Allgemeine Lehrveranstaltungen

Muster für Veranstaltungsbeschreibung

  • Anzahl der ECTS-credits
  • Art der Veranstaltung
  • Anzahl der Semesterwochenstunden /Sommer- oder Wintersemester
  • Semester, in dem deutsche Studierende diese LV belegen
  • benötigte Vorkenntnisse
  • Art der Prüfung

 

Beschreibung der Lehrveranstaltung.

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Deutsche Rechtsgeschichte

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 1. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Deutsche Rechtsgeschichte ist eines der Grundlagenfächer der Rechtswissenschaft und setzt sich mit der Entstehung, dem Wandel und dem Vergehen von Rechtsformen, -instituten und -vorstellungen und damit zugleich mit den Ursachen, Kräften, Gedanken und geistigen Strömungen auseinander, die die Entwicklung des Rechts beeinflusst haben und noch beeinflussen. Sie will damit zu einem tieferen Verständnis der geltenden Rechtsordnung beitragen. Die Vorlesung ist als Einführungsveranstaltung konzipiert und zeichnet die Entwicklungslinien auf den Gebieten des Verfassungs-, Privat-, Straf- und Prozessrechts vom Mittelalter bis in die jüngere Vergangenheit nach.

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Verfassungsgeschichte der Neuzeit

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 3. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Beginnend mit der Lage des Reiches im Ausgang des Mittelalters werden in der Vorlesung die wichtigsten Epochen der Verfassungsgeschichte bis zu der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges dargestellt und ausführlich besprochen. Besonderer Wert wird dabei auf Hintergründe und Zusammenhänge der historischen Ereignisse gelegt. Die verschiedenen deutschen Verfassungen insbesondere des 19. und 20. Jahrhunderts werden in Einzelheiten erklärt und miteinander verglichen, um so ein besseres Verständnis auch der heutigen Verfassung zu ermöglichen.

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Introduction to the English Legal System and Terminology

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 1. Semester
  • gute Englischkenntnisse erforderlich
  • schriftl. Prüfung

The first part looks at the developments, the sources, the trial system, the terminology and the legal personnel to provide students with an understanding of e.g. case law, precedent and juries. The historical development of the Common Law and specific terminology (time before and following the Norman Conquest, the Common Law Courts, the spread of Common Law) is dealt with as well as the minor and major sources of law, e.g. custom, law merchant, canon law, books of authority, legislation, case law, EU-law. The different courts, e.g. Magistrates' Courts, County Courts, Crown Courts, High Courts of Justice, Court of Appeal, House of Lords and the trial system (adversarial system and jury) are explained and discussed. Education and function of judges, solicitors and barristers is focussed on as well as the function of law offices and the Crown Prosecution Service.

The second part of the course concentrates on particular areas of law that they might encounter in the students' later working life, e.g. Contract (formation and contents of the contract, void or voidable contracts, end of contract, remedies), Tort (fundamental principles of tortious liability, main torts) and basic principles of Company Law and European Union Law.

The course finishes with a written exam of 90 minutes.

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Römisches Privatrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse im Zivilrecht
  • mündl. Prüfung

 

Im Mittelpunkt steht das Privatrecht der klassischen Zeit (erstes bis drittes Jahrhundert nach Christus). Die Auseinandersetzung mit den wichtigsten Institutionen des römischen Privatrechts ist eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis des heute in Deutschland geltenden Zivilrechts. Denn dieses Zivilrecht beruht in weiten Teilen auf dem antiken römischen Recht.

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Römische Rechtsgeschichte

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. Prüfung

 

Es wird die römische Rechtsgeschichte von der Frühzeit bis zur justinianischen Gesetzgebung im 6. Jahrhundert nach Christus behandelt. Die Vorlesung zeichnet die Veränderungen der römischen Staatsverfassung vom Königtum der Vorzeit über die Republik bis zum absolutistischen Kaiserreich der Spätantike nach. Außerdem verfolgt sie die Herausbildung und Fortentwicklung des Privatrechts und des Strafrechts.

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Strafrechtsgeschichte der Neuzeit

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 3. Semester
  • Grundkenntnisse im Strafrecht
  • mündl. Prüfung

 

Ausgehend von einem Überblick über die Ahndung von Unrechtstaten im Frühmittelalter und die Entstehung des Strafrechts im Mittelalter werden folgende Themen behandelt: Die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Carl des V. (carolina), das gemeine Strafrecht, die Naturrechts- und Aufklärungsepoche, das 19. Jh. sowie die Entwicklungen im 20. Jh. unter Einschluss der Verhältnisse im Nationalsozialismus und in der DDR.

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Methodenlehre

  • 5 credits
  • Grundlagenübung
  • 2h/ SS
  • Für Erasmusstudenten ab 2. Semester
  • Grundkenntnisse im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht
  • schriftl. Prüfung

 

Einführung in die Juristische Methodenlehre mit ihren geistesgeschichtlichen und verfassungsrechtlichen Bezügen (mit Erläuterung anhand von Fällen und Beispielen) mit Übungsklausuren am Ende des Semesters und am Anfang des folgenden Semesters.

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Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • ab 4. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung behandelt die Geschichte des römischen Privatrechts im Mittelalter und in der Neuzeit und zeigt die Wechselbeziehungen des Rechts mit den jeweiligen kulturellen Epochen auf, angefangen von der mittelalterlichen-scholastischen Epoche über Renaissance und Aufklärung bis zum Historismus des vorigen Jahrhunderts. Zudem wird der Einfluß des germanischen und kanonischen Rechts sowie eigenständiger Weiterentwicklungen behandelt.

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Einführung in die Rechtsphilosophie

 

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/SS
  • 2 Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Rechtsphilosophie untersucht die methodisch-systematischen allgemeinen Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft. Sie befaßt sich unter Zugrundelegung der Fragestellung nach der Richtigkeit bzw. der Gerechtigkeit des Rechts mit Sinn und Zweck sowie Herkunft, Wesen und Geltung des Rechts. Hauptprobleme der Rechtsphilosophie sind : Fragen nach der Begründung des positiven Rechts, nach der Ursache für seine Wirksamkeit, nach der Gerechtigkeit und Gleichheit im Recht und nach dem Zweck des Rechts.

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Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht I

  • 15 credits
  • Vorlesung
  • 6h/ WS
  • 1. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Der einjährige Kurs soll den Studienanfänger in das Zivilrecht einführen. Behandelt werden die Bücher 1-3 des BGB in Auswahl: Vom Allgemeinen Teil wird insbesondere die Rechtsgeschäftslehre (§§ 104-231) besprochen. Vom Allgemeinen Schuldrecht werden behandelt Leistungsstörungen, Inhalt der Verträge, Erlöschen der Schuldverhältnisse, Übertragung von Forderungen, Schuldübernahme sowie Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern. Das besondere Schuldrecht berücksichtigt im wesentlichen das Kaufrecht, das Deliktsrecht sowie kurz das Bereicherungsrecht und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Vom Sachenrecht werden Erwerb und Schutz von Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen erörtert.

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Seminar für Magister- und Erasmusstudierende 

  • 10 credits
  • Seminar
  • 1. Semester
  • Grundkenntnisse des allg. Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • Seminararbeit und mündlicher Vortrag

 

Die Lehrveranstaltung wird jeweils im Wintersemester angeboten. Das Seminar wird speziell für Studenten und Studentinnen des Erasmusprogramms und des Magisterprogramms (LL.M) durchgeführt.

