Rechtspolitisches Kolloquium mit Sebastian Gutknecht: Junge Menschen und Social Media: Es braucht Schutz, Befähigung und Teilhabe
In Gesellschaft und Politik mehren sich Aufrufe zu einem neuen Umgang mit sozialen Medien. Führende Medienportale berichten im Wochentakt von neuen Missständen und fatalen Folgen, vor allem für Heranwachsende. Umso wichtiger und dringlicher erscheinen die zahlreichen Appelle an Politik, Verwaltung und die Big-Tech-Firmen, für einen besseren Kinder- und Jugendschutz zu sorgen. Doch gilt es hier, den Schutz durch ein Verbot zu garantieren, oder vielmehr durch eine zunehmende Befähigung und Teilhabe einen sicheren Umgang auch für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, die Kinder und Jugendlichen, zu gewährleisten?
Das Institut für Rechtspolitik (IRP) in Kooperation mit dem Institut für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT) hat am 20. Mai 2026 mit Sebastian Gutknecht den amtierenden Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingeladen, der die aus diesem Spannungsfeld entstandenen Problematiken aus der Praxis schildern und einen Überblick über mögliche neue Lösungsvorschläge geben sollte.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema und einer Vorstellung des Referenten durch Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg, Direktorin des IRP, übergab sie das Wort.
I. Gesellschaftliche Ausgangslage und die zu behandelnden Missstände
Zu Beginn seines Vortrages thematisierte der Jurist Gutknecht die über Jahrhunderte gewachsene Rolle der Kommunikation für eine Gesellschaft, die ein System zusammenhalten könne und in der Lage sei, die Komplexität sozialer Prozesse zu mindern. Der Kommunikation komme in der heutigen Zeit durch die sozialen Medien und eine voranschreitende Medialisierung eine Vorreiterrolle zu, wenn es darum gehe, wichtige Grundwerte der Gesellschaft zu erhalten. Als solche benannte er das behütete Aufwachsen der Jugend und deren Integration in die Gesellschaft sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit, die eng mit wirtschaftlichen Aspekten verknüpft sei. Dass hier wirtschaftliche Interessen der Unterhaltungsindustrie mit den Grundwerten und Grundrechten einer Gesellschaft und eines Staates zusammentreffen, erschwert nach Gutknecht die Balance zwischen der Absicherung produktiver Effekte und der Eindämmung von Gefährdungen. Um einen solchen Kompromiss zu erreichen, seien Gutknecht zufolge in den vergangenen Jahren sowohl vom deutschen Gesetzgeber als auch von der EU erste Schritte eingeleitet worden, die in die richtige Richtung weisen.
II. Juristische Rahmenbedingungen
Gutknecht betonte in Bezug auf die verfassungsrechtliche Lage den durch Art. 5 Abs. 2 GG eröffneten Spagat zwischen der Wahrung einer grundgesetzlich verbrieften Meinungs- und Informationsfreiheit und deren Einschränkung zum Schutze der Jugend durch einfache Gesetze. Auf internationaler Ebene hob Gutknecht das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht von Kindern und Jugendlichen auf digitale Teilhabe hervor. Die Überwachung der Online-Plattformen im Hinblick auf systemische Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche erfolge auf Grundlage des Digital Services Act (DSA), dessen Art. 28 die Plattformen verpflichtet, ein möglichst hohes Maß an Schutz, Sicherheit und Privatsphäre für Minderjährige zu gewährleisten. Die Handhabung, Kontrolle und Zusammenarbeit mit in Deutschland ansässigen Unternehmen erfolge dabei durch die BzKJ, für sehr große Plattformen (VLOPs) durch die Europäische Kommission. Die Aufsicht über einzelne Inhalte auf Online-Plattformen hingegen erfolge auf Grundlage nationaler Regelungen im Jugendmedienschutz-Strafvertrag (JMStV), auch die strafrechtliche Verantwortung werde durch den DSA nicht berührt.
