ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM STAATSKIRCHENRECHT
Übersichtüber die in der amtlichen Sammlung des BVerfG (BVerfGE) veröffentlichten Entscheidungen zum Staatskirchenrecht (seit 1957).
Sammlungaller Entscheidungen des BVerfG zum Staatskirchenrecht (seit 1998).
Datenbank mit den Entscheidungen deutscher Gerichte (u.a. Entscheidungen des BVerfG) zum Staatskirchenrecht (seit 1993).
Sammlung aller Entscheidungen des BVerfG zum Staatskirchenrecht
Diese Tabelle enthält alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (seit 1998) im Bereich des Staatskirchenrechts.
Die meisten Entscheidungen sind mit ihrem Volltext auf der Homepage des BVerfG verlinkt.
Datum & Aktenzeichen | Fundstelle | Themen & Inhalt |
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03.07.2013 | NVwZ 2013, 1335; BeckRS 2013, 54015; LSK 2013, 380733 | Besorgnis der Befangenheit, Religionszugehörigkeit eines Richters Nichtannahmebeschluss: Die Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters stellt einen ähnlich "allgemeinen Gesichtspunkt" iSd § 18 Abs 2 BVerfGG dar wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei. Sie kann für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen. |
13.02.2013 | FamRZ 2013, 530-531; BeckRS 2013, 47055
| Zirkumzision, Erziehungsrecht der Eltern Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Ein Einschreiten nach § 32 BVerfGG ist nicht dringend geboten, wenn es dem Antragsteller offensteht, eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung zu beantragen (§ 166 FamFG, §§ 1696, 1671 BGB) oder ein Vorgehen nach § 1666 BGB einzuklagen, um der sorgeberechtigten Mutter das Beschneiden des gemeinsamen Kindes zu untersagen. |
08.02.2013 | FamRZ 2013, 685; GesR 2013, 445 | Nichtbetroffenheit durch § 1631d BGB Nichtannahmebeschluss: Der Beschwerdeführer ist durch das "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (ÄndG vom 20. Dezember 2012 - BGBl I S. 2749) nicht selbst iSd § 90 Abs 1 BVerfGG betroffen. Er trägt vor, im Jahr 1991 als Sechsjähriger von einer nicht als Arzt ausgebildeten Person beschnitten worden zu sein. Die vom Beschwerdeführer angegriffene Vorschrift des § 1631d BGB privilegiert den von ihm geschilderten Fall jedoch gerade nicht, indem es eingeschränkt auch Beschneidungen durch nicht als Ärzte ausgebildete Personen zulässt. |
20.11.2012 | www.bverfg.de | Eintragung der Religionszugehörigkeit in das Geburtenregister Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der §§ 21 I Nr. 4 HS 2, 27 III Nr. 5 HS 2 PStG mit den Art. 4 I, 2, 3 I, III GG durch die Versagung der Eintragung der muslimischen Religionszugehörigkeit eines Kindes in das Geburtenregister mangels Status der Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bekenntnismöglichkeit hängt nicht von der Eintragung in das Geburtenregister ab.
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06.04.2012 | KuR 2012, 128 | Versammlungsfreiheit, Feiertag (Tanzverbot am Karfreitag) Nichtannahmebeschluss: Das Gebot der Rechtswegerschöpfung in Verfassungsbeschwerdeverfahren (§ 90 BVerfGG) kommt auch als allgemeiner Gesichtspunkt der Subsidiarität verfassungsrechtlicher Rechtsbehelfe zur Anwendung, wenn eine angemessene vorläufige Regelung in der Fachgerichtsbarkeit noch erreichbar erscheint.
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04.10.2011 2 BvR 862/10 | www.juris.de | Kriegsdienstverweigerung Nichtannahmebeschluss: Antrag eines Sanitätsoffiziers auf vorweggenommene Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei noch bestehendem Soldatenverhältnis. |
17.11.2010 | www.bverfg.de | Kirchensteuer, Sozialrecht Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung fiktiver Kirchensteuer als Abzugsposten bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach § 136 Abs 2 S 2 NR 2 SGB 3 idF vom 12.12.2002.
