Arbeitssicherheitsorganisation, A - Z

Überblick

DGUV Regel 102-603

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Vorschriften zum Thema Arbeitsschutz an Hochschulen in dem genannten Dokument erstmals in 2022 veröffentlicht. Diese Regel kann als Kompendium und Nachschlagwerk genutzt werden.

Beauftragte

 
 Abfall und Entsorgung
 Betriebsarzt*in
 Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)
 Beauftragte/r für Biologische Sicherheit
 Brandschutzbeauftragte*r
 Fachkraft für Arbeitssicherheit
 Laserschutzbeauftragte*r
 Sicherheitsbeauftragte
 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator*in (für Baumaßnahmen der Universität)
 Strahlenschutzbeauftragte
 Suchtberatung
 Tierschutzbeauftragte

Gremien

 
 

Arbeitsschutzausschuss

Die Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutzausschuss ist § 11 des ASiG. Der Arbeitschutzausschuss tagt vierteljährlich und besteht aus dem Arbeitgeber, zwei Vertreter*innen des Personalrates und den Sicherheitsbeauftragten*innen der Universität. Die Geschäftsführung obliegt dem Arbeitsschutzreferent.  

Helfer*innen

 
 Ersthelfer*innen
 Brandschutzhelfer*innen

Mitarbeitervertretung

 
 Jugend- und Auszubildendenvertretung
 Personalrat
 Schwerbehindertenvertretung

Verantwortung

 
 Universitätsleitung, Geschäftsverteilung
 Arbeitsschutzreferent*in
 Schnellübersicht: meine Grundpflichten als Vorgesetzte/r im Arbeitsschutz
 Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung
im innerbetrieblichen Arbeitsschutz (allgemeine Info der GKV
 Hausordnung der Universität, wichtige Regelungen für die Sicherheit (§§ 7, 13)
 Übertragung von Arbeitsschutzpflichten an Professoren/innen Urteil (VG Augsburg 2012)