Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft/Mutterschaft
Alle (werdenden) Mütter, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert oder mitversichert sind, haben Anspruch auf:
Maßnahme | Erläuterung |
ärztliche Betreuung |
|
Hebammenhilfe |
|
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln | bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung |
stationäre oder ambulante Entbindung | |
häusliche Pflege | z.B. bei Hausgeburt oder drohender Frühgeburt |
Haushaltshilfe | Bedingung: Sie sind aufgrund von Schwangerschaft oder der Entbindung nicht in der Lage Ihren Haushalt zu führen und keine andere Person im Haushalt kann diese Aufgaben erfüllen. |
Die Krankenkassen zahlen im Rahmen der Hebammenhilfe ebenfalls für Geburtsvorbereitungskurse. Die Regelungen für den Einsatz der Hebamme, die Abrechnung einer Hausgeburt oder der Einsatz einer Haushaltshilfe sollten vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Über eventuell sinnvolle zusätzliche Untersuchungen zum Schutz von Mutter und Kind sollten Sie sich von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt beraten lassen. Ob diese Untersuchungen von der Krankenkasse bezahlt werden, muss im Einzelfall geklärt werden.