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28.10.2010 2 BvR 816/10, 2 BvR 591/06, 2 BvR 1689/09, 2 BvR 2698/09, 2 BvR 2715/09, 2 BvR 148/10 | HFR 2011, 98; BFH/NV 2011, 181 | Eherecht, Kirchensteuer, Konfession 1a. Zum kirchliches Besteuerungsrecht und den insoweit zu beachtenden Mindestanforderungen rechtsstaatlicher Steuererhebung vgl BVerfG, 19.08.2002, 2 BvR 443/01, DVBl 2002, 1624. 1b. Bei der Erhebung von Kirchensteuer kann zwar nicht das einkommensteuerrechtlich ermittelte Einkommen des nicht einer Kirche angehörenden Ehegatten, wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten den Gegenstand der Besteuerung bilden (vgl BVerfG, 14.12.1965, 1 BvR 606/60, BVerfGE 19, 268 <282>). 2. Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstande, wenn angesichts der Schwierigkeiten der Bestimmung des Lebensführungsaufwandes als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des kirchenangehörigen Ehepartners dieser Aufwand nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen wird. |
12.10.2010 | BVerfGE 127, 224; DStR 2010, 2393; HFR 2011, 91; GmbHR 2011, 203; FR 2010, 1141; ZSteu 2010, R1139 | Kirchensteuer, allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Die Pauschalierung eines Betriebsausgabenabzugsverbots durch die Hinzurechnung von 5% des Veräußerungsgewinns und der Bezüge aus Unternehmensbeteiligungen zu den Einkünften einer Körperschaft nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. |
08.06.2010 | NJW 2011, 47; Jus 2012 88 | Abtreibung, Religionsfreiheit Protest gegen Abtreibung vor Arztpraxen nicht durch Religionsfreiheit geschützt (ungenügende Darlegung nach §§ 23 I 2, 92 BVerfG bzgl. einer Beeinträchtigung der Grundrechte aus Art. 4 GG). |
01.12.2009 | LKV 2009, 557; GewArch 2010, 29; DÖV 2010, 189; JZ 2010, 137; BayVBl. 2010, 466; ZevKR 2010, 433 | Feiertag, Ladenschluss 1. Die aus den Grundrechten - hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert. |
28.09.2009 | Islam, Schächten Die Verfassungsbeschwerde betrifft verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. In diesem begehrte der Beschwerdeführer die vorläufige Duldung des betäubungslosen Schlachtens (Schächten) von wöchentlich zwei Rindern und 30 Schafen bis zur Entscheidung über den von ihm beim L.-Kreis (Landkreis) gestellten Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG. | |
21.07.2009 | NJW 2009, 3151; DVBl 2009, 1190; DÖV 2009, 866 | Schule, Religion, Erziehung Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 4 Abs 1 iVm Art 6 Abs 2 S 1 durch Verhängung eines Bußgelds für einen Verstoß gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen. |
12.05.2009 | BVerfGE 123, 148; EuGRZ 2009, 388; LKV 2009, 363; NVwZ 2009, 1217; BVerfGE 123, 148 | Religionsgemeinschaften, Zuwendungen Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften. |
09.12.2008 | DVBl 2009, 238; EuGRZ 2009, 51; NJW 2009, 1195; ZevKR 54 (2009), 232 | Selbstbestimmungsrecht, Pfarrer, Gerichtsbarkeit Nichtannahmebeschluss: innerkirchliche Angelegenheiten, hier: Versetzung eines Pfarrers in den Ruhestand und Festsetzung eines Ruhegehalts, sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen |
05.12.2008 | DVBl 2009, 238; EuGRZ 2009, 51; NJW 2009, 1195; ZevKR 54 (2009), 232 | Gerichtsbarkeit, Pfarrer, Sozialrecht 1. Die Versetzung eines Pfarrers in den Ruhestand wie auch Fragen, die mit der Festsetzung seines Ruhegehalts zusammenhängen, sind keine Akte der "öffentlichen Gewalt", in die der Staat durch seine Rechtssprechung korrigierend eingreifen darf. Diese Rechtsakte betreffen vielmehr die Ausgestaltung des Dienst- und Amtsrechts der (Evangelischen) Kirche und unterliegen damit ihrem Selbstbestimmungsrecht. |
28.10.2008 | BVerfGE 122, 89; JZ 2009, 511; ZevKR 54, 221; NJW 2009, 2190
| Religionsgemeinschaften, Theologie, Studium 1. Für Hochschullehrer ist Kern der Wissenschaftsfreiheit das Recht, ihr Fach in Forschung und Lehre zu vertreten. Soweit staatliche Maßnahmen, die auf ihre Stellung als beamtete Hochschullehrer einwirken, spezifisch wissenschaftsrelevante Aspekte ihrer Tätigkeit betreffen, ist Art 5 Abs 3 GG und nicht Art 33 Abs 5 GG Prüfungsmaßstab. |
02.07.2008 | NJW 2008, 2978; DVBl 2008, 1184; EuGRZ 2008, 552; ZevKR 53 (2008), 462; HFR 2008, 1068 | Kirchenaustritt, Steuerrecht Das gebührenpflichtige Verfahren zur Abgabe einer Kirchenaustrittserklärung vor den Amtsgerichten im Land Nordrhein-Westfalen ist verfassungsgemäß. |
