Richtlinien zur Anerkennung von Praktika in der neuen FPO des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre Kernfach:

  1. Das Praktikum ist während des Studiums zu erbringen. Vor der Immatrikulation erbrachte Leistungen können nicht anerkannt werden.
  2. Die Mindestdauer beträgt 8 Wochen.
  3. Es ist ein Praktikumszeugnis bzw. eine Praktikumsbescheinigung vorzulegen, aus dem/der die übernommenen Tätigkeiten hervorgehen.
  4. Es ist ein Praktikumsbericht zu erstellen, der auf folgende Aspekte eingeht:
    1. Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Praktikumszeugnis.
    2. Einordnung der durchgeführten Tätigkeiten in zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
    3. Persönliche Würdigung der durchgeführten Tätigkeiten und Darstellung eines möglichen Einflusses auf die nachfolgende bzw. schon erfolgte Schwerpunktwahl im Studium.
    4. Der Bericht sollte einen Umfang von ca. 10 Seiten aufweisen.

Sollten Sie bereits ein Praktikum absolviert haben, das die o.g. Kriterien erfüllt, schicken Sie die angegebenen Unterlagen bitte vollständig zusammen mit der ausgefüllten Checkliste (Download) an Herrn Professor Wolz (wolzuni-trierde). Sollten Sie in der nahen Zukunft ein Praktikum planen, vereinbaren Sie bitte vor Antritt des Praktikums einen Termin mit Herrn Professor Wolz und füllen die Checkliste zur Anerkennung von Praktika in der BWL aus.

Richtlinien zum Download

Antrag auf PO-Wechsel und Leistungsanerkennung

  • Im Antrag ergänzen Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und Geburtsdatum. Tragen Sie unten Ort und Datum ein und unterschreiben Sie den Antrag.
  • In der Leistungsanerkennung ergänzen Sie oben ebenfalls Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihr Geburtsdatum. In den beiden Tabellen tragen Sie alle Leistungen mit Note und Leistungspunkten (LP) ein, die übertragen werden müssen bzw. sollen. Dazu beachten Sie die Erklärungen zur Leistungsanerkennung auf unserer Website und das Formular für die Übertragung von Leistungen.
  • Leere Zellen sind durchzustreichen (im PDF-Reader bspw. mit Slash).
  • Bei Fehlversuchen tragen Sie die Anzahl der Fehlversuche, zusammen mit einem "FV" in der Spalte „Note“ ein. Also zum Beispiel bei zwei Fehlversuchen tragen Sie "2 FV" ein.
  • Bei den Wahl- und Wahlpflichtmodulen ergänzen Sie neben der Note und den Leistungspunkten (LP) auch die Bezeichnung der Leistung laut Notenübersicht aus Porta ein, also z.B. "Personalökonomik" oder "Arbeit, Personal und Organisation".
  • Füllen Sie Antrag und Leistungsanerkennung wenn möglich maschinell in einem PDF-Reader aus. Sie können den Antrag auch elektronisch unterschreiben. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, können Sie die beiden Formulare auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Achten Sie hier aber unbedingt auf Leserlichkeit und füllen Sie die Leistungsanerkennung mit Druckbuchstaben aus. Schicken Sie mir anschließend den unterschriebenen Antrag und die vollständig ausgefüllte Leistungsanerkennung als PDF(!)-Scan (kein Foto, kein JPEG, kein PNG, etc.) per E-Mail zu. Nicht lesbare Anträge und Leistungsanerkennungen können nicht bearbeitet werden.
  • Nachdem Sie die Tabellen vollständig ausgefüllt haben, schicken Sie den Antrag und die Leistungsanerkennung zusammen mit einer aktuellen Leistungsübersicht aus Porta per E-Mail an pa-wisouni-trierde. Anträge und Leistungsanerkennungen können nicht bearbeitet werden, solange noch Unterlagen fehlen.

Bitte verwenden Sie die beiden Formulare: Antrag auf FPO-Wechsel , Leistungsanerkennung

 

Verfahren Anerkennung von Leistungen bei Wechsel BA BWL PO von Version 2018 zu Version 2022:

  • 1.1 Pflichtmodule: Sämtliche unter Punkt „1.1 Pflichtmodule“ Anhang der PO 2022 aufgeführten Leistungen müssen anerkannt werden, wenn sie bereits in der PO 2018 erbracht sind. Auch Fehlversuche müssen anerkannt werden. Leichte Variationen der Modulbezeichnungen sind für die Anerkennung unerheblich.
  • 1.2 Wahlpflichtmodule: Unter Punkt „1.2 Wahlpflichtmodule“ Anhang der PO 2022 aufgeführte Module müssen bis zu einem Umfang von 20 LP anerkannt werden, wenn sie bereits in der PO 2018 erbracht wurden oder erste Prüfungen darin abgelegt wurden (Fehlversuche). Sind dies Module im Umfang von mehr als 20 LP, kann der Student wählen, welche Module im Wert von 20 LP hier anerkannt werden. Es wird hierbei nicht zwischen vollständig erbrachten Leistungen und Fehlversuchen unterschieden. Leichte Variationen der Modulbezeichnungen sind für die Anerkennung unerheblich.
  • 1.3 Wahlmodule: Alle weiteren noch nicht anerkannten Leistungen (und Fehlversuche) können auf Antrag des Studenten als Wahlmodule anerkannt werden, sofern sie die unter Punkt „1.3 Wahlmodule“ Anhang der PO 2022 aufgeführten Kriterien erfüllen.
  • Sollte ein Student sich beim PO-Wechsel zunächst gegen die Anerkennung einer Leistung oder von Fehlversuchen in einem Modul im Wahlpflicht- oder Wahlbereich entscheiden und sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließen, dasselbe Modul im freien Wahlbereich oder ein anderes Modul aus dem Wahl- oder Wahlpflichtbereich zu belegen, so müssen die Leistung bzw. die Fehlversuche nachträglich anerkannt werden.
  • Es ist nicht möglich, durch Verzicht auf die Anerkennung im Wahlbereich Fehlversuche zu annullieren. (genaueres siehe unten)

  • Es ist nicht möglich, eine bereits bestandene Prüfung erneut abzulegen.

