Prüfungs- und Studienordnungen
Informationen zu den Studienabschlüssen im Fach Germanistik
Neue Abschlüsse Bachelor / Master
Die Ordnungen der Bachelor- und Master-Studiengänge finden Sie unter diesem Link Prüfungsordnungen BA/MA
Alte Abschlüsse Diplom / Magister Artium / Staatsexamen
Studierende in den "alten" Studiengängen können das Studium des Studiengangs Germanistik abschließen mit:
- Staatesexamen für das Lehramt an Gymnasien (siehe dazu die
Studienordnung Lehramt an Gymnasien von 2001)
- Staatesexamen für das Lehramt an Realschulen (siehe dazu die
Studienordnung Lehramt an Realschulen)
- Magisterprüfung im Hauptfach (siehe dazu die
Studienordnung Magister Hauptfach und
Prüfungsordnung (von 1988) sowie
Prüfungsordnung (von 1997) bzw. deren Änderung (von 1998)
- Magisterprüfung im Nebenfach (siehe dazu die
Studienordnung Magister Nebenfach)
Studierende können das Studium des Studiengangs Deutsch als Fremdsprache abschließen mit:
- Magisterprüfung im Nebenfach (siehe dazu die
Studienordnung Magister Nebenfach)
- Promotion (siehe dazu die Promotionsordnung (1982) sowie die Promotionsordnung (2007/2009))
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist in einer separaten Zwischenprüfungsordnung geregelt.
Sie können sich zur Zwischenprüfung melden, sobald Ihnen alle erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen. Bitte beachten Sie vor der Anmeldung den "Wegweiser zur Zwischenprüfung."
Anträge zur Zwischenprüfung:
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an Realschulen
- Magister-Hauptfach
- Magister-Nebenfach
- Magister-Nebenfach Jiddistik
- Antrag DaF
Deutsch als Fremdsprache
Das Studium des Faches "Deutsch als Fremdsprache als Nebenfach im Magisterstudiengang" wird durch eine eigene Studienordnung geregelt. Diese und weitere Regelungen können auf den Internetseiten von DaF eingesehen werden.