27.12.2007 1 BvR 853/06 | NVwZ 2008, 670; NJW 2008, 2171 | Prozessrecht, Religionsfreiheit, Vereinsrecht 1. Ausländische juristische Personen sind bezüglich des Grundrechts der Religionsfreiheit (Art. 4 I, II GG) im Verfassungsbeschwerdeverfahren weder für sich noch für Mitglieder oder Mitarbeiter beschwerdebefugt. Es bleibt offen, ob dies auch für juristische Personen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt. |
12.11.2007 1 BvR 48/05 | FamRZ 2008, 131; FuR 2008, 136 | Eherecht, Kinder, Kirchendienst Zur Erfolgsaussicht einer Unterhaltsabänderungsklage nach Einkommensverminderung als Folge des Ausscheidens aus dem kirchlichen Dienst. |
17.10.2007 | DVBl 2007, 1555; JuS 2008, 365; ZevKR 53 (2008), 206 | Berufsfreiheit, Eigentum 1. Es liegt keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 I GG vor. Die Pflicht zur Aufnahme einer vom Staat bestimmten - und nicht nur vom Eigentümer aus einem berechtigten Personenkreis auszuwählenden - Person in die Pflegeeinrichtung greift zwar in das Eigentumsgrundrecht des Einrichtungsträgers ein, weil dieser hierdurch in seiner freien Verfügung über sein Grundstückseigentum und dessen Nutzung eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 91, 294). Eine solche Verpflichtung, wie sie § 10 Nr. 2 LPflegeG enthält, bewirkt allerdings keine Enteignung, weil sie nicht dazu führt, dass dem Eigentümer durch Art. 14 I S. 1 GG geschützte konkrete Rechtspositionen - ganz oder teilweise - entzogen werden; sie bestimmt vielmehr generell und abstrakt die Schranken und den Inhalt des Eigentums an den in Rede stehenden Grundstücken. |
08.10.2007 1 BvR 292/02 | NJW 2008, 1146; NJW-RR 2008, 200; GewA 2008, 160 | Meinungsfreiheit, Scientology 1. Ob der in der Untersagung eines Boykottaufrufs (hier: durch die CSU-Jugendorganisation gegen Plakatflächenvermieter, die Werbung für die Scientology-Bewegung zulassen) liegende Eingriff in die Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist, hängt von einer Abwägung der wechselseitig betroffenen Interessen ab. Wesentlich sind zunächst die Motive, das Ziel und der Zweck des Aufrufs. Findet dieser seinen Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, dient er also der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass der Schutz durch Art. 5 I 1 GG grundsätzlich Vorrang hat, auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Verfolgung der Ziele des Aufrufenden darf aber das Maß der nach den Umständen notwendigen und angemessenen Beeinträchtigung des Angegriffenen oder betroffener Dritter nicht überschreiten. Schließlich müssen die Mittel der Durchsetzung des Boykottaufrufs verfassungsrechtlich zu billigen sein. |
02.05.2007 2 BvR 475/02 | NVwZ-RR 2007, 505 | Gewissensfreiheit, Steuerrecht 1. Die Budgetverantwortung des Parlaments (Art. 110 II 1 GG) und das demokratische Prinzip (Art. 20 II i.V. mit Art. 38 I 2 GG) stehen nicht unter dem Vorbehalt der Gewinnentscheidung des Einzelnen zu der Frage, wie mit Einnahmen aus (direkten und indirekten) Steuern zu verfahren sei. |
20.03.2007 | NJW-RR 2007, 1048; GRUR 2007, 720; BVerfGK 10, 464 | Berufsfreiheit 1. Zur Freiheit der Berufsausübung gehört nicht nur die berufliche Praxis selbst, sondern auch jede Tätigkeit, die mit der Berufsausübung zusammenhängt und dieser dient. Sie schließt die Außendarstellung von selbstständigen Berufstätigen ein, soweit sie auf die Förderung des beruflichen Erfolges gerichtet ist. Staatliche Maßnahmen, die geschäftliche oder berufliche Werbung beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung. |
15.03.2007 | NJW 2007, 2317; ZevKR 52 (2007), 680; BayVBl 2008, 480; BVerfGK 10, 416 | Beamtenrecht, Berufsfreiheit, Kirchendienst 1. Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz darf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit im (Kirchen-)Beamtenverhältnis nicht entzogen werden, wenn durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe die Interessen der Rechtspflege nicht gefährdet werden. |
15.03.2007 | LKV 2007, 363; NVwZ 2008, 72; DÖV 2007, 653; DVBl 2007, 693; EuGRZ 2007, 359; FamRZ 2008, 37 | Ethik, Schule Die Einführung eines verbindlichen Ethikunterrichts ohne Abmeldemöglichkeit im Lande Berlin ist mit Art. 4 I, II, 6 II GG vereinbar. |
25.01.2007 | NJW 2007, 1865; ZevKR 52 (2007), 221; BVerfGK 10, 216 | Prozessrecht, Seelsorge 1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn einem katholischen Seelsorger, der keine Priesterweihe erhalten hat, gem. § 53 I 1 Nr. 1 StPO jedenfalls dann ein Zeugnisverweigerungsrecht zugebilligt wird, wenn er nach den Voraussetzungen des kirchlichen Dienstrechts hauptamtlich beauftragt worden ist. |
