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WAHLAUSSCHUSS 2024

Wahlleiter:Johanna Klych
Stv. Wahlleiterin: Jaqueline Pauli

Schriftführerin:

Tim Biermann

Beisitzer:

N.N.

Beisitzer:

N.N.

 

Was ist der Wahlausschuss?

Der Wahlausschuss besteht aus fünf studentischen Mitgliedern, die ihr Amt ehrenamtlich wahrnehmen. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von Parlamentarier*innen im Studierendenparlament für die jeweils bevorstehende Wahl vorgeschlagen. Alle designierten Mitglieder müssen sich persönlich im Studierendenparlament vorstellen und den Fragen der Parlamentarier*innen stellen, um abschließend gewählt zu werden. 

Nach der Konstituierung des Wahlausschusses ist es nach §9 der Wahlordnung die Aufgabe des Wahlausschusses die Wahlen vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Selbstverständlich müssen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung, sowie alle anderen Pflichten des Wahlausschusses immer mit Bezug auf die Wahlordnung durchgeführt werden! 

Um den ordnungsgemäßen Ablauf garantieren zu können, trifft sich der Wahlausschuss bereits Monate vor der Wahl in öffentlichen Sitzungen, zu denen er mit angemessener Vorlaufzeit über alle ihm zur Verfügung stehenden Medien einlädt. 

Während dieser Treffen ist es die Aufgabe des/der Schriftführer*in die dort besprochenen Inhalte in einem Protokoll schriftlich festzuhalten. 

 

Aufgaben des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Den Termin der Wahl festzulegen
  2. Das Wahlverzeichnis zu überprüfen und abzuschließen
  3. Den Termin und Ort für die Offenlegung des Wahlverzeichnisses festzulegen
  4. Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis zu entscheiden und ggf. Ergänzungen oder Streichungen vorzunehmen
  5. Die Wahl anzukündigen und bekanntzugeben
  6. Die Wahlvorschläge entgegenzunehmen, zu prüfen, über ihre Zulassung gemäß §§ 19-23 zu entscheiden
  7. Anzahl und Orte der Wahlurnen festzulegen
  8. Die Stimmzettel, Urnen und sonstigen Wahlunterlagen vorzubereiten
  9. Bei der Bestellung der Wahlbeisitzenden mitzuwirken
  10. Den organisatorischen Ablauf der Wahlhandlung zu überprüfen, den ungestörten und korrekten Ablauf sicherzustellen und für ausreichende Möglichkeiten zur geheimen Stimmabgabe zu sorgen
  11. Die Auszählung der Stimmen vorzunehmen
  12. Das Wahlergebnis und die Verteilung der Sitze im Studierendenparlament festzustellen und öffentlich bekanntzugeben
  13. Die neugewählten Mitglieder zur konstituierenden Sitzung einzuladen
  14. Jedem neugewählten Mitglied auf der konstituierenden Sitzung je ein Exemplar der Satzung sowie der Geschäftsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Trier auszuhändigen.