Hausarbeiten

Richtlinien wissenschaftliche Arbeiten

  • Richtlinien für die Abfassung einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Bereich Sprach- oder Literaturwissenschaft zum downloaden
  • Merkblatt zum Bibliographieren - Romanistische Literaturwissenschaft zum downloaden
  • Merkblatt zum Bibliographieren - Romanistische Sprachwissenschaft zum downloaden

Eidesstattliche Erklärung

Eidesstattliche Erklärung (verbindlich für alle Hausarbeiten in der Fächergruppe Romanistik)

Schriftliche Arbeiten Studierender im Rahmen der universitären Ausbildung haben dem Anspruch guter wissenschaftlicher Praxis zu genügen. In einigen wissenschaftlichen Disziplinen stellt sich ein Teil der Studierenden diesem Anspruch nicht, sondern legt statt einer schriftlichen Arbeit, die auf eigener geistiger Leistung beruht, ein Plagiat vor, indem Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts.

(Deutscher Hochschulverband: Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden §1. (17. 07.2002).

Verwenden Sie deshalb in jeder Hausarbeit folgende Erklärung an Eides statt:

„Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich vorliegende Arbeit selbständig und nur mit den darin angegebenen Hilfsmitteln verfasst habe und die wörtlich oder dem Inhalt nach aus fremden Arbeiten entnommenen Stellen als solche genau kenntlich gemacht sind. Ferner ist diese Arbeit noch nicht eine Prüfungsleistung einer vorangegangenen Prüfung gewesen."

Drucken Sie diese Erklärung auf eine separate Seite und binden Sie diese mit der Arbeit, zwischen Titelblatt und Inhaltverzeichnis.

Anmeldung von Hausarbeiten

Die Anmeldung der Hausarbeit, die ja die Modulabschlussleistung darstellt, sollte erst dann erfolgen, wenn die dem Modul zugrunde liegenden Veranstaltungen tatsächlich auch alle besucht sind, ungeachtet der Tatsache, dass die Hausarbeit vielleicht schon vorgezogen geschrieben wurde. Eine Noteneintragung kann erst erfolgen, wenn das Modul komplett studiert ist, heißt alle Lehrveranstaltungen besucht wurden und die Hausarbeit geschrieben und benotet ist.

Abgabe von Hausarbeiten

Ab dem Wintersemester 2018/19 können Hausarbeiten im Rahmen einer Modulabschlussprüfung nicht mehr in das darauf folgende Semester geschoben werden, sondern sind im Anschluss an den Besuch der prüfungsrelevanten Lehrveranstaltung zu schreiben.

Abgabestichtag bleibt im Wintersemester der 31. März, im Sommersemester der 30. September.

Laufzettel

Seit dem Wintersemester 2012/13 können Hausarbeiten jeweils im Anschluss an die besuchten Lehrveranstaltungen geschrieben werden.

  • Die Abgabe der Hausarbeit zu einem im WiSe besuchten Seminar ist bis Ende März (Stichtag: 31.3.) möglich,
  • Die Abgabe der Hausarbeit zu einem im SoSe besuchten Seminar ist bis Ende September (Stichtag: 30.9.) möglich.

Die Hausarbeit ist in Papierform einzureichen und als pdf im Hausarbeitsordner der entsprechenden Lehrveranstaltung in studip einzustellen.

Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeiten beträgt 3 Wochen

Der Hausarbeit ist der dem Modul entsprechende Laufzettel (Formulare untenstehend) beizulegen.

Die Hausarbeit verbleibt nach Korrektur zur Archivierung in der Romanistik. Den Laufzettel, sofern darauf noch nicht der Besuch aller dem Modul zugeordneten Veranstaltungen quittiert ist, ist von der/ dem Studierenden zu vervollständigen und bei der Prüfungsbeauftragten des Faches, Frau Dr. Ute Hafner (B-224) einzureichen. Erst dann kann eine Notenverbuchung in lsf erfolgen.

 

Laufzettel für die französischen Studiengänge zum downloaden

Laufzettel für die italienischen Studiengänge zum downloaden

Laufzettel für die spanischen Studiengänge zum downloaden

Laufzettel für den Studiengang Rom. Phil. bzw. Romanistik: Sprache, Literatur, Kultur zum downloaden

Abschlussarbeiten

  • Die Bachelorarbeit können alle in der Literatur- oder Sprachwissenschaft hauptamtlich Lehrenden betreuen (Erst- und Zweitbetreuung).
  • Die Masterarbeit ist von zwei Prüfenden zu betreuen, die mindestens einen Masterabschluss haben. Mindestens eine:r der Prüfenden soll außerdem ein Hochschullehrer bzw. eine Hochschullehrerin sein, d.h. eine Professur oder Juniorprofessur innehaben.
  • Abschlussarbeiten sind zusätzlich zu der beim Hochschulprüfungsamt abgegebenen Druckfassung in elektronischer Form an die Gutachter:innen zu schicken.
  • In die Eidestatttliche Erklärung ist folgender Passus aufzunehmen: "Ich bin damit einverstanden, dass die vorgelegte Abschlussarbeit einer Plagiatsprüfung (z. B. auf der Grundlage der Ephorus-Software) unterzogen werden kann."

Weitere Hinweise zum Thema  Bachelor (BA)- und Masterarbeit (MA) finden Sie beim HPA.

Hinweise zur Bachelorarbeit (BEd) bzw. der Masterarbeit (MEd) finden Sie auch beim Zentrum für Lehrerbildung.