Forschungsschwerpunkte

Die Forschungsvorhaben des Lehrstuhls sind schwerpunktmäßig der Entwicklung des nationalen Arbeitsrechts unter dem Einfluss und den Vorgaben des Unionsrechts gewidmet.

Da sich kaum ein Politikfeld diesem Einfluss mehr entziehen kann, sind auch die Rechtsfragen, die sich für Rechtsanwender und Rechtsgestalter aus den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben ergeben, nicht mehr auf punktuelle Gebiete begrenzt.

Als wichtige Zukunftsfragen werden derzeit in den Vordergrund treten: die Bedingungen für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Diskriminierungsverbote; die Ausgestaltung grenzüberschreitender Dienstleistungen und die Entwicklung einer gemeinschaftsrechtlichen Koalitionsfreiheit im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten. Daneben stehen der Rechtsvergleich der wichtigsten Arbeitsrechtssysteme insbesondere innerhalb der EU sowie das Internationale Arbeitsrecht, einschließlich des nationalen und unionsrechtlichen Arbeitskollisionsrechts.