Es wird die Gelegenheit geboten werden, sich mit einem beschränkten Gegenstand spezieller als in einer Vorlesung  auseinanderzusetzen. Das Seminar steht deshalb jeweils unter einem bestimmten Thema, z. B "Der Kaufvertrag im Bürgerlichen Recht und Handelsrecht". Jeder Teilnehmer hat dabei ein schriftliches Referat über einen Aspekt des Seminarthemas auszuarbeiten und in der Regel mündlich vor den übrigen Teilnehmern vorzutragen. Hieran schließt sich eine Diskussion mit dem Referenten an. Ein Seminar ist deshalb diejenige Lehrveranstaltung, in welcher der studentische Teilnehmer die wissenschaftliche Auseinandersetzung am intensivsten erfährt.

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar ist für die Studenten und Studentinnen des Magisterprogramms Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

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Vertragliche Schuldverhältnisse (insb. Kauf, Miete, Werkvertrag)

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 3. Semester
  • Kenntnisse des Zivilrechts
  • mündl. Prüfung

 

Das allgemeine Schuldrecht umfasst die Regeln, die für alle Schuldverhältnisse gleichermaßen gelten, soweit jeweils keine Besonderheiten vorliegen. Es gehört damit zu den Kerngebieten des Bürgerlichen Rechts und der Privatrechtsordnung schlechthin, hat aber durchaus auch Bedeutung für das öffentliche Recht. Fundierte Kenntnisse im Schuldrecht sind deshalb für Studium, Examen und Beruf unerlässlich. Die Vorlesung knüpft an die Einführungsveranstaltung an, wiederholt, vertieft und ergänzt den dort vermittelten Stoff. Dabei wird das Schwergewicht auf die Bereiche gelegt, die in der Einführungsveranstaltung nur knapp bzw. noch nicht angesprochen worden sind. Insbesondere werden die wichtigsten Vertragstypen, ihre Besonderheiten, aber auch ihre Gemeinsamkeiten sowie die Verzahnung des Vertrags- mit dem allgemeinen Schuldrecht behandelt.

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Sachenrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 3. Semester
  • Kenntnisse in den ersten beiden Büchern des BGB
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Das dritte Buch des BGB regelt die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen, nämlich Grundstücke und bewegliche Sachen. Die wichtigste Rechtsbeziehung ist das Eigentum, es gibt aber auch beschränkte Rechte wie etwa die Hypothek. Der Inhalt dieser Rechte und die Fragen, auf welche Weise eine Person die Rechte erwerben oder verlieren kann (durch Rechtsgeschäft oder etwa durch Verarbeitung), sowie der Erwerb vom Nichtberechtigten, ist Gegenstand des Sachenrechts, der in der Vorlesung vermittelt wird.

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Familienrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 3. Semester
  • Kenntnisse in den ersten beiden Büchern des BGB
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Das vierte Buch des BGB regelt die Rechtsbeziehungen, die sich aus Eheschließung und Familie ergeben, dazu Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. In der Vorlesung werden die privatrechtlichen Grundlagen der ehelichen Lebensgemeinschaft, das eheliche Güterrecht, Scheidung und Scheidungsfolgen sowie das Kindschaftsrecht behandelt.

 

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Zivilprozessrecht I

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse im Zivilrecht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Gegenstand der Vorlesung ist das gerichtliche Erkenntnisverfahren nach der Zivilprozeßordnung (ZPO). Behandelt werden die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, die Klagearten, der Gang des Verfahrens erster Instanz bis zum Erlaß des Urteils, die verschiedenen Arten von Urteilen und die Urteilswirkungen, vor allem die Rechtskraft. Ergänzend werden besondere Verfahrensgestaltungen - z.B. das Versäumnisverfahren - und die Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil - Klagerücknahme, Erledigung der Hauptsache, Prozeßvergleich - in den Blick genommen. Den Abschluß bildet ein Überblick über die Rechtsmittel Berufung, Revision und Beschwerde.

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Arbeitsrecht

  • 10 credits
  • Vorlesung
  • 4h/ WS
  • 5. Semester
  • Kenntnisse im Zivilrecht
  • mündl. Prüfung

 

Die Vorlesung soll einen Überblick über das deutsche Arbeitsrecht geben. Von Bedeutung ist dabei vor allem die Verzahnung von kollektivem Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts erfolgt zunächst ein Überblick über das Tarifrecht und das Betriebsverfassungsrecht als zentrale Materien des kollektiven Arbeitsrechts, die Einfluss auf die Rechte und Pflichten im einzelnen Arbeitsverhältnis haben. Im Mittelpunkt der Vorlesung steht dann das Individualarbeitsrecht, also das Recht des Arbeitsvertrages und des Verhältnisses zwischen einzelnem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die einzelnen Fragen des Individualarbeitsrechts – von der Entstehung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – werden behandelt, wobei jeweils auf Einflüsse des kollektiven Arbeitsrechts hingewiesen wird.

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Kollektives Arbeitsrecht II                                                                                                              

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 7. Semester
  • Kenntnisse im Kollektiven Arbeitsrecht I
  • mündl. Prüfung

 

Die Vorlesung "Kollektives Arbeitsrecht II" baut auf der Vorlesung "Kollektives Arbeitsrecht I" auf. Während in der Vorlesung "Kollektives Arbeitsrecht I" ein systematischer Überblick über das gesamte Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts gegeben wurde, werden in dieser Vorlesung nur einige besonders schwierige oder bedeutsame Probleme herausgegriffen und vertieft besprochen. Z.B. Probleme aus den Bereichen des Tarifrechts, des Arbeitskampfrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts.

Diese Vorlesung ist NICHT für Studenten geeignet, die noch keine Vorkenntnisse im deutschen kollektiven Arbeitsrecht haben, da sie auf der Vorlesung "Kollektives Arbeitsrecht I" aus dem Sommersemester aufbaut.

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Rechtsvergleichung

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse des Zivilrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

Die Veranstaltung behandelt zunächst Gegenstand, Funktionen und Ziele der Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Privatrechts. Sodann wird – mit besonderem Fokus auf Common law und kontinentaleuropäische Rechtsordnungen – ein Überblick über die großen Rechtskreise der Welt gegeben. Im Vordergrund stehen hierbei die historischen Entwicklungslinien, Art und Anwendung der Rechtsquellen sowie die Bedeutung der verschiedenen Akteure im Rechtssystem. Im Hauptteil der Veranstaltung werden darauf aufbauend konkrete Probleme und Fälle aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht rechtsvergleichend betrachtet (z.B. Vertragsschluss, Stellvertretung, Haftung für Dritte, Erwerb vom Nichtberechtigten). Dabei werden ausländische Quellen besprochen und die verschiedenen aktuellen Projekte zur Entwicklung einheitlicher europäischer Regelwerke berücksichtigt.

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Einführung in das Internationale Privatrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse im Zivilrecht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

Die Veranstaltung, die zugleich Pflichtveranstaltung für alle Studierenden ist, behandelt die allgemeinen Lehren des Internationalen Privatrechts. Die zentrale Frage des Internationalen Privatrechts lautet, welches Recht in einem Zivilrechtsfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Dazu werden die Grundlagen dieses Rechtsgebiets anhand konkreter Fragen vor allem aus dem Internationalen Familien- und Erbrecht und dem Internationalen Vertragsrecht behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Europäisierung des Internationalen Privatrechts.  