22.12.2006 1 BvQ 41/06 | NVwZ 2007, 574 | Feiertag, Versammlungsrecht 1. Es bleibt offen, ob der Schutz religiöser Gefühle unter dem Gesichtspunkt einer Grundrechtskollision ein Versammlungsverbot an einem religiös geprägten Feiertag (hier: Heiligabend) über die zeitlichen Beschränkungen des Feiertagsgesetzes (hier: des Landes Nordrhein-Westfalen) hinaus rechtfertigen kann. |
24.10.2006 | BVerfGK 9, 371; DVBl 2007, 119; KuR 2006, 217; DÖV 2007, 202; InfAuslR 2007, 99 | Aufenthaltsrecht, Religionsausübung, Religionsfreiheit Der Streit um die Rechtmäßigkeit des Einreiseverbots für die Führer der Vereinigungskirche, das Ehepaar Mun, geht in die zweite Runde. Die deutsche Vereinigungskirche erreichte mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, dass sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz erneut mit der Sache beschäftigen muss. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat das OVG seiner Entscheidung eine Gewichtung «genuin religiöser Belange aus dem Binnenbereich» der Religionsgemeinschaft zugrunde gelegt, die staatlichen Stellen verwehrt ist. |
01.08.2006 | NJW 2006, 3706; KuR 2007, 127 | Berufsfreiheit, Kirchenamt 1. Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz darf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit im (Kirchen-)Beamtenverhältnis nicht entzogen werden, wenn durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe die Interessen der Rechtspflege nicht gefährdet werden. |
14.07.2006 | Ethik, Schule Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Einführung des Ethikunterrichts im Land Berlin als ordentliches Lehrfach ohne Abmeldemöglichkeit. | |
27.06.2006 | FamRZ 2006, 1358; NJW 2007, 56 | Gleichheitsgrundsatz, Kopftuch, Religionsfreiheit Das Tragen eines Hutes oder Kopftuches aus religiösen Gründen ist auch im Gerichtssaal zulässig; der Erlass einer lediglich darauf gestützten sitzungspolizeilichen Maßnahme verstößt gegen Art. 3 I, Art. 4 GG. |
31.05.2006 | BayVBl 2006, 633; FamRZ 2006, 1094; JA 2006, 829; ZevKR 52 (2007), 100 | Erziehung, Glaubensfreiheit, Schule 1. Das elterliche Erziehungsrecht erfährt durch die zur Konkretisierung des staatlichen Erziehungsauftrags erlassene allgemeine Schulpflicht in grundsätzlich zulässiger Weise eine Beschränkung. |
13.06.2005 | NJW 2005, 3275; NVwZ 2005, 1053; BVerfGK 5, 328; InfAuslR 2005, 372 | Aufenthaltsrecht, Imam, Prozessrecht 1. Es verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG, wenn ein Gericht die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Ausweisungsverfügung bestätigt, ohne auf Tatsachen gestützte Feststellungen darüber zu treffen, dass die begründete Besorgnis bestehe, die vom Ausgewiesenen ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren. Die bloße Behauptung, dass bis zu einer Hauptsacheentscheidung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland drohe, reicht dazu ebenso wenig aus wie eine auf Vermutungen gestützte antizipierte Beweiswürdigung. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung nicht ohne weiteres erschließt. |
15.04.2005 | BVerfGK 5, 175; NZS 2005, 589; KuR 2006, 82 | Kirchensteuer, Religionsfreiheit, Sozialrecht Die bis zum Jahre 2004 geltende Regelung des § 136 II 2 Nr. 2 SGB III vom 24. 3. 1997 (BGBl I, 594), wonach bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes fiktiv die Kirchensteuer auch bei solchen Arbeitslosen berücksichtigt wurde, die keiner steuererhebenden Kirche angehörten, verstieß weder gegen die negative Religionsfreiheit noch gegen die Eigentumsgarantie. |
23.06.2004 | NJW 2004, 2814 | Meinungsfreiheit, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht 1. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 I BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung vom BVerfG zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz vereitelte. |
09.06.2004 | BVerfGE 111,10; DVBl. 2004, 889; NJW 2004, 2363; GewArch 2004, 289; ZevKR 2004, 781 | Feiertag, Ladenschluss 1. Gilt ein Bundesgesetz gem. Art. 125a II 1 GG als Bundesrecht fort, obwohl die Voraussetzungen des Art. 72 II GG in der seit 1994 maßgebenden Fassung nicht erfüllt sind, bleibt der Bundesgesetzgeber zur Änderung einzelner Vorschriften zuständig. Eine grundlegende Neukonzeption ist ihm jedoch verwehrt. |
