Erweiterungsfach
Wo finde ich Informationen zum Erweiterungsfach?
Wir haben alle Informationen dazu unter Erweiterungsfach zusammengefasst.
Ab wann kann ich mich für ein Erweiterungsfach einschreiben?
Ab dem 5. B.Ed.- Semester haben Sie die Möglichkeit ein Erweiterungsfach zu wählen.
Wie bewerbe ich mich für ein Erweiterungsfach?
Nutzen Sie dafür den "Antrag auf Studiengangwechsel". Informationen und den Antrag zur Einschreibung finden Sie online beim Studierendensekretariat. Antragsfrist: bis zum 30. September für das Wintersemester und bis zum 31. März für das Sommersemester.
Wie lange habe ich Zeit für das Studium eines Erweiterungsfachs?
Laut Prüfungsordnung für die Erweiterungsprüfung beträgt die Regelstudienzeit 4 Semester, wenn die Einschreibung nicht zeitgleich zum Bachelor-oder Masterstudium erfolgt. Für die Überschreitung der Regelstudienzeit gibt es keine Vorgaben bzw. Fristen.
In der Regel ist bei der Ermittlung der Studienzeiten §4 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang anzuwenden. Genau definierte Vorgaben bzw. Fristen gibt es jedoch nicht.
Kann ich mit dem Erweiterungsfach auch in der Oberstufe unterrichten?
Ja. Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Zertifikatsstudium/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. erhalten Sie nach dem 2. Staatsexamen automatisch die volle Lehrbefähigung in Rheinland-Pfalz. Wie es in den anderen Bundesländern geregelt ist, müssen Sie bei dem/der dort zuständigen Ministerium/ Behörde erfragen.
Kann ich den Vorbereitungsdienst in meinem Erweiterungsfach antreten?
Nein. Der Vorbereitungsdienst kann in RLP nur in den beiden zuerst gewählten Fächern absolviert werden.
Muss ich etwas zahlen, wenn ich mich in den Zertifikatsstudiengang "Erweiterungsprüfung" einschreibe?
Nein. Das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) ist generell von der Studiengebührenpflicht ausgenommen.