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Kapitalgesellschaftsrecht II

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 7. Semester
  • Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Diese Veranstaltung knüpft an die Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht I an, in welcher das GmbH-Recht und das Recht der Aktiengesellschaft behandelt wurden. Gegenstand sind das Konzern- und Übernahmerecht, das Umwandlungsrecht, das Europäische Gesellschaftsrecht und das Kapitalmarktrecht. Letzteres betrifft speziell die an der Börse notierten Aktiengesellschaften und enthält Regelungen über den Börsengang und den Börsenhandel und die damit für die Beteiligten einhergehenden Pflichten (z.B. Publikationspflichten, Insiderhandelsverbot etc.). Im Konzernrecht geht es um Rechtsfragen, die dadurch entstehen, dass mehrere Gesellschaften miteinander verflochten sind, wie es bei großen Unternehmen die Regel ist („Unternehmensgruppe”). Das Umwandlungsrecht behandelt den Formwechsel (z.B. Umwandlung einer GmbH in eine AG), die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften zu einer einzigen und die Spaltung von Rechtsträgern. Im Übernahmerecht geht es um (freundliche wie feindliche) Übernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften durch andere Unternehmen. Sie vollziehen sich i.d.R. dadurch, dass der Erwerber die Aktienmehrheit erwirbt. Das europäische Gesellschaftsrecht enthält bindende Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber, darunter die Verpflichtung, ausländische „Briefkastengesellschaften” in Deutschland anzuerkennen. Mit all den genannten Problemkreisen verbinden sich spannende und aktuelle Rechtsfragen, die in der Vorlesung ausführlich erörtert werden.

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Verbraucherprivatrecht (verbraucherbezogenes Schuldrecht)

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 5. Semester

 

Gegenstand der Vorlesung sind die besonderen Vorschriften über Verbraucherverträge (§ 310 BGB) und andere Schuldverhältnisse, bei denen sich Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gegenüberstehen: Haustür- und Fernabsatzgeschäfte (§§ 312 ff. BGB), Verbraucherkreditgeschäfte (§§ 491-512 BGB), Verbrauchsgüterkauf (§§ 474-479 BGB) und andere, außerdem Produkthaftung, unlauterer Wettbewerb (§ 2 Abs.2 UWG sowie § 241a BGB) und weitere Schuldverhältnisse. Zu erarbeiten ist die besondere Dogmatik dieses Regelungsbereichs.

Das Verbraucherprivatrecht steht vor tiefgreifenden strukturellen Änderungen, die in der Umsetzung einer europäischen Richtlinie, der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU  liegt. Die neuen Regelungen sind bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, treten aber erst am 13.6.2014 in Kraft, sodass bis dahin das bisherige, jetzige Recht gilt. Die Vorlesung wird sich mit altem und neuem Recht befassen.

 

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Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 6. Semester
  • Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • mündl. Prüfung

 

Die in der Grundvorlesung erarbeiteten Kenntnisse werden, induktiv unterstützt durch Fallbesprechungen, erweitert.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorangegangene Besuch der Grundvorlesung "Handels- und Gesellschaftsrecht" im Sommersemester.

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Europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse des Zivilprozessrechts
  • mündliche oder schriftliche Prüfung

 

Globalisierung und EU-Binnenmarkt tragen zur zunehmenden Bedeutung grenzüberschreitender Zivilverfahren bei. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Vorlesung mit Kernfragen des europäischen und internationalen Zivilprozessrechts auseinander. Neben seinen Grundlagen und Rechtsquellen wird die Vorlesung einen Schwerpunkt auf die gerichtliche Zuständigkeit, die Einleitung und Durchführung von Verfahren (wie bspw. das Zustellungs- und Beweisrecht) sowie auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen legen. Anhand von Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes werden verschiedene EU-Rechtsakte besprochen. Aktuelle Entwicklungslinien und das Verfahrensrecht vor dem Europäischen Gerichtshof runden die Veranstaltung ab.

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Einführung in das Zivilrecht II

  • 10 credits (werden nur bei regelmäßiger Teilnahme an der entsprechenden Übung verteilt)
  • Vorlesung
  • 4h/ SS
  • 2. Semester
  • Teilnahme an der Vorlesung "Einführung in das Zivilrecht I"
  • mündl. Prüfung

 

Fortsetzung des im Wintersemester begonnenen Kurses "Einführung in das Zivilrecht I". (Erläuterung siehe dort.)

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Erbrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 4. / 6. Semester
  • Kenntnisse im Zivilrecht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Einleitung: Das Erbrecht im gesellschaftlich-wirtschaftlichen Kontext, verfassungsrechtliche Fundierung, Grundbegriffe.

Die Erbschaft: Vererblichkeit von Rechten und Pflichten. - Die Berufung zum Erben: gesetzliche und gewillkürte Erbfolge. - Ausschluss von der Erbfolge: Enterbung, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht. - Der erbrechtliche Erwerb: Annahme und Ausschlagung. - Anordnungen des Erblassers: Beschränkung durch Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung, Beschwerung durch Vermächtnis oder Auflagen. - Inhalt und Schranken des letzten Willens: Testamentsauslegung, Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit, Pflichtteilsschranken. - Schutz des Erben: (Erbschaftsanspruch, Surrogation). - Schutz des Rechtsverkehrs: Erbschein, Miterbengemeinschaft, Erbenhaftung.

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Gesetzliche Schuldverhältnisse

  • 7,5 credits
  • Vorlesung
  • 3h/ SS
  • 6. Semester
  • Grundkenntnisse des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Es wird das Institut der Gesetzlichen Schuldverhältnisse behandelt. Im wesentlichen werden folgende Probleme bearbeitet:

- Ungerechtfertigte Bereicherung

- Geschäftsführung ohne Auftrag

- Eigentümer-Besitzer-Verhältnisse

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Zivilprozessrecht II

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • ab 6. Semester
  • Teilnahme an der Vorlesung "Zivilprozessrecht"
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung wendet sich an fortgeschrittene Studenten, die das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren nach der Zivilprozeßordnung schon gehört haben. Der erste Teil befaßt sich mit dem Zwangsvollstreckungsrecht. Behandelt werden die Vollstreckungsvoraussetzungen, die verschiedenen Arten der Singularvollstreckung und die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung. Im zweiten Teil der Vorlesung werden die Grundzüge des Insolvenzverfahrens auf der Grundlage der ab 1999 geltenden Insolvenzordnung dargestellt.

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Kollektives Arbeitsrecht I

  • 7,5 credits
  • Vorlesung
  • 3h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Arbeitsrecht
  • mündl. Prüfung

 

Als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet man die Regelungen, die Arbeitnehmern und Arbeit-gebern die Möglichkeit einräumen, das Arbeitsverhältnis kollektiv zu gestalten, indem zu-mindest auf Seiten der Arbeitnehmer besondere Koalitionen (Gewerkschaften) oder von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertreter (Betriebsräte, Vertreter der Arbeitnehmer in Auf-sichtsräten mitbestimmter Unternehmen) auftreten. Wichtigstes Gestaltungsmittel sind dabei Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die Vorlesung soll einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Zusammenhänge des kollektiven Arbeitsrechts geben. In einem ersten Abschnitt werden das Tarifrecht und die hiermit zusammenhängenden Rechtsgebiete (das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen und das Arbeitskampfrecht) behandelt. In einem zweiten Abschnitt wird das Betriebsverfassungsrecht, also die Regelung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb durch die Bildung von Betriebsräten, dargestellt. Ein dritter Ab-schnitt widmet sich der Unternehmensmitbestimmung, also der Mitbestimmung der Arbeit-nehmer in den Unternehmensorganen (Aufsichtsrat einer AG oder GmbH).

