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MEST-Bewerbung und Sprachnachweis

Foto: Collage Universität Trier / Fotolia Verena Maria B

Grundsätzlich ist der Bewerbung ein Sprachnachweis beizulegen (z.B. des Sprachenzentrums). Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen Sprachnachweis vorliegen haben (bspw. aufgrund verpasster Termine des Sprachenzentrums), bitten wir Sie, uns vorab zu informieren, so dass eine individuelle Lösung gefunden werden kann.