Schwerpunktbereich 7 - Deutsches und Internationales Steuerrecht

Einführung und Gegenstand des Schwerpunkts

Informationsflyer SPB 7

Der Schwerpunkt 7 Deutsches und Internationales Steuerrecht wird von der Professur für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Henning Tappe) und der Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht (Prof. Dr. Arnd Arnold, Diplom-Volksw.) verantwortet. Gegenstände des Schwerpunkts sind sind (Anlage zu §13 Abs. 4 StudPO).

a) Allgemeines Steuerrecht (insbes. Abgabenordnung),

b) Einkommensteuerrecht (mit Grundzügen des Bilanzsteuerrechts),

c) Unternehmenssteuerrecht (Personengesellschaften, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht),

d) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (mit Grundzügen des Bewertungsrechts),

e) Umsatzsteuerrecht,

f ) Europäisches und Internationales Steuerrecht.

 

 

Hinweise für Seminararbeiten

Hier finden Sie weitere Hinweise für Seminararbeiten.

Vorlesungsangebot

Es werden im Wintersemester folgende Veranstaltungen angeboten:

VeranstaltungDozentSWS
EinkommensteuerrechtTappe2
BilanzrechtArnold2
UmsatzsteuerrechtTappe2
Einführung in das KapitalgesellschaftsrechtArnold1*
Arbeitsgemeinschaft/2

* Die Veranstaltung vermittelt lediglich die für das Verständnis der Unternehmensbesteuerung unerlässlichen Grundlagen des Kapitalgesellschaftsrechts. Kapitalgesellschaftsrecht selbst ist im Schwerpunkt nicht Prüfungsgegenstand.

 

Im Sommersemester sind folgende Veranstaltungen vorgesehen:

VeranstaltungDozentSWS
AbgabenordnungTappe2
Europäisches und internationales SteuerrechtTappe2
UnternehmenssteuerrechtArnold2 
Erbschaft- und SchenkungsteuerrechtArnold1 
Arbeitsgemeinschaft/2 

Die Vorlesungen werden durch das Angebot von Schwerpunktübungsklausuren ergänzt.

Studienverlauf

Studierenden, die das Schwerpunktstudium aufnehmen, wird grundsätzlich empfohlen, zunächst im Wintersemester die Vorlesungen Einkommensteuerrecht, Bilanzrecht und Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht zu belegen und in den folgenden beiden Semestern sodann die übrigen Veranstaltungen zu belegen. Dieser Studienverlauf ist insbesondere Studierenden anzuraten, die sich bei Beginn des Schwerpunktstudiums im fünften Fachsemester befinden und daher noch erheblichen Umfang Pflichtveranstaltungen zu absolvieren haben. Alternativ können die Vorlesungen des Schwerpunktstudiums auch in zwei Semestern belegt werden, indem sofort alle für das Wintersemester vorgesehenen Vorlesungen gehört werden. Dieses Vorgehen kann sich insbesondere für Studierende empfehlen, die sich im siebten Semester befinden und jetzt noch in den Schwerpunkt 7 wechseln wollen. 

Schwerpunktbereichprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer fünfstündigen Aufsichtsarbeit (Klausur), einer Studienarbeit im Rahmen eines Seminars (mit Vortrag) und einer mündlichen Prüfung. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird in jedem Semester angeboten.