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Europäisches Arbeitsrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • ab 6. Semester
  • Kenntnisse im Arbeitsrecht
  • mündl. Prüfung

 

Die europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen spielen für das Arbeitsrecht eine immer größere Rolle. Allein die Betrachtung der Rechtsordnungen der Nationalstaaten gibt nur einen lückenhaften Einblick in die Zusammenhänge der jeweiligen Regelungen. So finden sich vor allem auf der Ebene des Rechts der Europäischen Gemeinschaft immer häufiger Richtlinien mit Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen der am Arbeitsverhältnis Beteiligten. Aber auch auf der internationalen, d. h. völkerrechtlichen Ebene gibt es eine Reihe von Rechtsnormen, die das Arbeitsrecht in den Nationalstaaten beeinflussen. Zu nennen sind in erster Linie die Europäische Sozialcharta, aber auch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Die Vorlesung soll diese besonderen Rechtsquellen vorstellen und das Zusammenspiel mit den nationalen Rechtsordnungen erläutern. Außerdem soll ein Überblick über den Inhalt der wichtigsten Regelungen gegeben werden.

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Kreditsicherungsrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im Sachenrecht sind von Vorteil
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Das Kreditsicherungsrecht ist ein praktisch besonders bedeutsames Rechtsgebiet, das zwar durch einen deutlichen Schwerpunkt im Sachenrecht gekennzeichnet ist, aber zugleich Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, wie z.B. der Rechtsgeschäftlehre und dem Schuldrecht insbesondere dem Insolvenzrecht aufweist. Schwierig wird das Kreditsicherungsrecht durch das Zusammenspiel von gesetzlich geregelten Sicherungsrechten einerseits und durch die Vertragspraxis entwickelten (kautelarischen) Sicherheiten anderseits. Behandelt werden nach einer Einführung in die das Rechtsgebiet prägenden Prinzipien – die wichtigsten Personalsicherheiten (Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie), die dinglichen Sicherheiten an beweglichen Sachen und Forderungen (Verpfändung, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübertragung) und die Sicherheiten an unbeweglichen Sachen (Hypothek und Grundschuld). Die Stoffbehandlung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung; unterstützend werden aber auch zahlreiche kleinere Schulfälle herangezogen.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

  • 7,5 credits
  • Vorlesung
  • 3h/ SS
  • 3. Semester
  • Kenntnisse im Zivilrecht
  • mündl. Prüfung

 

Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute, das heißt die Summe der Normen, die, abweichend von den allgemeinen Normen des Privatrechts, nur für sie gelten, z. B die Regelungen betreffend das Handelsregister, die Vertretung, den Handelskauf. Der Kaufmann als Normadressat ist ein Gewerbetreibender mit besonderen Qualifikationsmerkmalen. Dagegen ist Anknüpfungspunkt des Handelsrechts nicht das Unternehmen als organisatorische Einheit. Gesellschaften sind Personenverbände, die als solche die kaufmännische Qualifikation erfüllen.

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Kapitalgesellschaftsrecht I

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Gesellschaftsrecht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Es werden die Grundlagen des Rechts der GmbH und der Aktiengesellschaft behandelt:

Begriff und Wesen; Errichtung; Innenorganisation, Teilnahme am Rechtsverkehr, Beendigung; Ausblick auf EU-Recht und Internationales Privatrecht, Umwandlung, Konzernrecht.

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Insolvenzrecht I/ II

  • 7,5 credits
  • Vorlesung
  • 3h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Gesellschaftsrecht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

Diese Vorlesungen behandelen die theoretischen Grundlagen und die wichtigsten praktischen Probleme des Insolvenzrechts. Dieses Rechtsgebiet hat enorme Bedeutung für forensisch und rechtsberatend tätige Juristen wie auch für Unternehmensjuristen. Derzeit gibt es in Deutschland jährlich etwa 150.000 Insolvenzverfahren, davon ca 35.000 Unternehmensinsolvenzen.

Das Sachgebiet des Insolvenzrechts umfasst nicht nur die Rechtsfragen des Insolvenzrechts im engeren Sinne, sondern auch solche aus den Bereichen Handelsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anfechtungsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, etc.

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Recht des Internationalen Handels

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • ab 6. Semester
  • Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • mündl. Prüfung

 

Die Veranstaltung befasst sich mit den für den internationalen Handel relevanten Aspekten des Internationalen Privatrechts, etwa: Schuldverträge, Produkthaftung, Wettbewerbsrecht, Kreditsicherheiten, Gesellschaftsrecht, sowie dem Europäischen und Internationalen Einheitsrecht. In diesem Teil wird schwerpunktmäßig das UN-Kaufrecht erörtert. Daneben werden aber auch weitere Ansätze zur Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts dargestellt, so etwa die UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts, das Internationale Formularwesen (z.B. INCOTERMS), aber auch die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

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Versicherungsvertragsrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • ab 5. Semester
  • gute Kenntnisse im Zivilrecht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Gegenstand der Vorlesung ist vor allem das Deutsche Versicherungsvertragsrecht, das im VVG geregelt ist. Es hat die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zum Gegenstand. Außerdem werden die Grundzüge des Versicherungsaufsichtsrechts und die Bezüge zum Versicherungsunternehmensrecht behandelt. Das im VAG geregelte Versicherungsaufsichtsrecht beruht zum größten Teil, das Versicherungsvertragsrecht in einigen wichtigen Bereichen auf europäischen Grundlagen. Auf diese wird intensiv eingegangen.

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Europäisches und Internationales Einheitsrecht

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ SS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse des Zivilrechts
  • mündliche oder schriftliche Prüfung

 

Rechtsvereinheitlichung führt zur Geltung identischer Rechtsnormen in mehreren Rechtsordnungen. Die Vorlesung thematisiert die Entstehung, die verschiedenen Instrumente und die Anwendung einheitlichen Rechts. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Regeln des UN-Kaufrechts, das überaus erfolgreich für mehr als 80 Staaten weltweit ein einheitliches Regelungsregime für grenzüberschreitende Warenkaufverträge geschaffen hat.

 

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Internationale Streitbeilegung

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ SS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse im (internationalen) Zivilverfahrensrecht
  • mündliche oder schriftliche Prüfung

 

Im internationalen Handelsverkehr können die Parteien neben der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen andere Wege der Streitbeilegung wählen. Von besonderer Bedeutung ist die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Die Vorlesung erörtert die rechtlichen Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit und den Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens vom Abschluss der Schiedsvereinbarung bis zum Ergehen des Schiedsspruchs und dessen Vollstreckung. Dabei werden die Regelwerke großer Schiedsgerichtsinstitutionen und praktische Beispiele herangezogen. Ein Blick auf andere Methoden der Streitbeilegung rundet die Vorlesung ab.

 

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Geistiges Eigentum

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/SS
  • 5./7. Semester

In der Veranstaltung gebe ich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Immaterialgüterreche und ihre historischen, philosophischen und ökonomischen Grundlagen. Zudem stelle ich das europäische und internationale Schutzsystem vor. Anschließend werden die immaterialgüterrechtlichen Strukturen anhand des Urheberrechts und der verwandten Leistungsschutzrechte herausgearbeitet.

Das Urheberrecht ist ein zentraler Baustein der Informationsgesellschaft. Es bildet den Rechtsrahmen für kreatives Schaffen und für die Kommunikation im Internet.

