Postgraduale Weiterbildung "Psychologische Psychotherapie"

Der Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Universität Trier ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsgang zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/-in und entspricht der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut/innen. Er ist akkreditiert durch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. und gehört dem Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith) an. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung bildet die Voraussetzung für den Antrag auf Erteilung der Approbation zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/-in (Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie) und die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung.

Der Weiterbildungsstudiengang steht unter der verantwortlichen Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Lutz (Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie). Verfolgt wird ein Weiterbildungsmodell, das in der theoretischen und praktischen Ausbildung eine vertiefende Fokussierung auf die Umsetzung einer sowohl störungs- als auch wirkfaktorenorientierten Praxis legt und gezielt einübt. (Beispiel für das theoretische Curriculum)

Der Erwerb der Zusatzqualifikation „Psychotherapie in Gruppen“ als Erweiterung der Fachkunde Verhaltenstherapie gemäß §§ 5 und 6 der Psychotherapievereinbarung ist im Rahmen des Weiterbildungsstudiengangs möglich.  Ebenfalls kann die erweiterte Fachkunde als Zusatsqualifikation -in Ergänzung zur Erwachsenenpsychotherapie- für die  Psychotherapie bei Kindern- und Jugendlichen entsprechend den §§ 5 und 6 der Psychotherapievereinbarungen erworben werden.  Dies wird über eine Kooperation mit der Universität Heidelberg organisiert (bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Organisationsteam).

Angebot und Ziele der Weiterbildung

Die Weiterbildung hat einen Schwerpunkt auf den Konzepten und Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapie. Das gilt insbesondere für die Vermittlung störungsspezifischer Therapietechniken, die diesbezüglichen Kurse werden von renommierten VerhaltenstherapeutInnen durchgeführt. Die Weiterbildung ist jedoch nicht an einer Therapieschule orientiert, sondern bezieht Konzepte und Methoden interpersonaler, systemorientierter und klärungsorientierter Ansätze ein, soweit sie sich empirisch als wirksam erwiesen haben (Allgemeine Psychotherapie).

Die im Rahmen der Weiterbildung durchzuführende Patientenbehandlung unter Supervison hilft Weiterbildungskandidatinnen und Kandidaten zu einem umfassenden Fallverständnis zu gelangen, welches die Gesamtsituation des Patienten/der Patientin berücksichtigt. Die Vermittlung der Verfahren richtet sich an den Wirkprinzipien einer differentiellen und allgemeinen Psychotherapie aus: Ressourcenaktivierung, Problemaktualisierung, Klärung und Bewältigung. Den Auszubildenden werden Fertigkeiten der Fallkonzeptualisierung, der therapeutischen Informationsverarbeitung, Handlungsplanung, Beziehungsgestaltung und Interventionsausführung vermittelt. Ziel ist der Erwerb sowohl verhaltens- und störungsspezifischer wie auch schulenübergreifender Kompetenzen.

Die Fähigkeiten zur reflektierten Gestaltung der Therapiebeziehung und zur Erarbeitung eines umfassenden Fallverständnisses, aus dem das jeweils optimale Vorgehen abgeleitet wird, stellen vor allen Einzeltechniken die wichtigsten Weiterbildungsziele dar. Dazu gehört eine evidenzbasierte Behandlungskonzeptualisierung, aus der sich differentielle Indikationen für Setting und Behandlungsplanung ergeben. Die Vermittlung verfahrensübergreifender Wissensbestände ist Teil in allen Ausbildungsbausteinen: praktischer und theoretischer Ausbildung, Selbsterfahrung sowie Supervision. Im besonderen gilt dies für den Themenschwerpunkt Allgemeine Psychotherapie, der sich auch gut mit dem Internationalen PhD Programm "Psychotherapieforschung" verbinden lässt. "Die Identifikation mit einer "forschenden Grundhaltung" und einer produktiven Skepsis und inneren Autonomie auch gegenüber den Grundannahmen des eigenen Therapieverfahrens sollte für alle PsychotherapeutInnen während der Ausbildung entwickelt und gestützt werden." Dieser Satz aus dem Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen PsychotherapeutInnen spiegelt ein Ausbildungsziel, das besonders in der praktischen Ausbildung im Themenschwerpunkt Allgemeine Psychotherapie zum Tragen kommt.

Ausbildungsbausteine

Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/-in ist in verschiedene Abschnitte aufgebaut, die im Folgenden vorgestellt werden. Sie umfasst mindestens 4.200 Stunden, die sich aus der praktischen Tätigkeit (1800 Stunden), der theoretischen Ausbildung (600 Stunden), der praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlungen unter Supervision (600 Stunden + 150 Stunden Supervision), der Selbsterfahrung (120 Stunden) sowie einer "freien Spitze" (930 Stunden) zusammensetzen.