  • Beachten Sie, dass nicht alle Module der Soziologie, die innerhalb der FPO 2018 als WiSo-Integration belegt werden konnten, im freien Wahlbereich aufgeführt sind. Soziologie-Module, die dort nicht aufgeführt sind, können NICHT als Wahlmodul anerkannt werden.

Beispiele zur Anerkennung von Leistungen und Fehlversuchen im Wahlpflicht- und Wahlbereich:

  • Hat ein Student Finance and Banking I (F&B I) und II (F&B II), sowie Financial Accounting (FA) bestanden, kann er wählen, welche beiden der drei Leistungen er für die Module des Wahlpflichtbereichs (Punkt 1.2) anerkannt haben möchte. Das übrigbleibende Modul kann auf Wunsch des Studenten als Wahlmodul anerkannt werden.
  • Das Vorgehen ist dasselbe, falls in einem oder mehreren der Module Fehlversuche gesammelt worden sind: Es müssen zwei Module im Wahlpflichtbereich anerkannt werden, selbst wenn eines oder beide nicht im ersten Versuch bestanden sind. Beispiel: Sollte von den o.g. Modulen nur F&B I bestanden sein, in den anderen beiden jedoch jeweils ein Fehlversuch vorliegen, so kann der Student wählen, welche beiden der drei Module er für den Wahlpflichtbereich anerkennen lässt. Das übrigbleibende Modul kann auf Wunsch des Studenten (ggf. mit Fehlversuch) als Wahlmodul anerkannt werden.
  • Beispiel für die nachträgliche Anerkennung von Leistungen: Situation wie zuvor: Der Student hat F&B I bestanden, aber in F&B II und FA jeweils einen Fehlversuch gesammelt. Der Student entscheidet sich beim PO-Wechsel dafür, die bestandene Leistung in F&B I und den Fehlversuch in F&B II für den Wahlpflichtbereich anerkennen zu lassen und den Fehlversuch in FA nicht im Wahlbereich anerkennen zu lassen. Ein Jahr später möchte er doch die Prüfung in FA in einem noch freien Modul des Wahlbereichs ablegen. Dann muss der Fehlversuch nachträglich anerkannt werden. Dies ist nur möglich, sofern noch nicht alle Wahlmodule mit anderen Prüfungen belegt sind und das anzuerkennende Modul die in Punkt 1.3 aufgeführten Kriterien erfüllt. Selbiges gilt auch für bestandene Leistungen; diese müssen im o.g. Fall nachträglich anerkannt werden, sollten sie nicht beim PO-Wechsel anerkannt worden sein. Es ist nicht möglich, eine bereits bestandene Prüfung erneut abzulegen oder durch Verzicht auf die Anerkennung im Wahlbereich Fehlversuche zu annullieren.

Informationen zu Änderungen der Bachelor FPO

NEU:

Grundsätze der Anerkennungen BWL Kernfach (PO-Wechsel von Version 2012 zu 2018):

  1. Alle Studierenden, die bis einschließlich Sommersemester 2021 in der PO-Version 2012 studiert haben, studieren ab dem Wintersemester 2021/2022 in der PO-Version 2018. Durch den Wechsel entstehen keine Nachteile.
  2. Die alten 90 Minuten Prüfungen GdBWL I und II gibt es nicht mehr. Alle Studierenden der PO 2018 müssen die neuen 60 minütigen Prüfungen schreiben. Noten und Fehlversuche werden anerkannt.
  3. Wenn QeS bestanden ist, muss GdBWL III nicht abgelegt werden. Das Modul QeS erscheint dann im Zeugnis.
  4. Auf unwiderruflichen Antrag beim Hochschulprüfungsamt kann, auch wenn QeS bestanden ist, GdBWL III anstatt QeS auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Die Note für GdBWL III berechnet sich dann aus dem Mittelwert der Noten GdBWL I und II. In diesem Fall wird das Modul QeS nicht bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt.
  5. Grundsätzlich gilt für GdBWL III:
    a) Wenn GdBWL I und II bestanden ist, wird GdBWL III als bestanden anerkannt. Die Note von GdBWL III wird aus den Noten von GdBWL I und II gemittelt.
    b) Wenn nicht beide von GdBWL I und II bestanden sind, so muss GdBWL III vollständig geschrieben werden. Teilanerkennungen oder –anrechnungen sind nicht möglich.
NEU: Das Wahlfach in den Studiengängen BWL, VWL und Sozialwissenschaften ist mit dem WiSe 2019/2020 frei wählbar. Wenn das gewählte Fach in PORTA noch nicht zur Anmeldung freigeschaltet sein sollte, wenden Sie sich bitte an das HPA.