Das Urheberrecht betrifft jeden: Wer auf Facebook oder seinem Blog postet, in der Bibliothek kopiert oder Filme auf seinem iPad oder Laptop schaut, gelangt in den Anwendungsbereich des Urheberrechts. Es beantwortet die Fragen: Was wird geschützt, was darf jeder frei benutzen? Wann darf ich fremde Bilder posten, ohne abgemahnt zu werden? Was kann ich tun, wenn jemand ein Foto oder einen Text von meiner Seite genommen und ohne Zustimmung als seine eigenes Schaffen ausgegeben hat?

Die Vorlesung führt anhand aktueller Fälle und Klassiker in die Grundlagen des Urheberrechts ein, sie erläutert die Herausforderungen der digitalen Kommunikationstechnologien, diskutiert die Frage nach dem Zweck von starken Ausschließlichkeitsrechten und stellt neuere Ansätze von Open Content und Copyleft vor.

 

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Strafrecht

Einführung in das Strafrecht I

  • 10 credits
  • Vorlesung
  • 4h/ WS
  • ab 1. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. Prüfung

 

Die Vorlesung führt in die geschichtlichen und geistesgeschichtlichen Grundlagen des geltenden deutschen Strafrechts eingeführt. Ferner werden die wichtigsten Grundbegriffe und Institute des Allgemeinen Teils des StGB im Zusammenhang dargestellt, nämlich die Elemente des Verbrechens (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), die einzelnen Rechtfertigungsgründe sowie die Schuldausschließungsgründe.

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Strafrecht Besonderer Teil I (ohne Vermögensdelikte)

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 3. Semester
  • Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung behandelt die wichtigsten Delikte gegen die Rechtsgüter der Person (z.B. Leben, körperliche Integrität, Bewegungs- und Willensfreiheit, Ehre) und gegen die Rechtsgüter der Allgemeinheit (z.B. Delikte gegen die Staatsgewalt, gegen die Rechtspflege, gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs im Umgang mit Urkunden).

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Strafrecht Besonderer Teil II (Vermögensdelikte)

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 3. Semester
  • Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung beinhaltet eine Darstellung der Straftaten des besonderen Teils des Strafgesetzbuches, die sich gegen das Eigentum, sonstige spezialisierte Vermögenswerte, als auch gegen das Vermögen als Ganzes richtet. Die einschlägigen Vorschriften werden im systematischen Zusammenhang dargestellt und zusätzlich anhand von Fallbeispielen erörtert.

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Strafprozessrecht I

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ WS
  • 5. Semester
  • Grundkenntnisse im Strafrecht sowie im Staatsrecht erwünscht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des Strafverfahrensrechts. Besonders wird auf das Gebiet der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen eingegangen.

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Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht I - 5 credits

  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • mündl. Prüfung

 

Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des Europäischen und Internationalen Strafrechts sowie Strafprozessrechts. Hierunter fallen insbesondere das Strafanwendungsrecht und seine Grundprinzipien. Des Weiteren werden die Kompetenzen der Europäischen Union zur Strafgesetzgebung erörtert, sowie das Assimilierungsprinzip und der Anwendungsvorrang des Unionsrechts. Letzlich ist die unionsrechtskonforme Auslegung von Vorschriften des deutschen Rechts Thema der Veranstaltung.

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Einführung Rechtsfolgen der Straftat

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/WS
  • 5. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündliche Prüfung

Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über Straftheorien und Strafvoraussetzungen und wendet sich anschließend den verschiedenen Strafarten zu (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Fahrverbot...).

Das System der "Maßregeln der Besserung und Sicherung" wird ebenso dargestellt, wie die Grundzüge der Strafzumessung und die Nebenfolgen der Straftat.

 

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Einführung in das Strafrecht II

  • 5 credits (werden nur bei regelmäßiger Teilnahme an der begleitenden Übung verliehen)
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 2. Semester
  • Teilnahme an der Vorlesung: "Einführung in das Strafrecht I"
  • mündl. Prüfung

 

In der Vorlesung werden weitere Gebiete des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB) vorgestellt. Z.B. Täterschaft und Teilnahme, Unterlassungsdelikte, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen und Strafzumessung. Weiterhin werden erste Bezüge zum Besonderen Teil des StGB hergestellt.

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Europäisches und Internationales Strafrecht- und Strafprozessrecht II 

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6./8. Semester
  • mündl. Prüfung

Der zweite Teil der Veranstaltung Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht schließt an die Veranstaltung des WS an.

Gegenstand der Vorlesung sind zum einen die Grundlagen des europäischen Strafrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage nach Lissabon. Zum anderen werden der Europarat und die europäische Menschenrechtskonvention behandelt. Dabei liegt neben den allgemeinen Grundlagen der Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit den einzelnen Garantien der Menschenrechtskonvention.

Darüber hinaus wird eine Einführung in das Völkerstrafrecht stattfinden, wobei neben der historischen Entwicklung die Funktion des internationalen Strafgerichtshofs vorgestellt wird. Besondere Beachtung findet in diesem Zusammenhang das Verhältnis des deutschen VStGB zum Rom-Statut.

 

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Steuerstrafrecht (Einführung)

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ SS
  • keine Vorkenntnisse erforderlich

 

Als Schwerpunkte dieser Vorlesung werden das Korruptionsstrafrecht, Insolvenzrecht, Kapitalmarkt- und Bilanzstrafrecht, die Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht sowie die Besonderheiten des Wirtschaftsstrafverfahrens behandelt.

Beispielsweise:

  • Kapitalmarkt- und Finanzmarktstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Strafrecht und unlauterer Wettbewerb
  • Urheberstrafrecht
  • Das Strafrecht im Unternehmen
  • Besondere Rechtsfolgen im Wirtschaftsstrafrecht

Die Vermittlung des Wissens erfolgt aus der Sicht der Praxis, d.h. anhand von praktischen Fällen.

 

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Strafprozessrecht II

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6. Semester
  • Grundkenntnisse im Strafrecht sowie im Staatsrecht erwünscht
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

Die Vorlesung befasst sich mit den Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) und geht dabei insbesondere auf die zulässigen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren ein. Anschließend werden der Gang der Hauptverhandlung und die Grundsätze der Urteilsfindung erörtert. Weiterhin werden die möglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe behandelt 

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Öffentliches Recht

Einführung in das Staatsrecht - Grundrechte

  • 7,5 credits
  • Vorlesung
  • 3h/ WS
  • 1. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. Prüfung

 

Nach einer Darstellung von Begriff und Geschichte der Grundrechte sowie ihrer verschiedenen Verbürgungsebenen werden die in der Staatsrechtslehre herausgebildeten allgemeinen Grundrechtslehren erläutert. Hierbei sind die Probleme der Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsmündigkeit darzustellen sowie auf Funktion und Geltungsbereich der Grundrechte einzugehen. Ebenfalls den allgemeinen Grundrechtslehren zuzuordnen und in diesem Rahmen zu erläutern sind die Spezialprobleme von Verzicht und Verwirkung von Grundrechten; im Anschluß wird ein Überblick über die Feststellung einer Grundrechtsverletzung bei belastenden Eingriffen in Freiheitsrechte gegeben.

Den umfangreicheren Teil der Vorlesung bildet die Behandlung der einzelnen Grundrechte selbst, die in der Untergliederung Freiheitsrechte - Gleichheitsrechte - Verfahrensrechte darzustellen sind; dabei ist anhand von Beispielsfällen auf Grundrechtseingriffe und ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung einzugehen.