III. Probleme bei der Umsetzung eines konsequenten Jugendschutzes im digitalen Raum
Als Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz konnte Gutknecht dem Auditorium einen eindrücklichen Einblick in die Praxisarbeit des Jugendmedienschutzes geben.
Dabei betonte er, dass sich bei Missständen oftmals um „Durchsetzungsdefizite“ der bestehenden Rechtslage handele, nicht unbedingt um leicht zu schließende Rechtslücken. Die großen Online-Plattformen agierten beim Kinder- und Jugendschutz zwar durchaus aktiv und böten auch einige Schutzmaßnahmen an, diese reichten jedoch nicht aus. Als Beispiel hierfür dienten Gutknecht die selbstgesetzten Mindestaltersgrenzen der großen Plattformen bei 13 Jahren, die aber millionenfach durch jüngere Nutzerinnen und Nutzer unterlaufen würden. Dies könne durch gesetzliche Regelung einer entsprechenden Mindestaltersgrenze sowie Vorgaben zur Identitätsverifizierung optimiert werden. Insgesamt stellte Gutknecht heraus, dass bereits auf Grundlage der bestehenden Rechtslage im DSA sowie der von der Europäischen Kommission hierzu erlassenen Richtlinie klare Grundlagen bestünden, um gegen die Anbieter vorgehen zu können. Hier liege es bei den großen Plattformen nun in der Hand der Europäischen Kommission, den DSA umzusetzen.
IV. Reformvorschläge
Um eine besser aufgestellte Rechtslage und deren konsequentere Durchsetzung zu ermöglichen, führte der Referent einige Reformvorschläge an, die sich teilweise schon in Testphasen befänden oder als Anstoß für Veränderungen dienen könnten. Zur Verbesserung von Identitätsprüfungen, insbesondere bei Altersabfragen, führte Gutknecht das bundesdeutsche Konzept des elektronischen Personalausweises und sein europäisches Pendant, die EU-Brieftasche für digitale Identität (EUDI), an. Mit beiden Varianten könne man auf Webseiten durch die gezielte Abfrage einzelner Angaben, wie etwa des Alters, eine bessere Gewährleistung bieten als die derzeitige Praxis, die oftmals das Eintragen eines fiktiven Geburtsdatums zur Umgehung von Zugangsbarrieren zulässt.
Trotz der langwierigen Ausarbeitungsphasen und der verschiedensten nationalen Ausgangslagen hält der Experte aus der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz supranationale Lösungen für den „wirksameren Weg“, welcher durch nationale Regelungen lediglich „flankiert werden“ solle. Neben der Erweiterung der rechtlichen Grundlagen zum Schutze der Jugend im digitalen Raum betonte der Referent die Wichtigkeit einer intensiveren Verankerung und Vermittlung von Digitalkompetenzen im Bildungssystem. Als positives Startsignal für eine Offensive zur Verbesserung der Gesamtlage betrachtet Gutknecht die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt", in der auch er aktiv mitwirkt. Diese soll im Sommer ihre Handlungsempfehlungen vorlegen.
In seinem Schlusswort plädierte Gutknecht gegen ein Verbot der sozialen Medien für ältere Jugendliche. Er forderte stattdessen, den Fokus auf die Etablierung neuer Rahmenbedingungen rechtlicher wie gesellschaftlicher Art zu richten, um digitale Teilhabe in einem behüteten Rahmen gewährleisten zu können.
Literaturempfehlungen – Rechtspolitisches Kolloquium:
Für Interessierte empfiehlt das Institut für Rechtspolitik die folgende Auswahl an Literatur. Die Beiträge sind entweder unmittelbar über den Link online abrufbar oder befinden sich in den Bibliotheken der Universität bzw. des Instituts.
I. Offizielle Dokumente
II. Berichte
III. Literatur & Aufsätze
IV. Online-Beiträge