ein Semester später statt, man hat also nochmal ein halbes Jahr Zeit sich den Stoff anzueignen. Im Zeugnis wird allerdings stehen, ob man die Prüfung erst beim 2. /3. Versuch bestanden hat. Auch wenn ihr Durchgefallen seid müsst ihr euch im nächsten Semester wieder in PORTA für die Prüfung anmelden, dass geschieht nicht automatisch!

Benotung: Anders als in der Schule haben die Noten, die man an der Uni sammelt, Kommata. Aber was soll denn nur „2,3“ oder „4,0“ bedeuten? Die Noten richten sich immer nach der prozentualen Anzahl richtiger Fragen. Hat man weniger als 50% der Prüfungsaufgaben richtig, fällt man leider durch und muss sie zum nächsten Prüfungszeitpunkt, also im nächsten Semester, nachschreiben (siehe Durchgefallen?).