1. Theoretische Ausbildung

Im Rahmen der theoretischen Ausbildung geht es um die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen für die  psychotherapeutische Arbeit sowie im Rahmen der vertieften Ausbildung um Spezialkenntnisse in der Verhaltenstherapie. Die Theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 600 Stunden, wovon insgesamt 200 Stunden Grundlagen der Psychotherapie und 400 Stunden vertiefte Ausbildung in Kognitiver Verhaltenstherapie umfassen. In den ersten Semestern werden schwerpunktmäßig Veranstaltungen zu den Grundkenntnissen durchgeführt, in späteren Semestern erfolgt die Vertiefung im Schwerpunktverfahren.

Die Theorieveranstaltungen finden in der Regel im Semester Freitag Nachmittag und Samstag statt, und umfassen pro Wochenendseminar zwischen 8 und 12 Seminarstunden.

Die Veranstaltungen werden in kleinen Gruppen überwiegend in Form von Seminaren und praktischer Übungen von renommierte Dozenten aus Forschung und Praxis durchgeführt.

Die PPiA können sich ihren Belegungsplan für die Theorieveranstaltungen jedes Semester aus verschiedenen Modulen individuell zusammenstellen.

2. Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung umfasst insgesamt 120 Stunden. Sie beinhaltet die Reflexion persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsamer Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung.

Die Selbsterfahrung findet bei von der Ausbildungsstätte anerkannten Selbsterfahrungsleiter/innen statt. In der Regel finden Selbsterfahrungswochenenden in den Semesterferien mit einem Umfang von 20 Stunden pro Wochenende statt.

3. Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert.  Sie umfasst mindestens 1800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Sie setzt sich zusammen aus:
• 1200 Std. stationärer klinisch-psychiatrischer Tätigkeit (12 Monate)
• 600 Std. ambulanter psychotherapeutischer Tätigkeit (6 Monate)

Von der Ausbildungsleitung wird empfohlen, die stationäre und ambulante Tätigkeit jeweils an einem Stück abzuleisten, da auf diese Weise die besten Lernerfahrungen gemacht werden können.

Die praktische Tätigkeit wird in einer mit der Universität Trier für den Weiterbildungsstudiengang kooperierenden Einrichtungen durchgeführt. Die Leitung des Weiterbildungsstudiengangs gibt die derzeit kooperierenden Einrichtungen auf der Webseite bekannt. Im Sekretariat des Weiterbildungsstudiengangs kann ein Ordner mit von PPiA erstellten Evaluationen ihrer Einrichtung eingesehen werden.

Es besteht bei Interesse auch die Möglichkeiten neue Kooperationsvereinbarungen mit geeigneten Einrichtungen abzuschließen.

Prinzipiell organisieren die PPiA sich ihre praktische Tätigkeit in einer kooperierenden Klinik selbständig. In der Regel ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei den jeweiligen Kliniken dafür zu bewerben.

Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrischen klinischen Einrichtung ist der PPiA jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patient/innen zu beteiligen. Bei mindestens vier dieser Patienten/innen müssen die Familie oder andere Sozialpartner/in des Patienten/der Patientin in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Der PPiA hat dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben sowie die Patientenbehandlung fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren. 15 Falldokumentationen sind Voraussetzung zur Anmeldung zur Zwischenprüfung, weitere 15 Dokumentationen sind der Weiterbildungsleitung als Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

4. Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Patientenbehandlung. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision, die in der Ausbildungsambulanz der Universität zu absolvieren sind. Die Zuweisung von Ausbildungsfällen wird von der Ambulanzleitung geregelt. Die Ausbildungsstunden werden vergütet, wodurch die Möglichkeit der Refinanzierung der Ausbildungskosten besteht.

Die Ausbildungsambulanz der Universität ist modern ausgestattet: alle Therapieräume sind mit Videodokumentationssystemen und Touchscreenmonitoren ausgestattet. Letztere tragen zu einer Optimierung der Behandlungsdokumentation (Stundenbögen für Patienten und Therapeuten) bei. Zu Beginn der Praktischen Ausbildung findet eine umfassende Einführung der PPiA in die Abläufe der Ausbildungsambulanz statt

Während der praktischen Ausbildung müssen mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, erstellt werden.

