Regelungen zur Elternzeit für Geburten ab dem 01. Juli 2015
bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes |
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bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes |
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bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes |
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bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes |
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