12.03.2004 | DVBl. 2004, 697; NVwZ 2004, 1111 | Strafrecht, Versammlungsrecht 1. Die versammlungsbehördliche oder gerichtliche Einschätzung, dass eine geplante Versammlung unter dem Motto „Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk !“ den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 I StGB erfülle und somit eine unmittelbar Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliege, ist im Rahmen eines Eilverfahrens gem. § 32 I BVerfGG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. |
27.01.2004 | NJW 2004, 3099; JZ 2004, 791; ZevKR 2004, 777 | Gerichtsbarkeit, Pfarrer, Verwaltungsrecht Auf die Verletzung des Justizgewährungsanspruchs gestützte Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Klagen von Pfarrern gegen autonome Maßnahmen der Kirche (hier: Versetzung in den Wartestand) mangels Rechtswegs zu den staatlichen Gerichten als unzulässig abgewiesen haben, sind nicht zur Entscheidung anzunehmen, wenn nicht substantiiert dargetan wird, dass diese Maßnahmen nach dem vom BGH (BGHZ 154, 306 = NJW 2003, 2097) entwickelten Maßstab unwirksam sein könnten. |
08.01.2004 | EuGRZ 2004, 112; LKV 2004, 227 | Evangelische Kirche, Religion, Schule Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde, mit der evangelische Eltern und Schüler die Ausgestaltung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg als grundrechtswidrig rügten. |
02.10.2003 | NVwZ 2004, 472; NJW 2004, 47; JuS 2004, 242; ZevKR 49 (2004), 542 | Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Kalifatstaat 1. Der schwerwiegende Eingriff des Verbots einer religiösen Vereinigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn er bei der Abwägung mit den Verfassungsgütern, die mit dem Verbot geschützt werden sollen, nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unerlässlich ist. |
02.10.2003 | NJW 2003, 3468; NVwZ 2004, 339; FamRZ 2003, 1828 | Erziehung, Kindergarten, Sozialrecht 1. Die in Tagesstätten wie Kindergärten tätigen Fachkräfte und Mitarbeiter arbeiten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 22 III SGB VIII mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammen und haben bei der Ausgestaltung der Jugendhilfeleistungen auch in solchen Einrichtungen gem. § 2 II Nr. 3 i.V. mit § 9 Nr. 1 SGB VIII die Rechte der Personensorgeberechtigten und des Kindes bei der Bestimmung der religiösen Erziehung zu beachten. Es liegt nahe, dass sich in diesen Regelungen, die gegenüber allen Kindern und Erziehungsberechtigten zu wahren sind, die Grundrechtspositionen konkretisieren, die bei unterschiedlichen Wertvorstellungen von Kindern und Eltern in einen Ausgleich zu bringen sind. |
24.09.2003 | BVerfGE 108, 282; NJW 2003, 3111; NVwZ 2003, 1248; JuS 2003, 1220; BayVBl. 2004, 107; DÖV 2004, 30; ZevKR 49 (2004), 661; JZ 2003, 1164; DVBl. 2003, 1526 | Islam, Kopftuch, Schule 1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. |
19.09.2003 | LKV 2004, 75; NJ 2003, 642 | Schule, Verfassungsrecht Wegen Nichterschöpfens des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Brandenburgischen Schulgesetzes mit dem Ziel einer Einführung des Schulfachs Humanistische Lebenskunde an den öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg. |
30.07.2003 | NJW 2003, 2815; MDR 2004, 96; DVBl. 2003, 1396; GewArch 2004, 19; NZA 2003, 959; JuS 2003, 1219; BB 2003, 1956; DB 2003, 1908 | Arbeitsrecht, Kopftuch, Religionsfreiheit 1. Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers (hier: Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines „islamischen Kopftuchs“), so sind bei der Auslegung und Anwendung der Kündigungsschutzvorschriften die Grundrechte des Arbeitnehmers aus Art. 4 und 12 GG und die durch Art. 12 GG geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers in einen schonenden Ausgleich zu bringen. |
29.04.2003 | BayVBl 2004, 49; NJW 2003, 3406; NVwZ 2003, 1113 | Schule, Verfassungsrecht Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ablehnung einer Genehmigung zur Erteilung vom Heimunterricht außerhalb staatlicher oder privater Schulen durch Eltern grundschulpflichtiger Kinder. |
06.12.2002 | NJW 2003, 1305; NVwZ 2003, 729 | Sekte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung im Eilverfahren ist mangels Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache insoweit unzulässig, als Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht. |
