Das Förderprogramm dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften und den historisch arbeitenden Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Das Antragsverfahren vollzieht sich in zwei Stufen innerhalb eines zweijährigen Begutachtungs- und Auswahlzyklus. Zunächst ist ein Vorantrag an die gewählte Akademie zu stellen (Umfang fünf bis max. zehn Seiten, bei Anträgen, die im Verbund mehrerer Akademien gestellt werden, sieben bis max. zehn Seiten). Voranträge können bis zum 31.01.2027 bei einer der deutschen Akademien der Wissenschaften eingereicht werden.
Die Ausschreibung und das dazugehörende Merkblatt mit ausführlichen Hinweisen zur Antragstellung in deutscher und englischer Sprache sind in der Anlage beigefügt. Zur Antragstellung werden von verschiedenen Akademien Informationsveranstaltungen angeboten (Link).
Sofern Interesse an einer Beteiligung am Ausschreibungsverfahren besteht, bitten wir um eine frühzeitige Benachrichtigung. Gerne unterstützt das Team Forschungsservice die Antragsausarbeitung.