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Verfassungsprozessrecht

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ WS
  • 1. Semester
  • keine Kenntnisse erforderlich
  • mündl. Prüfung

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland entscheidend geprägt. Die Verfahren in denen es entscheidet, haben dabei besondere Bedeutung erlangt: Verfassungsbeschwerde, Normenkontrollklage, Organstreitverfahren und Bund-Länder-Streitigkeit. Die Veranstaltung soll daher einen Überblick über die Verfahren des Verfassungsprozesse liefern, und insbesondere die Funktion des BVerfG darstellen.

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Allgemeines Verwaltungsrecht

  • 10 credits
  • Vorlesung
  • 4h/ WS
  • 3. Semester
  • Kenntnisse der Grundzüge des Staatsrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

Nach Einführung in Tradition und Position des Allgemeinen Verwaltungsrechts im deutschen Rechtssystem werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verwaltungsrechts behandelt. Anschließend werden die Quellen des Verwaltungsrechts als Basis der gesetzesgebundenen Verwaltung erläutert sowie in ihrer Hierarchie dargestellt. Im Zentrum der Veranstaltung stehen das System des Verwaltungshandelns, insbesondere der Verwaltungsakt sowie das Verwaltungsverfahren einschließlich der Verwaltungsvollstreckung.

Ein weiterer Bereich der Vorlesung wird dem Verwaltungsorganisationsrecht und dem Recht der öffentlichen Sachen gewidmet; zum Abschluss wird ein Überblick über die Grundzüge des Verwaltungsrechtsschutzes und des Staatshaftungsrechts gegeben.

 

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Baurecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 5. Semester
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Gegenständen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts.

Im Bauplanungsrecht werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches im Schwerpunkt die Bauleitplanung und der Rechtsschutz, Planungsmängel und ihre Rechtsfolgen, die Regelungen der Bodennutzung, Instrumente der Plansicherung und des Baunachbarschutzes behandelt.

Im Bauordnungsrecht wird sich die Vorlesung auf der Grundlage der rheinland-pfälzischen Bauordnung mit Fragen der Gefahrenabwehr, der Bauaufsicht, insbesondere mit Fragen der Baugenehmigung und Bauanzeige und bauaufsichtsrechtlicher Eingriffsbefugnisse sowie der Rechtsschutzmöglichkeiten befassen.

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Kommunalrecht

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ WS
  • 5. Semester
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Kommunalrecht, das anhand der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung vermittelt wird:

Kommunale Selbstverwaltung, Tätigkeitsbereiche, Wirkungskreise, Aufsicht, Gemeindeverfassung, Einrichtungen der Gemeinde, Gemeindewirtschaft, Haushaltsgrundsätze.

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Sozialrecht I (Einführung in das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht)

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 5. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. Prüfung

 

Die Vorlesung befaßt sich mit Begriffen und Rechtsquellen des Sozialrechts, der Bedeutung des Grundgesetzes für das Sozialrecht, den allgemeinen Regelungen des Sozialversicherungsrechts (SGB I, IV) sowie dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Zudem werden das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren (SGB 10) und der Rechtsschutz im Sozialrecht (SGG) behandelt. Im Krankenversicherungsrecht (SGB V) steht im Mittelpunkt das Sachleistungsprinzip, und als Beispiel für das Leistungserbringungsrecht das Vertragsarztrecht.

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Recht des Klimawandels

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • mündl. Prüfung

 In der Veranstaltung des Klimawandels werden die Fragen des Umweltverfassungsrechts sowie der Verfahren im Umweltrecht behandelt.

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Immissionsschutz- und Kreislaufwirtschaftsrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • mündl. Prüfung

Gegenstand dieser Veranstaltung sind insbesondere die bundesrechtlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Daneben werden Fragestellungen des Gefahrstoff- und Strahlenschutzrechts behandelt. Das Abfallrecht befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen der Kreislaufwirtschaft einschließlich ihrer europarechtlichen Vorgaben. Besonders betrachtet werden die Abfallkategorien, die Überlassungspflichten und die behördlichen Eingriffsbefugnisse.

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Europarecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • 5. Semester
  • Kenntnisse im Staatsrecht
  • mündl. Prüfung

 

Diese Veranstaltung gibt einen groben Überblick über die Organe und die Funktionsweise der europäischen Union, ihre Rechtsquellen, ihre Außenbeziehungen und ihre Einwirkungen auf das nationale Recht. Im Mittelpunkt stehen neben institutionellen Fragen aber auch die vier Grundfreiheiten. Die Studenten werden mit wichtigen Urteilen des EuGH vertraut gemacht, welche wesentliche Teilaspekte des EG-Rechts (Vorrang vor nationalem Recht, unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien, haftungsrechtliche Fragen) erst entwickelt haben. Ferner werden die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza sowie aktuellen Entwicklungen in der EU (Grundrechtecharta, Verfassungskonvent etc.) besprochen.

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Grundzüge des Völkerrechts

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ WS
  • ab 3. Semester
  • Kenntnisse im Staatsrecht
  • mündl. Prüfung

 

Die Vorlesung gibt eine Einführung in das Völkerrecht und ergänzt dadurch die Vorlesung zum deutschen Staatsrecht und europäischen Gemeinschaftsrecht um die internationale Dimension. Gegenstand der Veranstaltung sind insbesondere die Rechtssubjekte und Rechtsquellen des Völkerrechts, die Beziehung zwischen Völkerrecht und nationalem Verfassungsrecht sowie ein exemplarischer Überblick über einzelne materielle Regelungsgegenstände.

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Vertiefung Europarecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse im Europarecht
  • mündl. Prüfung

 

Thematisch werden die Politikbereiche der Union (insb. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Außenbeziehungen, Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Wettbewerbsrecht)  behandelt. Die Veranstaltungen werden üblicherweise von Referenten des EuGH/EuG gehalten.

 

 

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Vertiefungsveranstaltung im Völkerrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 5. Semester
  • Kenntnisse im Völkerrecht
  • mündl. Prüfung

 

Die Veranstaltung baut auf die Pflichtfachveranstaltung Grundzüge des Völkerrechtsauf und kann daher vertiefend besondere Bereiche des Völker­rechts darstellen:

- Rechte und Pflichten der Staaten sowie Staatenverantwortlichkeit

- Wirtschaftsvölkerrecht (WTO)

- Das Recht der internationalen Organisationen

- Beilegung internationaler Streitigkeiten 

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Staatsorganisationsrecht

  • 10 credits
  • Vorlesung
  • 4h/ SS
  • 2. Semester
  • Kenntnisse der Grundzüge des Staatsrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung führt in das öffentliche Recht ein und beschäftigt sich in erster Linie mit Aufbau und Stellung der Verfassungsorgane, mit den Grundsätzen des Wahl- und Parteienrechts, außerdem mit den grundlegenden Bestimmungen des Grundgesetzes über die Staatsstruktur, die Staatsziele, sowie mit der Verteilung der Kompetenzen und des Gesetzgebungsverfahrens.  

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Verwaltungsprozessrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 4. Semester
  • Kenntnisse der Grundzüge des öffentlichen Rechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung behandelt den Aufbau einer verwaltungsprozessualen Klage sowie der hierbei typischerweise auftretenden prozess- und materiellrechtlichen Problemstellungen.

Weiterhin werden die Klagearten im Verwaltungsprozess, die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Streitigkeiten und das Erfordernis der Verletzung subjektiver Rechte des Klägers für die Klagebefugnis erörtert.