16.11.2002 | NVwZ 2003, 601 | Feiertag, Friedhof, Versammlungsrecht 1. Die Auslegung des § 5 I , II BbgFTG, dass - bezogen auf den Volkstrauertag - öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge von 4 bis 24 Uhr verboten seien, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. |
31.10.2002 | BVerfGE 106, 210; LKV 2003, 240; EuGRZ 2003, 526; | Schule, Verfassungsrecht Zur Verfahrensbedingung bei Wegfall des Rechtsschutzinteresses für eine Verfassungsbeschwerde (hier: LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz). |
19.09.2002 | NVwZ 2003, 73 | Strafrecht, Verfassungsrecht Zur Verfassungsgemäßheit eines Beschlusses, mit dem es abgelehnt wurde, einen Strafrest zur Bewährung auszusetzen. |
19.08.2002 | ZevKR 2003, 510; JuS 2003, 391; NJW 2003, 2084; NVwZ 2002, 1496; HFR 2002, 1129; DVBl. 2002, 1624 | Kirchensteuer, Körperschaft, Religionsgemeinschaften Der Staat ist verpflichtet, den Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus das Besteuerungsrecht als hoheitliche Befugnis zu verleihen. |
16.08.2002 | NVwZ 2003, 342; NJW 2002, 3458 | Scientology Zur Beeinträchtigung der Grundrechte eines der Scientology-Organisation angehörenden Musikers durch Äußerungen einer Landesregierung gegenüber dem Landtag, in denen diese Organisation als bekämpfenswert bezeichnet und die Ablehnung von Subventionen für Veranstaltungen des Musikers angekündigt wurde. |
12.08.2002 | NVwZ-RR 2002, 801 | Religionsfreiheit, Religionsgemeinschaften Zur Vereinbarkeit von Äußerungen einer Landesregierung über die Bewegung des Rajneesh Chandra Mohan und die ihr angehörenden Gemeinschaften mit Art. 4 I , II GG. |
26.06.2002 | BVerfGE 105, 279; JZ 2003, 311; JuS 2003, 186; NJW 2002, 2626; NVwZ 2002, 1495; ZevKR 48 (2003), 90; BayVBl. 2003, 273; GewArch 2002, 419; AfP 2002, 410; DVBl. 2002, 1351 | Religionsfreiheit, Verfassungsrecht Das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bietet keinen Schutz dagegen, dass sich der Staat und seine Organe mit den Trägern dieses Grundrechts sowie ihren Zielen und Aktivitäten öffentlich – auch kritisch – auseinander setzen. Diese Auseinandersetzung hat allerdings das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates zu wahren und muss daher mit Zurückhaltung geschehen. Diffamierende, diskriminierende oder verfälschende Darstellungen einer religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft sind dem Staat untersagt. |
23.04.2002 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 | BVerfGE 105, 235; NVwZ 2002,700, 981; DVBl 2002, 973; EuGRZ 2003, 525 | Schule, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der verhindert werden sollte, dass der Landtag von Brandenburg im Anschluss an den Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 11.12.2001 (NVwZ 2002, 980) eine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes berät und verabschiedet. |
09.04.2002 | NJW 2002, 2861; NVwZ 2003, 75; ZEV 2002, 464 | Bestattung, Strafrecht Die Auffassung, dass das Totensorgerecht (hier: in Bezug auf den verstorbenen Ehegatten) allein nicht ausreicht, um Gewahrsam am Leichnam i. S. des § 168 Abs. 1 StGB zu begründen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. |
28.03.2002 | NVwZ 2002, 1502; NJW 2002, 2227; DVBl. 2002, 968 | Partei, Scientology, Verfassungsrecht Die eingeschränkte Kontrolle eines Parteiausschlusses durch die Zivilgerichte genügt dem Justizgewährleistungsanspruch. |
07.03.2002 | NJW 2002, 2771; NVwZ 2002, 1502; NZA 2002, 609 | Arbeitsrecht, Glaubensfreiheit, Kirchendienst Im Rahmen der Beurteilung, ob die Kündigung eines kirchlichen Arbeitnehmers (hier: einer Erzieherin, der Aktivitäten für die „Universale Kirche“ vorgeworfen wurden) gerechtfertigt ist, sind neben dem Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Kirche des Arbeitgebers auch hiermit kollidierende Grundrechtspositionen einschließlich derjenigen aus Art. 4 I , II GG zu berücksichtigen. |
16.02.2002 | JuS 2002, 611; NJW 2002, 666 | Berufsfreiheit, Ladenschluss Der Ausschluss der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 Abs. 4 des Ladenschlussgesetzes ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar. |
18.01.2002 | NVwZ 2002, 984; NJW 2002, 1485; ZAR 2002, 289 | Schächten, Verwaltungsrecht Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten an eine juristische Person des Privatrechts, deren sämtliche Gesellschafter türkische Staatsangehörige sind. |
16.01.2002 | NJW 2002, 666; DVBl. 2002, 409; DÖV 2002, 427; JuS 2002, 611 | Berufsfreiheit, Feiertag, Ladenschluss Der Ausschluss der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen dem. § 14 IV LSchlG ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 I GG unvereinbar. |
