Internationales

Für die Romanist:innen ist ein dreimonatiger Aufenthalt in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Sie können Ihren Auslandsaufenthalt z.B. in Form eines Auslandsstudiums oder eines Praktikums im Ausland absolvieren.

Ausführliche Information über die Anforderungen eines Auslandsaufenthaltes bietet Ihnen unser Informationsblatt.