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Recht der öffentlichen Ersatzleistungen

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 4. Semester
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung erläutert Instrumente einer Reaktion des öffentlichen Rechts auf Verletzungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch staatliche Organe. Anhand von Beispielsfällen werden Ansprüche auf Unterlassung oder Beseitigung, auf Folgenbeseitigung, auf Entschädigung aus dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung des Eigentums, der Aufopferung und der Amtshaftung anschaulich gemacht.

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Polizeirecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 4. Semester
  • Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung gibt eine Einführung in das Polizeirecht als Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Schwerpunkte sind neben Aufbau und Zuständigkeit der Polizeibehörden die polizeilichen Aufgaben und Eingriffsbefugnisse. Demgemäß werden ausgehend von den Generalklauseln der §§ 1 und 9 des rheinland-pfälzischen POG die unbenannten und die als Standardmaßnahmen benannten Polizeihandlungen erörtert. Besonderes Gewicht wird auf die Herausarbeitung des Verhältnismäßigkeitsprinzips als rechtsstaatliche Schranke des polizeilichen Handelns gelegt. Eingebettet werden die Ausführungen in historische Betrachtungen zur Entstehung des Polizeirechts und seiner Entwicklung.

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Sozialrecht II ( Besonderer Teil des Sozialversicherungsrechts)

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS 
  • 7. Semester
  • Kenntnisse des Allgemeinen Sozialversicherungsrechts
  • mündl. oder schriftl. Prüfung

 

Die Vorlesung knüpft an die Vorlesung von Sozialrecht I an. Sie behandelt:

- das Unfallversicherungsrecht (SGB VII),
- die Arbeitsförderung (SGB III),
- die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II),
- die Rentenversicherung (SGB VI),
- die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und
- das europäische Sozialrecht.

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Internationales und europäisches Umweltrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Umweltrecht
  • mündl. Prüfung

 

Gegenstand der Vorlesung sind sowohl das Umweltvölkerrecht als auch das Umweltrecht der EU. Zunächst werden in einem allgemeinen Teil die sachgebietsübergreifenden Grundlagen der beiden Teilbereiche erörtert. ( Entwicklung, Akteure, Quellen, Prinzipien, Kompetenzgrundlagen)

Im Besonderen Teil wird anschließend der Schutz der verschiedenen Umweltmedien im Völker- und Europarecht beleuchtet. ( Gewässerschutz; Meeresschutz; Schutz von Luft, Ozonschicht und Klima; Schutz der biologischen Vielfalt einschl. Artenschutz; Abfälle und gefährliche Stoffe).

Das Internationale Umweltrecht wird in Zusammenhang mit dem allgemeinen Völkerrecht gestellt, unter anderem im Hinblick auf die Haftung für Umweltschäden, die friedliche Streitbeilegung sowie das Verhältnis zu Menschenrechten, bewaffnetem Konflikt und Handel.

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Infrastrukturrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Umweltrecht
  • mündl. Prüfung

 Im Vordergrund stehen die naturschutzrechtlichen Eingriffsermächtigung und der spezifische Charakter des naturschutzrechtlichen Verfahrens als sog. "Huckepack"-Verfahren. Der wasserrechtlichte Teil der Veranstaltung widmet sich insbesondere Fragen der Gewässernutzung und des Gewässerausbaus.

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Technikrecht

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ SS
  • 6. Semester
  • keine Vorkenntnisse erforderlich
  • mündl. Prüfung

 

Die Vorlesung vermittelt eine Einführung in das Recht der technischen Sicherheit. Anhand ausgewählter Gesetze, wie etwa des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, wird die besondere Regelungsstruktur dieses Rechtsgebietes, die durch das Zusammenspiel staatlich gesetzter Rechtsnormen mit privaten technischen Regeln geprägt ist, exemplarisch beleuchtet.

Einen Schwerpunkt bilden die Rechtsprobleme der technischen Normung auf nationaler und europäischer Ebene.

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Besondere Bereiche des Europarechts

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Europarecht
  • mündl. Prüfung

 

In dieser Veranstaltung werden thematisch die verschiedenen Politikbereiche in der Union behandelt.

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Besondere Bereiche des Völkerrechts

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 6. Semester
  • Kenntnisse im Völkerrecht
  • mündl. Prüfung

 

Die Veranstaltung stellt spezielle Gebiete des Völkerrechts vor und behandelt diese näher. Folgende Gebiete kommen dabei v. a. in Betracht:

· Menschenrechtsschutz

· Seerecht

· Völkerstrafrecht

· Humanitäres Völkerrecht

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Einkommensteuerrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS

 

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Person. Sie erfasst die im Rahmen einer bestimmten Zeitspanne ausgewiesene Finanzkraft des Steuerpflichtigen und orientiert sich am Gebot der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Einkommensteuer gilt als „Königin der Steuern“. Das Einkommensteuerrecht bildet den Kern und die Grundlage der steuerrechtlichen Ausbildung. Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung zunächst die Bedeutung und die wesentlichen Grundlagen. Sodann werden im Einzelnen die persönliche Steuerpflicht, die verschiedenen Einkunftsarten und die Varianten der Einkünfteermittlung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Einnahmen-Überschussrechnung (das Bilanzsteuerrecht ist Gegenstand einer eigenen Vorlesung). Intensiv behandelt werden schließlich die verschiedenen Abzugstatbestände bei Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten und Betriebsausgaben) sowie die privaten Abzüge und Ermäßigungen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen).

Umsatzsteuerrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS

 

 

 

Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwichtigste Steuer und betrifft als allgemeine Verbrauchsteuer nahezu jeden wirtschaftlichen Leistungsaustausch. In der Vorlesung wird zunächst die historische Entwicklung erläutert, und es werden die wesentlichen Grundlagen im Unterschied zur Einkommensteuer herausgestellt. Die Umsatzsteuer ist eine unionsrechtlich harmonisierte Steuer, insofern bietet die Veranstaltung auch starke europarechtliche Bezüge. Ausführlich erklärt werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Umsatzsteuer, insbes. der für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger maßgebliche Unternehmerbegriff und die Voraussetzungen für die Annahme eines steuerbaren Umsatzes (Lieferung oder sonstige Leistung). Vorgestellt werden einzelne Steuerbefreiungstatbestände, die Besonderheiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage sowie die verschiedenen Steuersätze. Ein Schwerpunkt liegt sodann dann auf dem Recht des Vorsteuerabzugs. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Ausführungen zum internationalen Umsatzsteuerrecht.

 

Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ WS

 

 

 

Die Vorlesung soll den Studierenden die für das Verständnis der Unternehmensbesteuerung notwendigen Kenntnisse im Kapitalgesellschaftsrecht vermitteln. Hierzu werden Grundzüge des GmbH- und des Aktienrechts vorgestellt und dabei insbesondere Fragen der Kapitalaufbringung und –erhaltung sowie die Binnenstrukturen von GmbH und AG behandelt. Weiterhin gibt die Veranstaltung einen Überblick über das Konzern- und Umwandlungsrecht. Schließlich wird das internationale und europäische Gesellschaftsrecht besprochen. Eingegangen wird dabei insbesondere auf die Vorgaben für die Betätigung ausländischer Gesellschaften in Deutschland sowie auf die Möglichkeiten grenzüberschreitender Umwandlungen.

 

Bilanzrecht

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS

 

 

 

Die Veranstaltung stellt die Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften vor. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Behandlung der Vorschriften über den handelsrechtlichen Einzelabschluss. Daneben führt die Vorlesung in das System der internationalen Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) ein und gibt einen Überblick über die nationalen Regelungen zum Konzernabschluss. Schließlich wird das Steuerbilanzrecht eingehend behandelt. Dabei werden  auch die verschiedenen Arten der steuerlichen Gewinnermittlung vorgestellt und die Parallelen und Unterschiede zwischen der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung herausgearbeitet. 

