Änderungen der Prüfungsordnung zum WS 2023/24 beschlossen
Besonders wichtig: Die Anmeldefristen für die Schwerpunktklausuren und die Studienarbeit (= Bachelorarbeit) enden jeweils am 02. November und 2. Mai (Ausschlussfristen).
Die Anmeldevoraussetzungen wurden reduziert.
Die Details finden Sie hier.
Elektronische Klausuren in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab F 23
Ab dem Termin F 23 werden die universitären Schwerpunktbereichsklausuren elektronisch angeboten.
Seit dem Sommersemester 2022 wird dies im Klausurenkurs II geübt, nähere Informationen finden Sie ⇒hier.
Hinweise zum Ablauf des Schwerpunktstudiums finden Sie hier
Abgabe von Anmeldeunterlagen und Prüfungsarbeiten
Kommen Sie - wenn möglich - persönlich zu den Sprechzeiten vorbei, damit wir die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen können.
Die Zeitpläne der Schwerpunktprüfungen und die aktuellen Anmeldeformulare finden Sie weiter unten auf der Seite.
Schwerpunktbereichsprüfung / Bachelor
Gemäß § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG und § 3 JAG RLP besteht die erste Prüfung aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamt-Examensnote ein. Informationen zu den in Trier angebotenen Schwerpunktbereichen finden Sie hier.
WICHTIGE INFORMATIONEN zum Anmeldeverfahren:
Es sind zwei getrennte Formulare (s.u.) für die Anmeldung zur Schwerpunktklausur / zu den Schwerpunktklausuren und zum Schwerpunktseminar zu verwenden. Wenn beide Prüfungsteile in der selben Kampagne geschrieben werden, sind daher trotzdem beide Formulare einzureichen.
Der Anmeldeschluss zu den Prüfungskampagnen im Schwerpunktexamen ist einheitlich jährlich für die Klausur- und die Seminaranmeldung am
2. November (F-Termin) und am
2. Mai (H-Termin).
Es handelt sich um Ausschlussfristen, d.h. eine verspätete Nachmeldung ist nicht möglich.
Zur Fristwahrung reicht die Einsendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars (ggf. beider Formulare!) mit Poststempel spätestens vom Tag des Fristablaufs, die Übersendung per Fax an die Nummer 0651-201-3911 oder eingescannt per E-Mail an dekanatfb5uni-trierde. Das Originalformular mit sämtlichen Anlagen ist unverzüglich beim Prüfungsamt nachzureichen (Service-Hinweis: ein Nachreichen ist bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nicht möglich). Sind die Unterlagen nicht vollständig, erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Hinweise zur Anmeldung zur Notenverbesserung finden Sie unten auf der Seite.
Terminpläne, Hinweise und Formulare
SPB-Studium / Bachelor | Informationen und das online-Anmeldeformular zum Studium finden Sie hier. |
Termine |
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SPB-Prüfung / Bachelor (Klausur/en) | |
SPB-Prüfung / Bachelor (Seminare/Bachelorarbeit) | |
Zeugnisse und eingereichte Unterlagen | Die zur Prüfungsanmeldung einzureichenden Unterlagen sowie die Zeugnisse werden nicht zugeschickt, sondern müssen nach Abschluss der Prüfung persönlich im Prüfungsamt (C 16) während der Sprechzeiten abgeholt werden. Informationen darüber, welche Zeugnisse abgeholt werden können, finden Sie hier. |
Rechtsgrundlagen | Die für die Schwerpunktbereichsprüfung relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie hier. |
Anmeldeverfahren zur Notenverbesserung
- Zur Klausuranmeldung ist innerhalb der Anmeldefrist (Ausnahme: mündliche Prüfung erst nach 01.07. bzw. 10.01., dann innerhalb einer Woche nach der mündlichen Prüfung) ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser wird gerichtet an den Dekan als Leiter des Prüfungsamtes (und ist deshalb dort einzureichen), mit folgendem Mindestinhalt:
Name, Matrikelnummer, aktuelle Anschrift, Angabe des Prüfungstermins, des Schwerpunktbereichs, ob Zuhörern die Teilnahme an der mündlichen Prüfung gestattet wird oder nicht, Originalunterschrift (keine Anmeldung per E-Mail). Beizufügen ist eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung.
- Zur Teilnahme an den Seminaren ist innerhalb der dafür jeweils festgesetzten Anmeldefrist (Ausnahme: s.o.) das reguläre Anmeldeformular nebst aktueller Studienverlaufsbescheinigung zu verwenden.