Wer darf bestimmen, was ich machen darf, soll oder muss? Oder darf ich machen, was ich will?

Klara und kUNIbert Schlaufuchs on Tour

 

Hallo Kinder!

Am liebsten würde man ja manchmal machen, was man will. Tonnen von Süßigkeiten essen, ganz spät ins Bett gehen, keine Hausaufgaben machen und sich den ganzen Tag mit Freunden treffen. Alle Kinder sind es gewöhnt, dass Eltern auf diese Dinge achten und aufpassen, wie zum Beispiel immer in die Schule gehen. In dieser Veranstaltung wurde erklärt, warum Eltern das nicht nur machen können, sondern machen müssen! Im Gesetzbuch, dem BGB, steht nämlich ein Paragraph, der besagt, dass sich eure Eltern um euch kümmern müssen und alles bestimmen dürfen, was ihr machen dürft, sollt oder müsst. Dass das für die Kinder natürlich auch Vorteile hat, haben die Kinder schnell heraus gefunden. Ein Mädchen erzählte, dass sie nach der Schule immer Hunger wie zwanzig Pandabären hat und deswegen immer froh ist, wenn ihre Mama ihr nach der Schule etwas kocht.

Die Kinder in der Veranstaltung haben viele Beispiele gefunden, wie Eltern ihre Kinder bestrafen können, wenn sie nicht tun, was die Eltern wollen. Zum Beispiel Süßigkeitsverbot, Hausarrest, Computerspielverbot etc. Was sie jedoch nicht tun dürfen ist, ihre Kinder zu schlagen! Ein Kind wollte ganz schlaufuchsig wissen, ob Kinder denn umgekehrt ihre Eltern schlagen dürfen, aber das geht natürlich auch nicht!

Neben den Gesetzen, die in den Gesetzbüchern stehen, gibt es aber auch Gesetze, die die Gemeinschaft festlegt. Den Unterschied haben die Referentinnen Christina Schmidt-Holtmann und Andrea Löher mit vielen Bildern erklärt. Es gibt Regeln, an die man sich hält, weil man sonst Ärger von den anderen bekommt und vielleicht sogar aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird. Wenn man andere Kinder zum Beispiel immer ärgert, kann es sein, dass man nicht mehr eingeladen wird. Eine andere gemeinschaftliche Regel ist zum Beispiel, im Bus aufzustehen und einer alten Frau seinen Sitzplatz anzubieten. All diese Regeln sind nirgendwo gesetzlich festgehalten und doch hält man sich meistens daran, weil sie das Zusammenleben angenehmer gestalten.  

In Deutschland gibt es ungefähr 25.000 Gesetze, die besagen, was man tun darf/soll/muss. Vor einer kurzen Verschnaufpause teilten die Referentinnen verschiedene Gesetzbücher aus, in denen die Kinder mal blättern durften. Nach der Pause fragten die Referentinnen, wer die Gesetze eigentlich macht und da zeigte sich, dass die Kinder in der Veranstaltung schon ganz schön viel wussten! Die Gesetze werden nämlich von den Politikern im Reichstag gemacht und die werden wiederum von den Erwachsenen gewählt.
 
25.000 ist eine große Zahl und deswegen gelten die vielen Gesetze natürlich für ganz unterschiedliche Bereiche, zum Beispiel für Hausbau, Heiraten, den Verkehr und was passiert, wenn man sich nicht an die Gesetze hält. Wenn man zum Beispiel betrunken Auto fährt, muss man irgendwann den Führerschein abgeben. Wie ein schlaufuchsiges Kind richtig bemerkte: „Wenn man den Führerschein abgeben muss, geht er zur Reinigung nach Flensburg und dann muss man mit dem Fahrrad fahren, bis er wieder da ist!“

Wenn man gegen das Gesetz verstößt, muss man entweder Schadenersatz leisten (Geld bezahlen), oder man bekommt eine Strafe, die man bei schlimmen Verbrechen im Gefängnis absitzen muss. Die Todesstrafe gibt es in Deutschland nicht mehr, denn das steht so in der Verfassung, dem obersten Gesetz. Todesstrafe gibt es meistens in Ländern, in denen es keine Demokratie, sondern eine Diktatur gibt. Also in Ländern, in denen einer alleine an der Macht ist und alles bestimmt, wie zum Beispiel in China. Auch in einigen Staaten in Amerika gibt es trotz Demokratie noch die Todesstrafe.

Die Referentinnen Andrea und Christina haben Jura studiert und arbeiten an der Universität. Andere Juristen arbeiten zum Beispiel als Richter, Staatsanwälte oder Anwälte. Als Anwalt vertritt man die Bürger vor Gericht, die Staatsanwälte vertreten den Staat. Der Richter entscheidet dann am Ende, wer Recht hat.

Anschließend durften die Kinder zusammen mit Andrea und Christina selber einen Fall lösen. Wenn Christoph sich von seinem Taschengeld eine Pferdezeitschrift kauft und Juliane sich von ihrem Taschengeld ein Bier, dürfen die Eltern dann zum Händler gehen um die Ware zurück zu geben und das Geld zurück verlangen?
Die Kinder kamen schnell darauf, dass es sehr darauf ankommt, was man mit seinem Taschengeld kauft! Prinzipiell dürfen Kinder sich nichts ohne Einverständnis von ihren Eltern kaufen. Aber wenn sie Taschengeld von ihren Eltern zur Verfügung gestellt bekommen haben und mindestens sieben Jahre alt sind, dürfen sie damit selber etwas kaufen. Es sei denn sie kaufen Sachen, die sie noch gar nicht kaufen dürfen, wie Alkohol! Das Bier dürfen die Eltern also zurückbringen und das Geld zurück bekommen, denn der Händler hat sich mit dem Verkauf an Juliane sogar strafbar gemacht!

Zum Schluss haben die Kinder noch einen Abschlusstest gemacht, den alle bestanden haben. Als Belohnung bekamen sie das Juristendiplom. Ich fand die Veranstaltung auf jeden Fall sehr spannend und freue mich schon auf weitere Veranstaltungen der Kinder-Uni!

Euer Kunibert Schlaufuchs!
 
(Nina Weidenbach)