 

Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht

  • 2,5 credits
  • Vorlesung
  • 1h/ SS

 

 

 

Die Vorlesung bietet eine Einführung in das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Nach einem Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Entwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bildet dabei die Behandlung der einzelnen steuerpflichtigen Erwerbstatbestände unter besonderer Berücksichtigung der erb- und familienrechtlichen Hintergründe einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Weiterhin gibt der Kurs einen Überblick über die steuerlichen Bewertungsregelungen, soweit sie für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung sind. Schließlich werden auch die steuerlichen Befreiungsvorschriften und dabei insbesondere die Sonderregelungen für Betriebsvermögen eingehend behandelt.

 

Abgabenordnung

  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 5 credits

 

 

 

Die Abgabenordnung regelt den „allgemeinen Teil“ des Steuerrechts und umfasst insbesondere das Steuerschuld- und das Steuerverfahrensrecht. Für Steuern gilt ein besonderes Verwaltungsrecht, das aber starke Parallelen zum allgemeinen Verwaltungsrecht aufweist. Zentraler Begriff ist – wie im allgemeinen Verwaltungsrecht – der Verwaltungsakt. Im verfahrensrechtlichen Teil der Vorlesung werden unter anderem dessen Wirksamkeit und die Korrektur fehlerhafter Bescheide behandelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Kategorie der Steuerbescheide. Für diese speziellen Steuerverwaltungsakte gelten erschwerte Änderungsvorschriften, die der erhöhten Bestandskraft Rechnung tragen. Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht, das Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchsverfahren als außergerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in Grundzügen das Verfahren vor dem Finanzgericht nach der FGO dargestellt.

 

Europäisches und internationales Steuerrecht

  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 5 credits

 

 

 

Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung, also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer nationaler Steuerrechtsordnungen fallen. Mit fortschreitender Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen sind davon viele Steuerfälle betroffen; insbesondere das Unternehmenssteuerrecht kann nicht ohne entsprechende Kenntnisse praktiziert werden. Die Vorlesung behandelt die Ursachen von internationaler Doppelbesteuerung sowie nationale und völkerrechtliche Vorschriften zur Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Staaten. Einen zweiten Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Vorgaben der europäischen Verträge für das nationale Ertragsteuerrecht. Im Fokus stehen dabei die Grundfreiheiten des AEUV sowie die Bedeutung des Beihilfenrechts für Steuervergünstigungen v.a. im Bereich der Unternehmensbesteuerung.

 

Unternehmenssteuerrecht

  • Vorlesung
  • 2h/ SS
  • 5 credits

 

 

 

Die Vorlesung stellt die Unternehmensbesteuerung in Deutschland vor. Diese ist rechtsformabhängig. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen, sind Personengesellschaften weder Steuersubjekt der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer. Vielmehr sind die Gesellschafter von Personengesellschaften wie der Einzelunternehmer einkommensteuerpflichtig. Die Vorlesung behandelt die Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen und berücksichtigt dabei bei den Kapitalgesellschaften auch die Besteuerung auf Gesellschafterebene. Ferner wird die Gewerbesteuer vorgestellt. Der letzte Teil der Veranstaltung behandelt als Sonderproblem die Betriebsaufspaltung und gibt einen Überblick über das Umwandlungssteuerrecht.

 

FFA I - Anglo-Amerikanische Rechtsstudien

English Legal System and Terminology 

  • 5 credits
  • Vorlesung
  • 2h/ WS
  • ab 1. Semester
  • gute Englischkenntnisse erforderlich
  • schriftl. Prüfung

 

The first part looks at the developments, the sources, the trial system, the terminology and the legal personnel to provide students with an understanding of e.g. case law, precedent and juries. The historical development of the Common Law and specific terminology (time before and following the Norman Conquest, the Common Law Courts, the spread of Common Law) is dealt with as well as the minor and major sources of law, e.g. custom, law merchant, canon law, books of authority, legislation, case law, EU-law. The different courts, e.g. Magistrates' Courts, County Courts, Crown Courts, High Courts of Justice, Court of Appeal, House of Lords and the trial system (adversarial system and jury) are explained and discussed. Education and function of judges, solicitors and barristers is focussed on as well as the function of law offices and the Crown Prosecution Service.

The second part of the course concentrates on particular areas of law that they might encounter in the students' later working life, e.g. Contract (formation and contents of the contract, void or voidable contracts, end of contract, remedies), Tort (fundamental principles of tortious liability, main torts) and basic principles of Company Law and European Union Law.

The course finishes with a written exam of 90 minutes.

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American Common Law Legal Research

  • Vorlesung
  • 5 credits
  • 2h/ WS
  • ab 1. Semester
  • Bestandener FFA-Einstufungstest (englisch) erforderlich
  • schriftliche Prüfung

 

This course introduces the students to the American Common Law legal system, including the concept of dual sovereignty ( federal and state parallel government systems, including the courts) and the concept of "precedent," which means that prior court decisions in legal cases have the same force of law as codes within that legal jurisdiction. The course then shows the students how to research the law - particularly case law - in the multiple jurisdictions in the United States. The research is done on line, in classes of 12-13 students, using Westlaw and other on-line search engines suchas FindLaw and GoogleScholar.

Grading in this class is based on a first quiz, which counts for 20-25% of the final grade and is an in-class test lasting a maximum of 50-60 minutes, plus a final exam, which counts for the other 75-80% of the final grade and is a "take-home" test requiring the students to research several legal questions from clients, just as they might do in a law firm.

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English Law and Terminology 

  • Vorlesung
  • 5 credits
  • 2h/ SS
  • ab 2. Semester
  • schriftliche Prüfung

In the summer semester ‘English Law and Terminology’ is part 2 (of the previous winter semester’s  part 1) with the topics of Constitutional Law, where the nature of the constitution and constitutional principles are analysed. Equity and Trusts looks at the historical development as well as the maxims and remedies. Contract Law deals with important elements like formation, contents, remedies etc. Tort Law includes an understanding for the main torts, eg defamation, nuisance, trespass and negligence.  Company Law and Commercial Law look at business enterprises, how they can be organised and their relationship respectively.  European Law deals with the history, sources and looks at substantive EC law.

These are weekly tutorials, 90 minutes each. As well as regular attendance the students are obliged to give a presentation on a chosen legal topic  (by the student/s and/or the tutor)  either as an individual or in a group of maximum 4 students.

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American Legal Writing

  • Vorlesung
  • 5 credits
  • 2h/ SS
  • ab 2. Semester
  • Bestandener FFA-Einstufungstest (englisch) erforderlich
  • schriftliche Prüfung

 

This course quickly reviews the concepts of dual sovereignty and precedent (originally presented in the research class) and then focuses on how to carefully read and interpret American case law and use the principles gained from the cases to analyze a legal question. The course then provides in-depth coverage of the structure for the legal analysis in a common law jurisdiction. Such an analysis forms the major part of the student's final exam, which is writing a "Legal Memorandum," using the same form that would be required in an American law firm.

Grading in this class includes a first exam, a take-home test, which counts 20-25% of the final grade and requires the students to answer questions about several cases to test the students' abilities to closely read and understand a case opinion. The final memo, which counts for the other 75-80% of the final grade, is a take-home test in which the students get a "client file," similar to what they might get from a supervising lawyer in a firm, and they must write a "Legal Memorandum" providing an objective analysis of the client's legal question.

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