Beschaffungsrichtlinien der Universität Trier

Im Verkündungsblatt der Universität Nr. 30 vom 28. Januar 2014 wurde die Neufassung der Beschaffungsrichtlinien vom 18.12.2013 veröffentlicht.

Beschaffungsrichtlinien der Universität Trier

 

Wichtige Auszüge:

I. Allgemeines

  1. Das Beschaffungswesen an der Universität Trier ist seit Gründung im Jahre 1970 zentral organisiert. Damit hat die Universität Trier den Forderungen sowohl der Landesregierung als auch des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz von Anfang an Rechnung getragen.
  2. Die Beschaffungsrichtlinien sind nicht nur als eine Regelung zur Vermeidung von Missbräuchen zu verstehen. Sie dienen vielmehr einer effektiveren Gestaltung des Beschaffungswesens und sind daher insbesondere von den verantwortlichen Bediensteten der Zentralen Beschaffung zu beachten.

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V. Wirkung der Zentralen Beschaffung

  1. Grundsätzlich sind ausschließlich die Bediensteten der Zentralen Beschaffung und der Vergabestelle befugt, für die Universität Angebote einzuholen, Dienstleistungs- bzw. Lieferaufträge zu erteilen und Verträge abzuschließen, soweit diese Befugnis nicht vom Kanzler allein wahrgenommen wird.
  2. Andere Bedienstete der Universität - ganz gleich in welcher Funktion sind nicht zum Einholen von Angeboten, zur Erteilung von Aufträgen und zum Abschluss von Verträgen berechtigt. Unvermeidliche sogenannte "Direktkäufe" sind nur mit der vorherigen Zustimmung der Zentralen Beschaffung zulässig. ...

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VII. Durchführung des Beschaffungsverfahrens

  1. Beschaffungsanforderung
    Für alle notwendigen Beschaffungsfälle ist der Zentralen Beschaffung eine Bedarfsmeldung über das TURM-Portal vorzulegen. Dies gilt nicht für Bestellungen im Kaufhaus der Universität. In der Bedarfsmeldung ist der zu beschaffende Gegenstand oder die Dienstleistung ausreichend zu beschreiben und die Notwendigkeit der Anschaffung nach haushaltsrechtlichen Erfordernissen zu begründen. Die bloße Angabe des Verwendungszwecks genügt dabei nicht. Aus der Begründung muss erkennbar sein, dass die Beschaffung unabdingbar notwendig ist. Ersatzbeschaffungen sind als solche zu kennzeichnen. Dabei ist neben dem Grund der Ersatzbeschaffung anzugeben, was mit dem ausgesonderten bzw. auszusondernden Gegenstand geschehen soll. ...
  2. Prüfungsverfahren der Zentralen Beschaffungsstelle
    Die Zentrale Beschaffung prüft, ob die Notwendigkeit der Anschaffung nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerechtfertigt ist. Bestehen Zweifel, so hat die Zentrale Beschaffung diese mit der anfordernden Stelle zu klären. Können Bedenken nicht ausgeräumt werden, hat die Zentrale Beschaffung ihre ablehnende Entscheidung der anfordernden Stelle mit Begründung mitzuteilen.
  3. Rahmenverträge
    Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen soll auf Einkaufvorteile durch Bestellung von Jahresmengen (i.d.R. bis zu 4 Jahren) hingewirkt werden. Dabei ist der jeweilige Auftragswert in einer Ausschreibung zusammenzuführen.
    Im Rahmen der Optimierung der Beschaffungsprozesse hat das Land Rheinland-Pfalz eine Zentrale Beschaffungsstelle (ZBL) als Dienstleister für Berhörden und Einrichtungen des Landes geschaffen. Die Landesdienststellen sind gemäß Miniterratsbeschluss vom 22.02.2011 zur Teilnahme an den von der ZBL durchgeführten Ausschreibungen verpflichtet.
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  5. Auftragsvergabe
    Liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nach Auffassung der Zentralen Beschaffung vor, so hat sie die Genehmigung zu erteilen und festzustellen, ob die Leistung über einen Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz beauftragt werden kann. Sollte eine Bestellung aus einem Rahmenvertrag nicht möglich sein, entscheidet die Zentrale Beschaffung darüber, welches Vergabeverfahren anzuwenden ist, z. B. europaweite Verfahren, öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung oder durch freihändige Vergabe.
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VIII. Privatkäufe

  1. Privatkäufe von Universitätsbediensteten im Namen der Universität sind unzulässig. Die Bediensteten der Zentralen Beschaffung dürfen an Privatkäufen aus ihrer dienstlichen Stelle hinaus nicht mitwirken.

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Ansprechpartner

Stefan Schmitz
Stefan Schmitz
Rôle: Sachgebietsleiter
Établissement: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Salle: V119
Tél.: +49 651 201-4225
Fax: +49 651 201-4299

Vertretung

Dirk Kasel
Dirk Kasel
Rôle: Hauptsachgebietsleiter
Établissement: Leitung HSG 2
Salle: V220
Tél.: +49 651 201-4212
Fax: +49 651 201-4298