4.1 Supervision

Die Patientenbehandlungen der Praktischen Ausbildung werden durch qualifizierte und vom Weiterbildungsausschuss anerkannte Supervisoren supervidiert. Die Anzahl der Supervisionsstunden beträgt 150 Stunden, wobei 50 Stunden in Form von Einzelsupervision und 100 Stunden in der Gruppe (max. vier Teilnehmer/innen) durchgeführt werden. Die Supervisionsstunden sollten auf die Behandlungsstunden regelmäßig verteilt werden, damit werden die Therapeut/innen durchschnittlich nach jeder vierten Behandlungsstunde supervidiert.

Die Supervision muss durch mindestens drei verschiedene Supervisor/innen zu gleichen Teilen erfolgen. Die PPiA wählen ihren Supervisor/ihre Supervisorin selbst aus einer Aufstellung der vom Weiterbildungsstudiengang anerkannten Supervisoren. Die Leitung des Weiterbildungsstudiengangs gibt die derzeit vom Weiterbildungsstudiengang anerkannten Supervisoren auf der Webseite bekannt.

Die Kosten der Supervision sind bereits im Studienentgelt enthalten.

5. Freie Spitze

Mit dem bis hierher beschriebenen Pflichtangebot (Theoretische Ausbildung, Praktische Tätigkeit, Praktische Ausbildung, Supervision und Selbsterfahrung) werden 3270 Stunden der Ausbildung zum/ zur Psychologischen Psychotherapeut/in abgedeckt. Es verbleibt also noch eine Differenz von 930 Stunden, um die gesetzlich geforderte Mindestanzahl von 4200 Stunden zu erreichen. Diese noch verbleibenden Stunden werden als "Freie Spitze" bezeichnet. Wie die "Freie Spitze" gefüllt wird, ist von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Psychotherapeutengesetzes inhaltlich nicht festgelegt und wird von den jeweiligen Ausbildungsstätten geregelt.

Theoretische Ausbildung aktuelles Semester

Hier finden Sie ein Beispiel für das theoretische Curriculum.

 

 

Seminarzeiten im Überblick:

8-stündige Seminare: Fr: 16:15 - 19:30, Sa: 9:15 - 12:30

10-stündige Seminare: Fr: 16:15 - 20:15, Sa: 9:15 - 13:15

12-stündige Seminare: Fr: 16:15 - 21:15, Sa: 9:15 - 14:15

Die Veranstaltungen des Expertenkolloquiums "Psychotherapieforschung & Psychotherapie" sind ebenfalls für die Teilnehmer/innen des Weiterbildungsstudiengangs geöffnet.

 

Studiendauer

Die Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in an der Universität Trier wird als dreijährige Vollzeitausbildung sowie als fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung angeboten.

Prüfungen

Der Studiengang ist in zwei Teile gegliedert und schließt mit dem Staatsexamen ab. Die oder der Studierende erhält nach Abschluss des ersten Studienabschnittes (unter Vorlage entsprechender Nachweise) eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des ersten Teils des Studiengangs. Diese ist Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im zweiten Teil des Weiterbildungsstudiengangs und berechtigt die Teilnehmer im Rahmen der praktischen Ausbildung Psychotherapien an der Poliklinischen Psychotherapieambulanz durchzuführen.

Sind alle Ausbildungsteile absolviert kann sich der/die PPiA für die staatliche Prüfung (Staatsexamen) anmelden. Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit einem Umfang von 120  Minuten (multiple choice und Kurzantwortaufgaben) und einen mündlichen Teil, der aus einer 30-minütigen Einzelprüfung und einer Gruppenprüfung mit maximal vier Teilnehmern (30 min pro Teilnehmer) besteht. Die mündliche Prüfung wird vor einer staatlichen Prüfungskommission, der vier Prüfer/innen angehören, abgelegt. Darunter ist mindestens ein Mediziner/eine Medizinerin.
Die Prüfungen finden zweimal im Jahr statt. Die Frist für die Antragstellung für die Prüfung im Frühjahr ist der 10. Januar und für die Prüfung im Herbst der 10. Juni. Die schriftlichen Prüfungstermine finden im März bzw. August statt (die genauen Termine werden im Internet bekannt gegeben). Die mündliche Prüfung findet in der Regel ein bis sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.
Das Prüfungszeugnis erhält der Studiengangsteilnehmer/innen nach bestandener staatlicher Prüfung von der zuständigen Prüfungsbehörde. Das Prüfungszeugnis ist die wesentliche Voraussetzung für den Antrag auf Approbation, die auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde erteilt wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (hier).

Möglichkeiten zur Promotion

In Kombination mit dem Internationalen Doktorandenprogramm "Psychotherapieforschung" besteht für einen Teil der Weiterbildungskandidat/innen die Möglichkeit für eine Promotion im Bereich Psychotherapieforschung. Bei Interesse sollte möglichst frühzeitig diesbezüglich mit der Leitung Kontakt aufgenommen werden.