Deutsch-türkischer Moot Court in Istanbul, 04. - 12. September 2004

Organisation:

Universität Trier (Prof. Dr. Kühne) und Kültür Universitesi, Istanbul (Prof. Dr. Öztürk) 

Teilnehmende Institutionen:

a) aus Deutschland: Universitäten Trier, Osnabrück, Leipzig

b) aus der Türkei: Kültür Universität, Dokuz Eylül Universität Izmir, Bahecehir Universität Istanbul; Marmara Universität Istanbul; Ankara-Universität sowie das türkische Außenministerium (Abteilung für Menschenrechte)

Die Gesamtzahl aller Teilnehmer betrug 44, von denen 22 von der türkischen Seite kamen.

Inhalt / Konzeption

Die Teilnehmer werden mit verteilten Rollen eine Strafverhandlung auf Tatsachenebene sowohl nach deutschem wie auch nach türkischem Recht vorbereiten und durchspielen. Der Fall beruht auf einer Originalakte, die sowohl aus Gründen des Datenschutzes wie denen der didaktischen Optimierung aufgearbeitet ist. Die Verhandlung nach türkischem Recht wird auf Englisch, die nach deutschem Recht auf Deutsch durchgeführt werden.

Auf der Basis der Entscheidung der so erlangten Urteile wird ebenfalls mit verteilten Rollen eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formuliert und diese Beschwerde dann wiederum im Rahmen eines Moot Court verhandelt. Hier wird die Sprache ausschließlich Englisch sein. Dies gilt auch die für die zu den Sitzungen zu schreibenden Anträge.

Die Zielrichtung auf ein Verfahren vor dem Straßburger Gerichtshof bedingt, dass die Teilnehmer eine besonders intensive Beachtung strafprozessualer Vorschriften leisten müssen, die zugleich auch verfassungsrechtlichen und konventionsrechtlichen Schutz genießen.

Teilnehmende Personen:

Für die tatsachengerichtlichen Verhandlungen werden jeweils zwei Teilnehmer für die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft benannt werden. Das Gericht wird durch vier Personen repräsentiert. Die deutsch-rechtliche Verhandlung wird von den deutschen Teilnehmern, die türkisch-rechtliche von den türkischen Teilnehmern durchgeführt. Es würden dem gemäß für diese Phase des Moot Court 16 Teilnehmer tätig werden.

Für die Verhandlung vor dem EGMR werden vier Teilnehmer die Vertretung der Verteidigung übernehmen, vier die Vertretung der Regierung und vier die Position der Richter. Die Teilnehmer sind zu gleichen teilen deutsch und türkisch. In all diesen drei Positionen wird jeweils ein Teilnehmer der türkischen Seite aus der Menschenrechtsabteilung des Außenministeriums kommen.

Auf diese Weise werden 20 beim Moot Court aktive Teilnehmer erforderlich sein, von denen zehn deutscher und zehn türkischer Herkunft sind. Von den Türken kommen drei vom Außenministerium in Ankara.

Was die Qualifikation dieser Teilnehmer angeht, so handelt es sich bei denen auf der deutschen Seite um fortgeschrittene Studenten oder Doktoranden. Bei der türkischen Seite wird es entsprechend sein, wobei selbstverständlich auch Magisterstudenten wählbar sind.

Tagungssprache: Englisch

Zertifikate: Es werden deutsch-türkische Teilnahmezertifikate ausgestellt, die von den teilnehmenden Universitäten, die in deutsch-türkischer Kooperation verbunden sind, zugleich als Seminarscheine anerkannt werden (Voraussetzung: schriftliche Ausarbeitung einer prozessbezogenen strafprozessualen Fragestellung nach Absprache).

Eine erfolgreiche Veranstaltung

Die Veranstaltung verlief außerordentlich erfolgreich. Die Perspektive, Prozessrecht nicht nur zu hören, sondern jetzt selber anzuwenden, stellte alle Teilnehmer vor große Herausforderungen, denen sie sich mit größtem Engagement stellten. Die Begeisterung über diese Aufgaben war so groß, dass mitunter von Seiten der Betreuer drastisch ermahnt werden musste, nicht länger als 18 Stunden am Tag zu arbeiten. Die Zusammenarbeit von türkischen und deutschen Teilnehmern war überaus intensiv und führte zu vielen Diskussionen um Gleichheiten und Unterschiede des jeweiligen nationalen Straf- und Strafverfahrensrechtes. Die Verhandlungen wurden mit großem Ernst durchgeführt und führten auch zu Verurteilungen, die sich nur wenig unterschieden. Die anschließende Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigte, dass so manches, was im Verfahren den Beteiligten als hilfreich erschien, unter dem Gesichtspunkt der EMRK nicht ohne weiteres zulässig war.

Die anliegenden Bilder zeigen jedoch, dass nicht nur gearbeitet wurde, sondern auch vielfältige Gelegenheiten bestanden, Istanbul mit seinen reichhaltigen Angeboten ein wenig kennen zu lernen.