Aufgaben des Personalrats

Die wichtigsten Regelungen der Aufgaben der Personalräte und Möglichkeiten der Mitbestimmung finden Sie unter folgenden Paragraphen des Landespersonalvertretungsgesetzes für Rheinland-Pfalz (LPersVG):

§ 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung
§ 73 Grundsätze der Mitbestimmung
§ 78 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter
§ 79 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten
§ 80 Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 81 Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
§ 82 Mitwirkung des Personalrates bei Kündigungen


Auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz finden Sie den kompletten Text des Rheinland-Pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetzes.