Abschlussarbeiten

Wo finde ich allgemeine Informtionen zur Bachelor-/Master-Arbeit?

Informationen zu den Abschlussarbeiten im Lehramt haben wir unter Bachelor-/Masterarbeit zusammengestellt. Generell findet man alle Informationen zu den Abschlussarbeiten in den Prüfungsordnungen.

In welchem Fach und wann schreibe ich die Bachelor-Arbeit?

Wenn Sie 100 LP erreicht haben und idealerweise im 5. oder 6. B.Ed.-Semester sind, dürfen Sie Ihre B.Ed.-Arbeit schreiben.

Für GYM und RS+ gilt: Generell darf die Abschlussarbeit in jedem der gewählten Fächer oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden. Beachten sollte man, dass die Wahl des Faches, in dem die B.Ed.-Arbeit geschrieben wird, Auswirkungen auf die Wahl des Faches für die M.Ed.-Arbeit hat.

Für das Grundschullehramt gilt: die Bachelorarbeit darf in einem der beiden gewählten Fächer geschrieben werden.

In welchem Fach und wann schreibe ich die Masterarbeit?

Schwerpunkt Lehramt an Gymnasien: Die Masterarbeit darf in einem deiner beiden gewählten Fächer geschrieben werden.

Schwerpunkt Lehramt an Realschulen plus: Die Masterarbeit darf in einem der beiden gewählten Fächer oder den Bildungswissenschaften geschrieben werden.

Schwerpunkt Lehramt an Grundschulen: Die Masterarbeit ist im Fach Grundschulbildung anzufertigen.

Formale Voraussetzungen für die Masterarbeit sind folgende: Das Thema für die Masterarbeit darf ausgegeben werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 40 LP für das Lehramt an Gymnasien, 30 LP für das Lehramt an Realschulen Plus bzw. 10 LP für das Lehramt an Grundschulen erworben hat.

Wie viel Zeit habe ich zum Schreiben einer Abschlussarbeit?

Für die Bachelorarbeit: Laut § 15 der APO für den B.Ed. hat man drei Monate Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Abschlussarbeit. Auf schriftlichen Antrag kann dieser Bearbeitungszeitraum um bis zu sechs Wochen verlängert werden.

Für die Masterarbeit: Laut § 15 der APO für den M.Ed. hat man  sechs Monate Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit. Auf schriftlichen Antrag kann dieser Bearbeitungszeitraum um bis zu sechs Wochen verlängert werden.

Was ist, wenn ich in meiner Abschlussarbeit durchfalle?

Bei Nichtbestehen darf die Bachelor- und Masterarbeit ein Mal wiederholt werden. Informationen dazu findet man unter § 15 Bachelorarbeit/ § 15 Masterarbeit in den Allgemeinen Prüfungsordnungen