15.01.2002 | BVerfGE 104, 334; NJW 2002, 663; DVBl. 2002, 328; JZ 2002, 500; NVwZ 2002, 335; DÖV 2002, 383; BayVBl. 2002, 300; JuS 2002, 608; ZAR 2002, 111; ZevKR 2003, 207 | Glaubensfreiheit, Islam, Schächten 1. Die Tätigkeit eines nichtdeutschen gläubigen muslimischen Metzgers, der Tiere ohne Betäubung schlachten (schächten) will, um seinen Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung den Genuss von Fleisch geschächteter Tiere zu ermöglichen, ist verfassungsrechtlich anhand von Art. 2 I i.V. mit Art. 4 I und II GG zu beurteilen. |
11.12.2001 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 | BVerfGE 104, 305; NVwZ 2002, 980 | Ethik, Religion, Schule Vorschlag des BVerfG zum Abschluss eines Vergleichs in den Verfahren zur Überprüfung der Einführung des konfessionsneutralen Unterrichtsfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religion (LER) durch das Brandenburgische Schulgesetz |
02.08.2001 | NJW 2002, 206 | Verfassungsrecht, Zeugen Jehovas Zur Verfassungsmäßigkeit der amtsgerichtlichen Anordnung einer befristeten vorläufigen Betreuung im Zusammenhang mit der Bluttransfusion auf eine bewusstlose Patientin, die sich aus Glaubensgründen (Zeugen Jehovas) zuvor gegen eine solche Transfusion ausgesprochen hatte. |
25.05.2001 | NJW 2001, 2874, 2974; NVwZ 2001, 909; HFR 2001, 907 | Kirchensteuer, Religionsgemeinschaften, Verfassungsrecht Ebensowenig wie die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte verletzt die Pflicht, auf der Lohnsteuerkarte das Fehlen der Mitgliedschaft in einer kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft durch Striche kenntlich zu machen, Grundrechte von Arbeitnehmern. |
26.03.2001 | NVwZ 2001, 908; NJW 2002, 53; DVBl. 2001, 984; BayVBl. 2001, 495; ZevKR 2001, 341 | Glaubensfreiheit, Religionsfreiheit, Religionsgemeinschaften Der Gesetzgeber hat seine grundrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Glaubensgemeinschaften aus Art. 4 I, II GG nicht dadurch verletzt, dass er es unterlassen hat, Regelungen zur Einschränkung oder Anerkennung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S. von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 V WRV zu schaffen, wenn nicht mehr gewährleistet ist, dass sich diese rechts- und verfassungstreu sowie gemeinwohldienlich verhält. |
31.01.2001 | NVwZ 2001, 909; NJW 2001, 1482; VR 2002, 249 | Sakralbau, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht Zur Rechtswegserschöpfung bei einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch die der Betrieb einer Mobilfunkstation auf einem Kirchturm untersagt werden sollte. |
31.01.2001 | MDR 2001, 635; DVBl. 2001, 723 | Arbeitsrecht, Schule Eine Lehrerin, die mit dem das Gymnasium einer Benediktinerabtei leitenden Mönch ein Verhältnis mit Kindern hat und dessen schließliche Offenbarung in einer mit ihrem Partner einberufenen Pressekonferenz zu rechtfertigen versucht, kann sich ihrer ordentlichen Kündigung wegen Loyalitätsverletzung nicht mit der Berufung auf die Verletzung von Grundrechten entziehen. |
19.12.2000 | BVerfGE 102, 370; JuS 2001, 496; NJW 2001, 429; DVBl. 2001, 284; NVwZ 2001, 316; ZevKR 2001, 224; BayVBl. 2001, 720 | Körperschaft, Religionsgemeinschaften, Zeugen Jehovas 1. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 V 2 WRV), muss rechtstreu sein. |
30.09.2000 | NVwZ 2001, 318; DVBl. 2001, 273; NJW 2001, 1270; ZevKR 2001, 335 | Kirchenrecht, Verwaltungsrecht Art. 140 GG iVm Art. 138 I WRV gewährleisten keine Gebührenfreiheit der Kirchen im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. |
06.09.2000 | NStZ 2001, 26 | Judentum, Strafrecht 1. Obwohl die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist, steht das Grundrecht aus Art. 5 I 1 GG einer zu weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals Menschenwürde in § 130 StGB (a.F.) entgegen. Danach ist die Menschenwürde nicht schon immer dann angegriffen, wenn durch eine Äußerung die Ehre oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines anderen tangiert ist. |
31.08.2000 | NJW-RR 2000, 1712 | Meinungsfreiheit, Sekte Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann der Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (hier verneint für die Äußerung „Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung“ in Bezug auf die Deutschen Unitarier). |
