Bewerbungen um Studienplätze im Ausland, um Stipendien oder um die Zulassung zu Graduiertenprogrammen müssen häufig Professorengutachten beigelegt werden. Ich bin gerne bereit, geeignete Bewerbungen zu unterstützen (erforderlichenfalls auch durch Gutachten in englischer Sprache). Sollten Sie an einer Empfehlung oder einem Gutachten interessiert sein, beachten Sie bitte folgende Punkte:

Da es sich bei einem solchen Gutachten nicht um ein Gefälligkeitsattest handeln kann, muss die besondere Qualifikation, die in dem Gutachten bescheinigt werden soll, belegbar vorliegen. Auch wenn sich die Strenge der hiernach zu stellenden Anforderungen natürlich nach der Art und Bedeutung der erstrebten Förderung stark unterscheidet, ist deshalb in jedem Fall erforderlich, dass Sie in der Gesamtschau Ihrer Studien- und  Prüfungsleistungen ein besonderes Interesse am rechtswissenschaftlichen Studium sowie eine besondere juristische Befähigung belegen können. Darüber hinaus sollten Sie aber auch plausibel machen können, dass Sie nach Ihrer Persönlichkeit und Ihren außercurricularen Aktivitäten und Interessen förderungswürdig sind. Dass Sie mir bereits aus meinen Lehrveranstaltungen persönlich bekannt sind, ist an sich nicht Voraussetzung für eine aussichtsreiche Bewerbung, aber natürlich  –  nicht zuletzt im Hinblick auf die gewünschte Überzeugungskraft des Gutachtens  –  sehr hilfreich; wenn Sie diese Voraussetzung im Hinblick auf eine Kollegin oder einen Kollegen erfüllen, sollten Sie sich deshalb dort um ein Gutachten bemühen.

Fügen Sie Ihrer schriftlichen Anfrage (am besten per E-Mail) bitte folgende Unterlagen bei:

  • eine Erläuterung, zu welchem Zweck Sie das Gutachten benötigen, einschließlich aller notwendigen Angaben zu der Institution, bei der Sie sich bewerben wollen, und der einzuhaltenden Fristen und Formalien (ggf. unter Beifügung der erhaltenen Formulare und Hinweisblätter sowie der von Ihnen einzureichenden Bewerbungsschreiben [Motivationsschreiben, Lebenslauf etc.] in ihrer endgültigen, ggf. also fremdsprachigen Fassung),
  • eine Erläuterung des beabsichtigten Studien- oder Forschungsprojekts und Ihrer persönlichen Beweggründe, diesen Weg einzuschlagen,
  • einen ausführlichen nicht-tabellarischen Lebenslauf, der auch über Ihre außercurricularen Erfahrungen, Aktivitäten und Interessen Aufschluss gibt,
  • eine Übersicht über alle bisherigen Prüfungsergebnisse, belegt durch unbeglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses, der bereits erworbenen Leistungsnachweise sowie ggf. des juristischen Examenszeugnisses,
  • die für kurzfristige Rückfragen erforderlichen Kontaktdaten.

Bitte bedenken Sie: Gerade bei Bewerbungen im Ausland  –  insbesondere im angelsächsischen Raum  –  können solche Empfehlungsschreiben meist nicht ausführlich und vor allem enthusiastisch genug sein, und sie sollten auch erkennen lassen, dass der Gutachter Sie für ein solches Urteil gut genug kennt (weil das von den Adressaten angesichts der bei ihnen üblichen viel günstigeren Betreuungsrelation als selbstverständlich angesehen und deshalb auch vorausgesetzt wird). Wenn man bei der Erstellung des Empfehlungsschreibens so verfährt, dass es für Bewerber/in und Gutachter/in möglichst wenig Aufwand bedeutet, läuft man Gefahr, den beabsichtigten Zweck zu verfehlen. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Gutachter von sich aus so umfassend wie möglich über Ihre Person und Persönlichkeit zu informieren.

Die schriftliche Bewerbung sollte in der Regel im Rahmen der Sprechstunde persönlich bei mir abgegeben werden. Stellen Sie Ihre Gutachtenanfrage bitte rechtzeitig und planen Sie jeweils eine bis zwei Wochen Vorlaufzeit für die Vereinbarung des Sprechstundentermins sowie als Bearbeitungszeit ein. Nur in außergewöhnlichen Fällen sollte eine Anfrage kurzfristiger erfolgen; es kann dann aber keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das Gutachten rechtzeitig fertig gestellt werden kann (namentlich in der vorlesungsfreien Zeit).

Als "Gegenleistung" erwarte ich eine kurze Rückmeldung (E-Mail) zum Erfolg Ihrer Bewerbung,  ggf.  –  nach dessen Beendigung   –  auch zum Ablauf des geförderten Projekts.