Dokumente B.Sc. BWL
Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbeschränkungen können sich zu jeder Bewerbungsphase ändern. Alle Informationen aktuell zum Thema Zulassungsbeschränkung / NC, Fristen & Termine und Beratungsangebote finden Sie hier.
Voraussetzungen
lt. §2, Fachprüfungsordnung
Zugangsvoraussetzungen
- keine
Sprachanforderungen
- keine
Sonstige Voraussetzungen (nicht nachzuweisen)
- Mathematikkenntnisse auf Abitur-Niveau
- Medienkompetenz
Kenntnisse, die zu Studienbeginn nachzuweisen sind (i.d.R. über das Abiturzeugnis), prüft das Studierendensekretariat bei der Bewerbung/Einschreibung und lässt nur Bewerber/-innen zum Studium zu, die diese Kenntnisse tatsächlich nachweisen können (Zugangsvoraussetzungen).
Kenntnisse, die im Verlauf des Studiums nachzuweisen sind (u.a. Sprachanforderungen, die keine Zugangsvoraussetzung darstellen), prüft das Fach zum gegebenen Zeitpunkt. Sie können z.B. über die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden (universitären) Kursen nachgewiesen werden.
Das Vorhandensein von Kenntnissen, die laut Fachprüfungsordnung vorausgesetzt werden, wird nicht geprüft. Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, eventuell fehlende Kenntnisse an der Universität zu erwerben, da sie für ein erfolgreiches Studium notwendig sind.