04.11.1999 | NJW 2000, 1326; NVwZ 2000, 546 | Religion, Verfassungsrecht Gegen das Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. |
16.04.1999 | NJW 1999, 1951; NVwZ 1999, 866 | Kruzifix, Prozessrecht, Verfassungsrecht Zur Folgenabwägung im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, durch die Fernsehaufnahmen während der mündlichen Verhandlung im „Kruzifix-Verfahren“ vor dem BVerwG erlaubt werden sollen. |
22.03.1999 | Kirchenamt, Verfassungsrecht 1. Parallelentscheidung zum Beschluß des BVerfG vom 22.03.1999, Az. 2 BvR 1490/96. | |
22.03.1999 | Gerichtsbarkeit, Kirchenrecht, Verfassungsrecht Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen kirchliche Maßnahmen wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs zu den staatlichen Gerichten (hier: Der Beschwerdeführer wendet sich direkt gegen Entscheidungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.) 1. Zum Erfordernis der Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen kirchliche Entscheidungen. | |
15.03.1999 | NVwZ 1999, 758 | Kirchenrecht, Prozessrecht, Verfassungsrecht Obwohl eine gefestigte und vom BVerfG für verfassungsgemäß erklärte Rechtsprechung der Fachgerichte zu der Frage staatlichen Rechtsschutzes in kirchlichen Statussachen vorliegt, erfordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde die Anrufung der Fachgerichte, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, daß die gefestigte Rechtsprechung angesichts der im Schrifttum vorgebrachten Argumente zu überdenken sei. |
25.02.1999 | NVwZ 1999, 758; NJW 1999, 3257 | Kirchendienst, Prozessrecht Betrifft eine Verfassungsbeschwerde allein die vermögensrechtliche Ausgestaltung des kirchlichen Dienstverhältnisses eines Pfarrers (hier: der Evangelischen Landeskirche in Württemberg) ohne daß als rechtliche Vorfrage der Bestand des Dienstverhältnisses zu klären ist (keine sog. „verkappte Statusklage“), so ist vorher der Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten zu erschöpfen, weil eine gefestigte, höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer solchen Klage nicht existiert. |
17.02.1999 | NVwZ 1999, 756 | Religionsfreiheit, Schule Unzulässige Vorlage zur Frage, ob § 128 I NdsSchulG über die Teilnahme am Unterricht „Werte und Normen“ mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere mit Art. 3 III GG, vereinbar ist. |
10.11.1998 | BVerfGE 99, 185; NJW 1999, 1322; AfP 1999, 57; NVwZ 1999, 637 | Persönlichkeitsrecht, Scientology 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) schützt den einzelnen auch gegenüber der fälschlichen Zuschreibung von Mitgliedschaften in Vereinigungen oder Gruppen, sofern diese Zuschreibung Bedeutung für die Persönlichkeit und deren Bild in der Öffentlichkeit hat. |
13.10.1998 | BVerfGE 99, 100; NVwZ 1999, 753; DVBl 1999, 693; ZevKR 44 (1999), 283; BayVBl 1999, 558; NJW 1999, 2430 | Religionsgemeinschaften, Verfassungsrecht 1. Art. 138 Abs. 2 WRV hat die Aufgabe, den durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 137 WRV zugesagten Schutz der Stellung und der Freiheit der Kirchen in ihren sächlichen Grundlagen zu gewährleisten. |
18.09.1998 | NJW 1999, 350; NVwZ 1999, 294 | Religionsgemeinschaften, Verwaltungsrecht, Wahlrecht Zu den rein innerkirchlichen Organisationsfragen, die nicht der gerichtlichen Kontrolle durch staatliche Gerichte unterliegen, gehört es auch, ob und unter welchen Voraussetzungen Personen in kirchlichen Gremien (hier: Revisions- und Wahlkommission einer Jüdischen Gemeinde) gewählt werden können. |
18.09.1998 | NJW 1999, 349; NVwZ 1999, 294 | Gerichtsbarkeit, Kirchenrecht, Sozialrecht Wenn und soweit die Kirchen die Möglichkeit geschaffen haben, Rechtsstreitigkeiten vor einem kirchlichen Gericht beurteilen zu lassen, und somit die Möglichkeit besteht, die Streitigkeit im Einklang mit dem kirchlichen Selbstverständnis beizulegen, gebietet die verfassungsrechtlich geschuldete Rücksichtnahme gegenüber diesem Selbstverständnis den staatlichen Gerichten, über Fragen des kirchlichen Amtsrechts nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze und in Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs jedenfalls nicht vor Erschöpfung des insoweit gegebenen kirchlichen Rechtswegs zu entscheiden. |
18.06.1998 | NVwZ 1998, 949 | Religionsgemeinschaften, Verfassungsrecht 1. Zu den Anforderungen an die Begründung von Verfassungsbeschwerden. |
Aktualisierung
19.09.2014 - Christine Schmidt-König & Florian Schulz